Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 496

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 496 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 496); 496 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 13. Mai 1959 8. Ermittlungen über die Betriebssicherheit der Funkanlagen für Rettungsboote und der tragbaren Funkanlagen sind soweit möglich auf einer Probefahrt vorzunehmen. 9. Bedienungsanweisung und Stromlaufzeichnungen sind auf Vollzähligkeit durchzusehen. 10. Die Meßgeräte müssen sich in brauchbarem Zustand befinden, was durch Stichproben festzustellen ist. 11. Beim Werkzeugbestand ist nachzuprüfen, ob Quali tät und Menge den zu stellenden Anforderungen genügt. 12. Vorratsmaterial und Ersatzteile müssen in der vorgeschriebenen Menge vorhanden sein. Anlage 3 zu vorstehender Seefunkordnung Zusätzliche Bestimmungen für den internationalen Seefunk-Sprechverkehr I. Sprechverkehr auf Frequenzbändern zwischen 1605 und 3800 kHz A. Geltungsbereich Diese zusätzlichen Bestimmungen gelten für den internationalen Sprechverkehr, der in den dem Seefunkdienst zugeteilten Frequenzbändern zwischen 1605 und 3800 kHz abgewickelt wird. B. Benutzung der Anruf- und Antwortfrequenzen L Alle Anrufe der Seefunkstellen an Küstenfunkstellen anderer Nationalität als der eigenen müssen grundsätzlich auf der Frequenz 2182 kHz erfolgen; Diese Küstenfunkstellen antworten auf derselben Frequenz. 2. Küstenfunkstellen rufen Seefunkstellen anderer Nationalität als der eigenen grundsätzlich auf der Frequenz 2182 kHz. Diese Seefunkstellen antworten auf derselben Frequenz. 3. Seefunkstellen benutzen für den Anruf bei Küstenfunkstellen und Seefunkstellen eigener Nationalität ihre Arbeitsfrequenzen. Ist die Verkehrsdichte gering, so können die Seefunkstellen zum Anruf auch die Frequenz 2182 kHz benutzen. 4. Küstenfunkstellen rufen Seefunkstellen der eigenen Nationalität auf den Arbeitsfrequenzen; Die Seefunkstellen antworten auf den Arbeitsfrequenzen; 5. Seefunkstellen, die häufig Nachrichten mit einer Küstenfunkstelle anderer Nationalität als der eigenen austauschen, können dasselbe Verfahren anwenden wie Seefunkstellen, welche die Nationalität dieser Küstenfunkstelle besitzen. C. Wache der Seefunkstellen auf der Not- und Anruffrequenz 2182 kHz Wird eine Seenotwache auf der Frequenz 500 kHz normalerweise nicht durchgeführt, ist eine ununterbrochene Hörbereitschaft auf der Frequenz 2182 kHz nach den internationalen Bestimmungen sicherzustellen, und zwar an dem Platz, von dem aus das Schiff in der Regel gesteuert wird* D. Sprechfunk-Alarmzeichen 1; Allen Notanrufen, die von Schiffen ausgehen, muß das Sprechfunk-Alarmzeichen vorausgehen. 2. Küstenfunkstellen benutzen das Sprechfunk-Alarmzeichen um anzuzeigen, daß ein Notanruf oder eine Notmeldung unmittelbar folgt oder um die Sendung einer dringenden Meldung über Wirbelstürme anzuzeigen. 3. Bei Benutzung selbsttätiger Geräte wird das Sprechfunk-Alarmzeichen ununterbrochen für eine Dauer von mindestens 30 und höchstens 60 Sekunden, bei Benutzung anderer Mittel so ununterbrochen wie möglich für eine Dauer von ungefähr 60 Sekunden ausgesendet. II. Sprechverkehr auf Meterwellen A. Geltungsbereich Diese zusätzlichen Bestimmungen gelten für den internationalen Sprechverkehr, der sich auf folgenden Frequenzbändern abwickelt: 158,025 bis 157,425 MHz, 160,625 bis 160,975 MHz, 161,475 bis 162,025 MHz. B. Betriebsarten 1; Beim Simplex-Betrieb wird die Übertragung in beiden Richtungen abwechselnd verfügbar gemacht, z. B. durch Betätigung eines Druckschalters während des Sprechens. 2. Beim Duplex-Betrieb sind die Übertragungen in beiden Richtungen gleichzeitig verfügbar. 3. Beim Halb-Duplex-Betrieb sind an dem einen Ende der Verbindung Einrichtungen für den Simplex-Betrieb und am anderen Ende solche für den Duplex-Betrieb eingesetzt; 4. Der Duplex-Betrieb und der Halb-Duplex-Betrieb benötigen zwei Frequenzen, während der Simplex-Betrieb mit nur einer Frequenz oder auch mit zwei Frequenzen durchgeführt werden kann. C. Umfang der Dienste 1; Es kommen folgende Dienste in Betracht: a) Anruf und Sicherheit; b) Schiff-zu-Schiff; c) Hafendienste; d) öffentlicher Nachrichten verkehr. 2. Der unter Ziff. 1 Buchst, a genannte Dienst ist auf der Simplex-Grundlage abzuwickeln; Für die unter Ziff. 1 Buchstaben b und c genannten Dienste sind alle drei Betriebsarten anwendbar. Für den öffentlichen Nachrichtenverkehr gemäß Ziff* 1 Buchst, d ist nur der Duplex-Betrieb zugelassen* D. Anruf- und Sicherheitsfrequenz Die Frequenz 156,8 MHz ist für Anrufe und für Sicherheitszwecke vorgesehen; Sie kann auch für Mitteilungen, denen das Dringlichkeitszeichen vorausgeht* und für Notmeldungen benutzt werden*;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen.

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