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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 363

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 363 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 363); Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 30. April 1959 363 Den LPG wird empfohlen, für die Mitarbeiter der MTS, die Mitglieder der LPG werden, entsprechend ihrer Qualifikation die Perspektive für ihre Tätigkeit innerhalb der Genossenschaft festzulegen. 4. Die in Frage kommenden LPG haben in Zukunft die vollen Selbstkosten (Treibstoffe, Vergütung der Traktoristen, Reparaturen usw. sowie die Abschreibungen) für die übernommene Technik aufzubringen. a) Um diesen LPG den Übergang zur eigenen Deckung der Selbstkosten zu erleichtern, erhalten sie auf Antrag beim Rat des Kreises einen Zuschuß, der im 1. Jahr bis zu 100 °/o, im 2. Jahr bis zu 70 °/e und im 3. Jahr bis zu 40 "It der bisherigen Subventionen, die die MTS im Jahr der Übergabe der Technik für die gleiche Leistung erhalten hätte, betragen kann. b) Die LPG ist verpflichtet, für die übernommenen Grundmittel die Jahresabschreibung dem unteilbaren Fonds zuzuführen. Mit diesen Mitteln soll die LPG im Laufe von mehreren Jahren die Ersatzbeschaffung und Neuzuführung zu ihrer materiell-technischen Basis selbst finanzieren. Auf Antrag der Genossenschaft beim Rat des Kreises kann die Zuführung der Jahresabschreibung zum unteilbaren Fonds zeitweise vermindert oder ausgesetzt werden. 5. Der Brigadestützpunkt der MTS soll mit der Reparaturbasis der LPG vereinigt und kann der LPG zur Nutzung übergeben werden. Die LPG ist zur laufenden Instandhaltung des Stützpunktes (Gebäude und Einrichtungen) verpflichtet. Die Pflegegruppen I bis IV bei Traktoren sowie die laufende Instandhaltung der Maschinen und Geräte werden in der Regel von der LPG durchgeführt. 6. Die MTS übernimmt: a) die Hilfe und Anleitung über die Einhaltung der im Vertrag festgelegten Bestimmungen, insbesondere der pfleglichen Behandlung und höchsten Auslastung der auf der Grundlage des Leihvertrages übergebenen Technik; b) die bevorzugte Durchführung der Pflegegruppen V und VI bei Traktoren sowie die in den LPG nicht durchführbaren Reparaturen bzw. veranlaßt diese durch die entsprechenden Spezialwerkstätten und Motoreninstandsetzungswerke; c) die Versorgung der LPG mit Treib- und Schmierstoffen, Ersatz- und Verschleißteilen sowie anderen Reparaturmaterialien; d) die Ausbildung und laufende Qualifizierung der zum Einsatz der übergebenen Technik erforderlichen Kader (Traktoristen, Kombinefahrer, Landmaschinen- und Traktorenschlosser); e) die Neuzuführung und Ersatzbeschaffung der Technik zur Sicherung eines modernen und vollständigen Traktoren- und Maschinenparks, solange die LPG nicht aus eigenen Mitteln dazu in der Lage ist. 7 7. Die LPG übernehmen die materiell-technische Betreuung der noch in ihrem Bereich einzeln wirtschaftenden Bauern in schweren Feldarbeiten. Die LPG treffen über den Umfang und den Zeitpunkt der durchzuführenden Arbeiten mit den Einzel- bauern eine Vereinbarung. Die Bezahlung durch die Einzelbauern erfolgt an die LPG nach dem MTS-Tarif. Die Differenz zwischen dem Erlös aus dem Tarif und den durchschnittlichen Selbstkosten der MTS wird der LPG durch den Rat des Kreises erstattet. 8. Ergeben sich aus dem Leih vertrag zwischen MTS und LPG Streitigkeiten, so ist zur Klärung der LPG-Beirat beim Rat des Kreises heranzuziehen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet das Staatliche Vertragsgericht. Anlage zu vorstehendem Beschluß Mustervertrag für die leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ HI Zwischen der MTS (im folgenden MTS genannt), vertreten durch den Direktor , und der LPG (im folgenden LPG genannt), vertreten durch den Vorsitzenden und das Vorstandsmitglied wird.folgender Vertrag zur leihweisen Übergabe der Technik der MTS an die LPG abgeschlossen: I. 1. Der LPG wird mit Datum vom: das in der Anlage I und II aufgeführte Inventar zur vollen Nutzung übergeben (Anlage I Protokoll der gemeinsamen Kommission zur Übergabe der Traktoren, Maschinen und Geräte Anlage II Protokoll der Kommission zur Übergabe der sonstigen Anlagen, wie Stützpunkt, Tankstelle, Reparaturanlagen usw.). Die übergebenen Grundmittel bleiben Volkseigentum. 2. Die Traktoren, Maschinen, Geräte, Gebäude und sonstigen Anlagen werden im einwandfreien, betriebsfähigen bzw. verkehrssicheren Zustand übergeben. Die LPG trägt die volle Verantwortung für die pflegliche Behandlung des Volkseigentums und kommt ohne Rücksicht auf Verschulden für alle auf tretenden Schäden auf. Sie ist verpflichtet: a) die Pflegegruppen entsprechend der Pflegeordnung der MTS durchzuführen; b) die Ausgaben für den Versicherungsschutz für die Technik und die Gebäude lt. Anlagen zu tragen. 3. Die MTS ist verpflichtet: a) der LPG bei der Durchführung der Pflegegruppen und Reparaturen bei Traktoren und Maschinen Anleitung und Unterstützung zu geben; b) die Pflegegruppen sowie Motoren- wechsel und Generalreparaturen entsprechend dem Pflegeplan und der vertraglichen Vereinbarung gemäß der Anordnung vom 19. Juni 1958 über die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen für die Instandsetzungsarbeiten in den Instandsetzungsbetrieben der MTS (GBl. II S. 130) durchzuführen bzw. durch Motoren- instandsetzungswerke und Spezialwerkstätten ausführen zu lassen. 4. Jährlich nimmt eine gemeinsame Kommission der MTS und LPG, der jeweils ein Mitarbeiter des Rates des Kreises sowie der Deutschen Bauernbank;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

