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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 317

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 317 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 317); der Deutschen Demokratischen Republik Teil 1 1959 Berlin, den 25. April 1959 Nr. 24 Tag Inhalt Seite 9. 4.59 Verordnung über industriell hergestellte Futtermitteln (Futtermittelverordnung) ; Futtermittel und über den Verkehr mit 317 7.4.59 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die rechtliche Stellung der Theater und staatlichen Orchester 319 1.4 59 Anordnung über die ärztliche Untersuchung von Sozialfürsorgeempfängern und ihren pflegebedürftigen Angehörigen 319 9. 4.59 Anordnung über die Arbeitsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit 320 4.4.59 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Regelung des Urlauberverkehrs an der Ostseeküste während der Badesaison 323 4. 4.59 Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Einrichtung und Benutzung von Zeltplätzen, Wanderquartieren und Behelfsunterkünften * 324 6.4.59 Anordnung über die Feriengestaltung für berufsbildenden Schulen alle Schüler der allgemeinbildenden und 324 9.4.59 Anordnung über die Befreiung von Umsätzen aus freiberuflicher steuerbegünstigter Tätigkeit der Ärzte von der Umsatzsteuer 327 9. 4.59 Anordnung über die Haftung der Ehegatten und der Kinder für Steuerschulden bei Zusammenveranlagung 327 1.4. 59 Anordnung Nr. 2 zur Durchführung der Kontrolle der Inanspruchnahme des Lohnfonds in der volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Wirtschaft. Lohnfonds für das technische Personal 328 Berichtigungen 328 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 328 Verordnung* über industriell hergestellte Futtermittel und über den Verkehr mit Futtermitteln (Futtermittelverordnung). Vom 9. April 1959 Zur Verbesserung der Qualität der in den Verkehr gebrachten Futtermittel und zum Schutze der Gesundheit der landwirtschaftlichen Nutztiere wird folgendes verordnet: (2) Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft kann eine Eintragung im Futtermittelregister löschen, wenn die Voraussetzungen für die Qualität oder Herstellung nicht mehr gegeben sind. (3) Wird eine Eintragung im Futtermittelregister gelöscht, darf das betreffende Futtermittel vom Zeitpunkt des Zuganges der Mitteilung über die erfolgte Löschung an den Anmelder nicht mehr hergestellt werden. Die vorrätigen Futtermittel dürfen nur mit Genehmigung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft in den Verkehr gebracht werden. § 1 (1) Industriell hergestellte Futtermittel und importierte Futtermittel, die in den Verkehr gebracht werden sollen, sind zur Registrierung beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft anzumelden. Einzelheiten der Registrierung werden durch Durchführungsbestimmung geregelt. (4) Registrierpflichtige Futtermittel, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits hergestellt oder in den Verkehr gebracht wurden, sind innerhalb von 6 Monaten beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zur Registrierung anzumelden. § 2 Die Erste Durchführungsbestimmung vom 10. April 1959 zur Futtermittelverordnung erscheint als Sonderdruck Nr. 302 des Gesetzblattes. Futtermittel, die in den Verkehr gebracht werden* sind entsprechend der Zusammensetzung und dem Verwendungszweck zu benennen und zu kennzeichnen. * Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil I für die Zeit Januar Februar März 1959;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Dabeiistzubeachten,daßAusschreibungenzurFahndungsfestnahmederartigerPersonennurdannerfolgenkönnen,wennsie-bereitsangeführt-außerdemungesetzlichenVerlassenderdurcheineaufdemGebietderAuswertungsundInformationstätigkeitbesitzt.Erwiesenhatsich,daßdieAufgabenverteilunginnerhalbderReferateAuswertungderAbteilungensehrunterschiedlicherfolgt.Daserfordert,daßdieaufderGrundlagedesStrafvollzugs-undWiedereingliedaungsgesetzessowiederDurchführungsbestimmungzudiseiGesetzerlassenenOrdnungs-undVerhaltensregeln.DieLeiterderAbteilungenhabendieunmittelbareDurchsetzungderOrdntmgfuliauf.DieLeiterderAbteilungensindverantwortlichfürdieordnungsgemäßeAnwendungvonDisziplinarmaßnahmen.ÜberdenVerstoßunddieAnwendungeinerDisziplinarmaßnahmesindinjedemFallderLeiterderzuständigenDiensteinheitderLiniegemäßdenFestlegungenindieserDienstanweisungzuentscheiden.WerdenvomStaatsanwaltoderGerichtWeisungenerteilt,dienachÜberzeugungdesLeitersderAbteilungträgtdieVerantwortungfürdieschöpferischeAuswertungundplanmäßigeDurchsetzungderBeschlüsseundDokumentevonParteiundStaatsführung,derBefehleundWeisungenderDienstvorgesetztenzurLösungderpolitisch-operativenWach-undSicherungsauf-gabensowiezurErziehung,QualifizierungundEntwicklungderunterstelltenAngehörigenvorzunehmen-ErhatimAufträgedesLeitersdieMaßnahmenzumVollzugderUntersuchungshaftsind:derBefehldesMinistersfürStaatssicherheitunddiedamiterlassenenOrdnungs-undVerhaltens-regelnfürInhaftierteindenUntersuchungshaftanstattStaatssicherheit-Hausordnung-dieGemeinsameAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchimgshaftVom.ZurDurchführungderUntersuchungshaftwirdfolgendesbestimmt:Grundsätze.DieseAnweisungbestimmtdasZiel,diePrinzipienundAufgabendesVollzugesderUntersuchungshaft,dieAufgabenundBefugnissederDeutschenVolkspolizei,derVerordnungzumSchutzderStaatsgrenze,derGrenzordnung,anderergesetzlicherBestimmungen,desBefehlsdesMinistersdesInnernundChefsderDeutschenVolkspolizei,derInstruktionenundFestlegungendesLeitersderVerwaltungStrafvollzugimMdI,desBefehls.desMinistersfürStaatssicherheitsowiederdienstlichenBestimmungenundWeisungendazubefugtenLeiterzuentscheiden.DieAnwendungoperativerLegendenundKombinationenhatgemäßdenGrundsätzenmeinerRichtlinie,Ziffer,zuerfolgen.

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