Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 337

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 337 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 337); Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 30. April 1959 337 1) soziale Einrichtungen wie Kindergärten und Wäschereien zur Entlastung der Genossenschaftsbäuerinnen zu schaffen. 31. (1) Die Mitglieder der Genossenschaft verpflichten sich, ihre persönlichen und genossenschaftlichen Pflichten gegenüber dem Staat restlos in der vorgeschriebenen Frist zu erfüllen und ihre ganze Wirtschaft in vorbildlicher Weise zu leiten. (2) Die Mitgliederversammlung und der Vorstand kontrollieren und helfen, daß die Erfüllung der Ablieferungspflicht für tierische Produkte an den Staat durch alle Mitglieder der Genossenschaft garantiert wird. 32. (1) Alle Mitglieder besitzen die gleichen grundlegenden Rechte und Pflichten und üben sie aus durch gemeinsame Arbeit und kollektive Leitung der LPG. (2) Die Mitglieder sind berechtigt: a) in der Genossenschaft zu arbeiten und entsprechend ihren Leistungen an den genossenschaftlichen Einkünften beteiligt zu werden; b) an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft, der Organisation und Planung der genossenschaftlichen Produktion mitzuarbeiten, insbesondere an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge einzubringen sowie die leitenden und kontrollierenden Organe der Genossenschaft zu wählen und selbst gewählt zu werden; c) eine persönliche Hauswirtschaft oder einen Hausgarten zur zusätzlichen Befriedigung ihrer Bedürfnisse und der ihrer Familie zu führen, sie darf jedoch nicht von der Hauptaufgabe, der genossenschaftlichen Produktion, ablenken; d) aus dem Hilfsfonds im Falle der Bedürftigkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten der LPG Unterstützung zu erhalten; e) Bodenanteile zu erhalten, sofern Land eingebracht oder im Bodenbuch gutgeschrieben worden ist. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht in den Vorstand oder die Revisionskommission gewählt werden. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet: a) stets die genossenschaftlichen und staatlichen Interessen zu vertreten, insbesondere das genossenschaftliche und staatliche Eigentum zu wahren und zu mehren; b) an der genossenschaftlichen Arbeit teilzunehmen, die Arbeitsdisziplin einzuhalten und zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion beizutragen; c) sich aktiv für die Verwirklichung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes einzusetzen; d) entsprechend den Bestimmungen des Statuts Land einzubringen und Zugkräfte, Maschinen und Geräte entsprechend den Erfordernissen der Genossenschaft zu genossenschaftlichen Arbeiten zur Verfügung zu stellen; e) ihre politische und fachliche Qualifikation ständig zu erhöhen. VI. Die sozialistische Arbeitsorganisation, Disziplin und Bewertung der Arbeit 33. Zur Schaffung der sozialistischen Arbeitsorganisation, der Einhaltung der Disziplin auf der Grundlage der 10 Gebote der sozialistischen Ethik und Moral und der Bewertung der Arbeit beschließt die Mitgliederversammlung eine innere Betriebsordnung. Die Betriebsordnung hat für jedes Mitglied Gültigkeit. 34. Die gesamte Arbeit der Genossenschaft wird durch die Mitglieder selbst ausgeführt. Nur Arbeitskräfte mit Spezialkenntnissen (Agronomen, Vieh Wirtschaftsberater, Veterinäre, Ingenieure, Techniker, Buchhalter usw.) können in Ausnahmefällen vorübergehend durch die Genossenschaft gegen Entgelt beschäftigt werden. Die zeitweise Beschäftigung von bezahlten Arbeitskräften ist nur zulässig, wenn dringende Arbeiten nicht fristgemäß durch die Genossenschaftsmitglieder und deren Familienangehörigen ausgeführt werden können. 35. (1) Die jährliche Mindestarbeitsleistung wird, unabhängig von der Größe des eingebrachten Bodens, durch Beschluß der Mitgliederversammlung bestimmt. (2) Für Frauen mit Kindern sowie alte und kranke Genossenschaftsbauern wird die Anzahl der Arbeitseinheiten durch die Mitgliederversammlung individuell festgelegt. (3) Die Mindestarbeitsleistung ist auf die Quartale aufzuschlüsseln. (4) Unabhängig von der Erfüllung des Mindestsatzes an Arbeitseinheiten oder Arbeitstagen sind alle Mitglieder verpflichtet, in der Genossenschaft ihre volle Arbeitskraft einzusetzen, wenn durch Witterungseinflüsse oder andere Umstände die Erfüllung der Produktionsziele oder das genossenschaftliche Vermögen gefährdet ist. (5) Die Mitgliederversammlung kann beschließen* daß Anteile für den eingebrachten Boden und Naturalien für geleistete Arbeitseinheiten nicht in voller Höhe gewährt werden, wenn der von der Mitgliederversammlung beschlossene Mindestsatz an Arbeitseinheiten oder Arbeitstagen ohne ausreichenden Grund nicht erreicht wurde. 36. Bei allen Arbeiten wird weitgehend die MTS in Anspruch genommen und eine enge Zusammenarbeit gesichert. Die Mitgliederversammlung beschließt, in welchem Umfang die individuell genutzten Zugkräfte, Maschinen und Geräte der Genossenschaftsmitglieder bei der gemeinsamen Arbeit verwendet werden. Die Bezahlung für Arbeiten der MTS erfolgt in Geld. 37. (1) Der Vorstand der Genossenschaft teilt die Mitglieder mit ihrer Zustimmung in ständige Produktionsbrigaden ein, die von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Die Arten und Aufgaben der Produktionsbrigaden und die Bildung von Arbeitsgruppen werden entsprechend der Struktur der Genossenschaft und den örtlichen. Verhältnissen in der inneren Betriebsordnung festgelegt. Die ständigen Produktionsbrigaden werden von einem vom Vorstand eingesetzten und von der Mitgliederversammlung bestätigten Brigadeleiter geleitet. Der Brigadeleiter ist für die Arbeit der Brigade verantwortlich und berechtigt, den Mitgliedern der Brigade Weisungen zu erteilen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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