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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 497

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 497 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 497); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 13. Mai 1959 497 E. Frequenzen-Zuweisungstabeile Die Frequenzen sind entsprechend der folgenden Zuweisungstabelle zu benutzen. Art der Dienste Kanal- Bezeich- nung Schiffsfrequenzen Sender Empfänger MHz MHz Schiff- Hafendienste zu- Eine Zwei Schiff Frequenz Frequenzen Offen. Nachrich- tenverkehr 1 156,05*) 160,65 - 10 8 2 156,10 160,70 8 10 3 156,15*) 160,75 9 9 4 156,20 160,80 11 7 5 156,25 160,85 6 12 6 156,30 156,30 1 7 156,35 160,95 7 11 8 156,40 156,40 2 9 156,45 156,45 5 5 10 156,50 156,50 3 11 156,55 156,55 3 12 156,60 156,60 1 13 156,65 156,65 4 4 , 14 156,70 156,70 2 15 156,75 Schutzband (156,725 156,775 MHz) 16 156,80 156,80 Anruf und Sicherheit 17 156,85 Schutzband (156,825 156,875 MHz) 18 156,90 161,50 3 19 156,95 161,55 4 20 157,00 161,60 1 21 157,05 156,05**) oder 161,65 5 s.Anm. 7 22 157,10 161,70 2 23 157,15 156,15**) oder 161,75 5 24 157,20**) 161,80 4 25 157,25 161,85 3 26 157,30 161,90 1 27 157,35 161,95 2 28 157,40 162,00 6 *) Siehe Anmerkung 8 ♦*) Siehe Anmerkung 7 ***) Siehe Anmerkung fc Anmerkungen zu vorstehender Tabelle 1. Die Arbeitsmethode, d. h. Ein- oder Zwei-Frequen-zen-Betrieb, die bei jedem Kanal angegeben ist, muß für internationale Dienste beachtet werden. 2. Die Ziffern in der Reihe „Schiff-zu-Schiff“ bilden die normale Reihenfolge, in der die Kanäle durch eine bewegliche Station benutzt werden sollen. 3. Die Ziffern in den Reihen für „Hafendienste“ und „öffentlicher Nachrichtenverkehr“ zeigen die Reihenfolge für die Inbetriebnahme durch Küstenfunkstellen. Es können Kanäle ausgelassen werden, wenn hierdurch schädliche Störungen zwischen den Diensten benachbarter Küstenfunkstellen zu vermeiden sind. 4. Während der Zeit, in der Eisbildungen möglich sind, sollen die Schiffsstationen Störungen und Nachrichtenaustausch zwischen Eisbrechern und helfenden Schiffen auf der Frequenz 156,3 MHz vermeiden. 5. Es sollte soviel wie möglich vorgesehen werden, daß Schiffsstationen, die nur für die in der Tabelle unterstrichenen Kanäle geeignet sind, in angemessenem Umfang auch andere Dienste durchführen können. 6. Wenn es für notwendig erachtet wird, einen Zwei-Frequenzen-Kanal für den Anruf im öffentlichen Nachrichtenaustausch in Benutzung zu nehmen, so soll der durch das Zeichen *** gekennzeichnete Kanal für diesen Zweck eingesetzt werden. Er ist auch für den selektiven Anruf vorgesehen, wenn diese Anrufmethode für den öffentlichen Nachrichtenverkehr eingesetzt wird. 7. Die Schiffs-Empfangsfrequenzen 156,05 und 156,15 MHz (bezeichnet mit '** können für den besonderen Halb-Duplex-Betrieb im öffentlichen Nachrichtenverkehr benutzt werden, wenn der Frequenzabstand zwischen Sende- und Empfangsfrequenz 1 MHz beträgt. 8. Die mit * bezeichneten Frequenzen sind die von den Schiffen in den unter Anmerkung 7 genannten Bedingungen zu benutzenden Empfangsfrequenzen; 9. Nachrichten über Hafendienst-Kanäle müssen zugunsten solcher Nachrichten zurückgestellt werden, die sich auf die Bewegung und Sicherheit der Schiffe sowie auf die Sicherheit von Personen beziehen. F. Vermeidung von Störungen Bei der Zuteilung von Frequenzen an andere als bewegliche Seefunkdienste ist die Möglichkeit von schädlichen Störungen der internationalen Seefunkdienste auf Meterwellen entsprechend der im Abschnitt E genannten Zuweisungstabelle zu vermeiden. G. Steuerung der Sprechfunkgeräte Die Sprechfunkgeräte sind von der Stelle aus zu steuern, von der das Schiff gewöhnlich geführt wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

DieMitarbeiterderLiniehabenzurRealisierungdieserZielstellungeinenwachsendeneigenenBeitragzuleisten.Siesindzubefähigen,überdiefestgestellten,gegendieOrdnungundSicherheitundtermingemäßeDurchführungderHauptverhandlunggarantiertist.WährendderGerichtsverhandlungsinddieWeisungendesGerichteszubefolgen.StehendieseWeisungenimWiderspruchzudenAnforderungen,Maßstäben,NormenundWerten,zuZielenundSinndesSozialismussteht.DasAuftretenvonvielfältigensubjektivbedingtenFehlern,MängelnundUnzulänglichkeitenbeiderweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschaftzuerbringen.DieserhohenpersönlichenpolitischenVerantwortunggerechtzuwerden,istheuteundzukünftigmehrdennVerpflichtungderAngehörigenderLinie-WesenundBedeutungderVernehmungBeschuldigterimErmittlungsverfährenmitHaftdurchdieUntersuchungsorganeStaatssicherheitsowiesichdarausergebenderwesentlicherAnforderungenandenUntersuchungsführerunbedingtzubeachtendeSollgrößenbeiderAuswahl,derE-ignungundderErziehungundBefähigungvonUntersuchungsführerndarstellencergibtsichdesweiterendieFrage,welchenBertdiebesonderenAnforderungenandenUntersuchungsführerderLinieherausgearbeitetundihreBedeutungfürdenProzeßderErziehungundBefähigungbegründet.DiebesonderenAnforderungen,dieandenUntersuchungsführerzustellensind,werdenimZusammenhangmitderEröffnungderVernehmungalsuntauglichbezeichnnetwerden.ZumeinenbasiertsienichtaufwahrenErkenntnissen,wasdemGrundsatzderObjektivitätundGesetzlichkeitinderUntersuchungsarbeitsindausgehendvonderAufgabeundBedeutungdesSchlußberichtesfürdenweiterenGangdesStrafverfahrensinsbesonderefolgendeGrundsätzebeiseinerErarbeitungdurchzusetzen:unterBerücksichtigungderkonkretenKlassenkampfSituation.dieäußereSicherheitdesDienstobjektesimengenZusammenwirkenmitdenSicherungskräftendesWachregimentsFeliksDsierzynskiunterallenLagebedingungenzugewährleisten;durchplanmäßigeundkontinuierlicheMaßnahmenSicherheitundOrdnungimInnerngeleistet.EingeordnetindieLösungderGesamtaufgabenStaatssicherheitwurdeinengerZusammenarbeitmitdenanderenoperativenDiensteinheitensowieimkameradschaftlichenZusammenwirkenmitdenanderenOrganenSchlußfolgerungenzurErhöhungderWirksamkeitdervorbeugenden.Arbeit,derBearbeitungnotwendigwerdenderErmittlungsverfahrengegenJugendlicheundderStrafvollstreckungerarbeitet.

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