Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 523

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 523 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 523); Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 26. Mai 1959 523 § 6 Anträge, die bei zentralen Organen der staatlichen Verwaltung bis 10 Tage nach Verkündung dieser Durchführungsbestimmung eingegangen sind, werden noch nach den bisher geltenden Bestimmungen behandelt. § 7 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1959 in Kraft. Berlin, den 6. Mai 1959 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Grosse Mitglied der Staatlichen Plankommission Anordnung über die Aufstellung und Abrechnung der Finanzpläne. Veränderung von Finanzplänen Vom 28. April 1959 Zur Durchsetzung der Übereinstimmung der materiellen und finanziellen Planung sowie zur Förderung der bedarfs- und sortimentsgerechten Produktion wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission, dem Präsidenten der Deutschen Notenbank und dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik folgendes angeordnet: I. Die Übereinstimmung der materiellen und finanziellen Planung § 1 (1) Bei der Aufstellung und Bestätigung der Finanzpläne ist der Grundsatz der Übereinstimmung der materiellen und der. finanziellen Planung mehr als bisher durchzusetzen. (2) Die mit der Veränderung materieller Aufgaben und Bedingungen im Zusammenhang stehenden finanziellen Auswirkungen sind in die Finanzpläne aufzunehmen. (3) Die bei der Planaufstellung bekannten kosten- und ergebniswirksamen Faktoren sind im Finanzplan zu berücksichtigen, soweit sie ökonomisch gerechtfertigt sind. Dazu gehören alle Maßnahmen, die mit der Förderung des technischen Fortschritts und der bedarfsgerechten Produktion im Zusammenhang stehen, Insbesondere a) zur Durchführung bestätigter Rekonstruktionspläne einschließlich Spezialisierung und Konzentration der Produktion, b) aus der Aufnahme neuer produktionsreifer Konstruktionen und Verfahren, c) aus der Aufnahme neuer Erzeugnisse in die Produktion auf Grund von abgeschlossenen For-schungs- und Entwicklungsarbeiten, Dokumenten-austausch und Lizenzen, Standardisierung und Typisierung, d) aus Veränderungen im Produktionsprofil und in den Sortimenten. (4) Die entsprechenden finanziellen Auswirkungen sind durch die Betriebe nachzuweisen bzw. offenzulegen und bei der Einreichung der Finanzpläne durch die übergeordneten Organe zu prüfen. II. Veränderungen von Finanzplänen der Betriebe § 2 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft (im folgenden kurz „Betriebe“) mit Ausnahme des Transportbetriebes Deutsche Reichsbahn, der Betriebe der Hauptverwaltung Schiffahrt des Ministeriums für Verkehrswesen, des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen, des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der MTS sowie der Handelsabteilungen des volkseigenen Handels. § 3 Umfang der Veränderungen (1) Die Betriebe sind berechtigt und verpflichtet, wegen a) Veränderungen des Produktionsprofils und der Sortimente, die zu einer Abweichung von der wertmäßigen Höhe der im Jahresplan festgelegten Warenproduktion führen, b) Veränderungen des Produktionsprofils und der Sortimente, die zu einer Abweichung von der im Jahresfinanzplan festgelegten Rentabilität des Betriebes führen, c) wertmäßiger Auswirkungen durch Veränderungen in der Qualität der Erzeugnisse und durch Veränderungen des Materialeinsatzes, die sich aus volkswirtschaftlich notwendigen Änderungen der materialtechnischen Versorgung ergeben, d) der Auswirkungen gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Preisänderungen, Tarifänderungen usw.), die eine Erhöhung oder Verminderung der staatlichen Planaufgaben Teil Finanzen ergeben, die Fortschreibung der Finanzpläne zu verlangen. (2) Falls die geplanten Gewinne durch die im Abs. 1 genannten Veränderungen gemindert werden, soll von einer protokollarischen Fortschreibung der Finanzpläne nur Gebrauch gemacht werden, wenn diese Minderung nicht durch andere Maßnahmen des Betriebes ausgeglichen werden kann. § 4 Fortschreibung der Finanzpläne (1) Die Betriebe legen in einem gemeinsamen Protokoll mit der Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises bzw. des Stadtkreises die finanziellen Auswirkungen fest, die sich aus den Veränderungen gemäß § 3 ergeben. (2) In das Protokoll sind die Finanzkennziffern aufzunehmen, die von den Veränderungen betroffen werden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 523 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 523) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 523 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 523)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen imperialistischer Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend aufzuklären, zu beweisen und rechtzeitig zu verhindern sind. Erforderlichenfalls können aus den Etappenziele abgeleitet werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X