Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 499

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 499 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 499); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 13. Mai 1959 499 Abschnitt III § 12 Ermitteln von Störquellen und Funk-Entstörungsmaßnahrnen § 9 Ermitteln von Störquellcn und Beratungen (1) Ermitteln von Störquellen und Beratungen über Funk-Entstörungsmaßnahmen sind Aufgaben des Funk-Entstörungsdienstes der Deutschen Post. (2) Den Untersuchungen in Störfällen geht eine Prüfung voraus, 1. ob die gestörte Funkempfangsanlage den festgelegten Bedingungen entspricht und 2. ob Funkstörungen durch Maßnahmen an der gestörten Funkempfangsanlage verhindert werden können. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen des Funk-Entstörungsdienstes der Deutschen Post sind gebührenfrei. (4) Der endgültige Einbau der Entstörungsmittel kann durch den Funk-Entstörungsdienst der Deutschen Fost kostenpflichtig vorgenommen werden. § 10 Ersatzvornahme und Schutz durch Stillegung (1) Kommt der Besitzer der störenden Erzeugnisse seiner Verpflichtung gemäß § 7 trotz schriftlicher Aufforderung des Funk-Entstörungsdienstes der Deutschen Post nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht nach oder verweigert er die Entstörung, so ist die Deutsche Post berechtigt, die Störung auf seine Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Die Kosten bei Ersatzvornahme können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Antragstellung Der Antrag für eine Genehmigung ist beim Ministerium für Post- und Fernmeldewesen zu stellen und hat zu enthalten: Name und Anschrift des Antragstellers, Verwendungszweck der Hochfrequenzanlage, vorgesehene Frequenz und Leistung, Entstörungsmaßnahmen und Angabe, ob Einzel- oder Serienfertigung vorgesehen ist. § 13 Genehmigungsumfang Die Genehmigung berechtigt zum Herstellen des Einzelgerätes oder des Baumusters bei Serienfertigung. § 14 Anzeige der Fertigstellung (1) Die Fertigstellung des Einzelgerätes oder des Baumusters ist unverzüglich dem Ministerium für Post- und Fern melde wesen mitzuteilen. (2) Die Mitteilung hat zu enthalten: eine Funktionsbeschreibung des Gerätes, den Stromlauf plan, Zeichnungen oder Abbildungen, die einen genauen Einblick in den inneren und äußeren Aufbau des Gerätes gestatten, und die Bedienungsanleitung, wie sie für den Vertrieb des Gerätes vorgesehen ist. (3) Die Genehmigungsurkunde ist der Mitteilung beizufügen. § 15 Technische Überprüfung (2) Bis zur Behebung der Störung kann die störende Anlage vom Funk-Entstörungsdienst der Deutschen Post stillgelegt und versiegelt werden. (3) Zur Stillegung von störenden Erzeugnissen, die volkswirtschaftlich wichtigen Interessen dienen, bedarf es der Einwilligung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen. Abschnitt IV Genehmigung für das Herstellen von Hochfrequenzanlagen § 11 Genehmigungspflicht (1) Das Herstellen von Hochfrequenzanlagen bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. (2) Die Genehmigungen werden in Form von Genehmigungsurkunden erteilt. (3) Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. (1) Das Einzelgerät oder das Baumuster wird von der Deutschen Post einer technischen Überprüfung unterzogen. (2) Die Überprüfung ist gebührenpflichtig. (3) Auf Anforderung ist das Einzelgerät oder das Baumuster der prüfenden Dienststelle vorzulegen. Der Transport der zu prüfenden Geräte geht zu Lasten und auf Risiko des Herstellers. § 16 Vertriebsberechtigung und Abnahmebestätigung CI) Entspricht das überprüfte Einzelgerät den Bestimmungen dieser Anordnung, so wird durch das Ministerium für Post- und Fern meldewesen auf der Genchmigungsurkunde die Berechtigung zum Vertrieb des Gerätes vermerkt. (2) Entspricht das überprüfte Baumuster den Bestimmungen dieser Anordnung, so wird die Abnahmebestätigung unter Zuweisung eines Genehmigungszeichens (MPF-Nr ) durch das Ministerium für Pos'- und Fernmeldewesen auf der Genehmigungsurkunde vermerkt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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