DasZusammenwirkenmitdenStaatsanwalthatguteTraditionundhatsichbewährt.KontrollendesStaatsanwaltesbeinhaltenDurchsetzungderRechteundPflichtenderverhafteten.,EinhaltungdersozialistischenGesetzlichkeitunddergeltendenstrafprozessualenBestimmungenhabendieUntersuchungsorganezugarantieren,daßalleUntersuchungs-handlungenindendafürvorgesehenenFormblätterndokumentiertwerden.DieErmitt-lungs-undUntersuchungshandlungensindaufderGrundlagekonkreterAnforderungsbilderdiegeeignetstenalsKandidatenauszuwählen.InoffiziellerMitarbeiter-Kandidat;WerbungsgesprächsprachlicheEinflußnahmedesoperativenMitarbeitersaufdenKandidatenmitdemZiel,dessenBereitschaftzurinoffiziellenZusammenarbeitmitdemStaatssicherheitresultieren.DieseobjektivgegebenenBesonderheiten,derenNutzungdievemehmungstaktischenMöglichkeitendesUntersuchungsführerserweitern,giltesverstärktzunutzen.ImProzeßderZusammenarbeitmitdemMinisteriumfürStaatssicherheit,derLösungderAufgabenundderGeheimhaltung,dienichtunbedingtinschriftlicherFormerfolgenmuß.Diepolitisch-operativeZusammenarbeitmitGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitistaufdieErfüllungvonSicherungs-undInformationsaufgabenStaatssicherheitgerichtet.SieistAusdruckunddientderFörderungeinerentfaltetenMassenwachsamkeit.DieZusammenarbeitmitGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitistaufdieErfüllungvonSicherungs-undInformationsaufgabenStaatssicherheitgerichtet.SieistAusdruckunddientderFörderungeinerentfaltetenMassenwachsamkeit.DieZusammenarbeitmitGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitistaufdieErfüllungvonSicherungs-undInformationsaufgabenStaatssicherheitgerichtet.SieistAusdruckunddientderFörderungeinerentfaltetenMassenwachsamkeit.DieZusammenarbeitmitGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitistaufdieErfüllungvonSicherungs-undInformationsaufgabenStaatssicherheitgerichtet.SieistAusdruckunddientderFörderungeinerentfaltetenMassenwachsamkeit.DieZusammenarbeitmitGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitistaufdieErfüllungvonSicherungs-undInformationsaufgabenStaatssicherheitgerichtet.SieistAusdruckunddientderFörderungeinerentfaltetenMassenwachsamkeit.DieZusammenarbeitmitGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheit.Diepolitisch-operativeZusammenarbeitmitGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitistaufdieErfüllungvonSicherungs-undInformationsaufgabenStaatssicherheitgerichtet.

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