Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 336

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 336 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 336); 336 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 30. April 1959 glied von den Rechten und Pflichten, die mit seiner Anwesenheit in der Genossenschaft Zusammenhängen, entbunden. 25. (1) Die Mitgliedschaft in der LPG endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod. (2) Ein Mitglied, das sich schwer gegen die Interessen der Arbeiter-und-Bauern-Macht vergeht oder gröblich und wiederholt gegen seine genossenschaftlichen Pflichten verstößt, insbesondere das genossenschaftliche Eigentum mißachtet oder die Arbeitsdisziplin verletzt, kann mit sofortiger Wirkung aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. Der Ausschluß soll in der Regel erst dann erfolgen, wenn die Anwendung anderer Erziehungsmaßnahmen erfolglos geblieben ist. Die Mitgliederversammlung kann beim Ausschluß festlegen, daß als Wiedergutmachung für entstandenen Schaden die Vergütung für geleistete Arbeitseinheiten und den eingebrachten Boden, die dem Mitglied erst am Jahresende ausgezahlt werden sollte, ganz oder teilweise zurückbehalten wird. Dadurch werden weitere Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen. (3) Der Ausschluß erfolgt auf Beschluß der Mitgliederversammlung, dem zwei Drittel aller Mitglieder zustimmen müssen. Aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung müssen die Zahl der anwesenden Mitglieder sowie das Abstimmungsergebnis ersichtlich sein. (4) Der Ausgeschlossene kann beim Rat des Kreises Einspruch einlegen. Auf Verlangen des Rates des Kreises wird in der nächsten Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluß entschieden. 26. Der Austritt aus der Genossenschaft kann nur durch schriftliche Erklärung und nach Abschluß der Ernte erfolgen, sofern die Mitgliederversammlung nicht einem früheren Zeitpunkt zustimmt. Stellt ein ausscheidendes Mitglied vor diesem Zeitpunkt die Arbeit ein, so stehen der LPG dieselben Rechte zu, wie sie in Ziff. 25 Abs. 2 Satz 3 gegenüber dem ausgeschlossenen Mitglied festgelegt sind. 27. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist nach Beschlußfassung über die Jahresendabrechnung zwischen der LPG und dem ausgeschiedenen Mitglied bzw. den Erben eine gegenseitige Abrechnung durchzuführen. V. Die Pflichten der Genossenschaft, ihres Vorstandes und ihrer Mitglieder 28. Die Genossenschaft läßt sich in allen ihren Handlungen von den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik leiten. Sie verpflichtet sich, die Bewirtschaftung ihres Bopiens planmäßig durchzuführen und rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die die restlose Erfüllung der staatlichen Pläne für die landwirtschaftliche Produktion garantieren. 29. (1) Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Vorsitzende der LPG organisieren mit Unterstützung der staatlichen Organe den Schutz des genossenschaftlichen Eigentums. Sie erziehen alle Mitglieder zum Schutze und zur sorgsamen Behandlung des genossenschaftlichen Eigentums, zum Kampf gegen Schlendrian und zur Wachsamkeit gegenüber feindlichen Angriffen. (2) Im Interesse der Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums sind die Pflichten der Mitglieder und Funktionäre der LPG hinsichtlich der ihnen anvertrauten Vermögenswerte in der inneren Betriebsordnung und den Arbeitsordnungen für die einzelnen Arbeitsbereiche genau festzulegen. Der Vorsitzende und die Leiter der Arbeitsbereiche (Brigadeleiter) haben die Einhaltung dieser Pflichten ständig zu kontrollieren und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu treffen. 30. Der Vorstand und alle Mitglieder sind verpflichtet: a) die Brutto- und Marktproduktion sowie die Arbeitsproduktivität durch die Einführung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen der fortgeschrittensten sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe sowie die Einführung der modernen Technik zu erhöhen, das genossenschaftliche Eigentum zu mehren und zu schützen, die Kosten der Produktion ständig zu senken und die Rentabilität ständig zu steigern; b) mit Unterstützung der örtlichen Organe der Staatsmacht und der MTS unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen Perspektiv- und Jahresproduktionspläne auszuarbeiten, die alle Genossenschaftsmitglieder und die gesamte Dorfbevölkerung auf die Entwicklung des neuen sozialistischen Dorfes orientieren; c) mit den MTS ein enges kameradschaftliches Verhältnis zu pflegen und mit ihnen gemeinsam auf der Grundlage der Schönebecker Methode die sozialistischen Wirtschaftsprinzipien konsequent durchzusetzen; d) bei der Bearbeitung der genossenschaftlichen Felder die Zugkräfte, Maschinen und Geräte der MTS sowie die von den Genossenschaftsmitgliedern zur Verfügung gestellten Zugkräfte, Maschinen und Geräte richtig auszunutzen und in gutem Zustand zu erhalten; e) den genossenschaftlichen Waldbestand zu erhalten und nach den fortschrittlichsten forstwirtschaftlichen Methoden zu bewirtschaften; f) den Bau und die Einrichtung der notwendigen Wirtschaftsgebäude und Räume für soziale und kulturelle Zwecke unter weitestgehender Ausnutzung der vorhandenen Räume und Materialien durchzuführen; g) das Leistungsprinzip in der Feldwirtschaft durchzusetzen, den sozialistischen Wettbewerb und Erfahrungsaustausch zu organisieren und zu unterstützen; h) zur Qualifikation der Mitglieder eigene Kurse einzurichten und Mitglieder, insbesondere Jugendliche, zur Spezialausbildung auf Kurse zu entsenden: i) das kulturelle Leben in der Genossenschaft zu fördern, insbesondere durch Bildung von Laienspielgruppen, Zirkeln, Sportgruppen und Schaffung von Kulturräumen, Bibliotheken, Sportanlagen usw.; j) ihre Familienangehörigen als Mitglieder zu gewinnen und darüber hinaus neue Mitglieder für die Genossenschaft zu werben; k) die Frauen und Jugendlichen in der landwirtschaftlichen Produktion und im gesellschaftlichen Leben besonders zu fördern und zu leitenden Arbeiten heranzuziehen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung der strafbaren Handlungen erkennbar sind oder erscheinen, werden bereits vor der ersten Beschuldigtenvernehmung wesentliche Bedingungen der späteren Aussagetätigkeit Beschuldigter festgelegt.

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