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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 314

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 314 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 314); 314 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 22. April 1959 (2) Die Ehegattenzuschläge für erwerbsunfähige Ehegatten, die zu den Vollrenten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten zu zahlen sind, werden um 5, DM monatlich erhöht. (3) Die Zuschläge nach den Absätzen 1 und 2 zu den Vollrenten der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt aus dem Kreis der Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften und der Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte werden um 5, DM monatlich erhöht. § 5 (1) Beim Zusammentreffen mehrerer Renten wird der Erhöhungsbetrag nur zu einer Rente gezahlt. (2) Der Erhöhungsbetrag darf auf bisher zu den Renten der Sozialversicherung gezahlten Zuschüsse der Sozialfürsorge nicht angerechnet werden; § 6 Auf die Erhöhungen nach den §§ 1 bis 4 sind die Bestimmungen der Sozialversicherung über die Begrenzung der Renten nicht anzuwenden. § 7 (1) Die Altersversorgung für Eisenbahner der Deutschen Reichsbahn und die Alters-, Invaliden-, Unfall-und Hinterbliebenenversorgung der Deutschen Post werden durch diese Verordnung nicht berührt. (2) Die sich aus dieser Verordnung ergebenden höheren Mindestbeträge für Witwen und Waisen sowie die höheren Kinderzuschläge gelten auch für die Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn und die Alters-, Invaliden-, Unfall- und Hinterbliebenenversorgung der Deutschen Post. (3) Die Sozialversicherungsrenten der Empfänger von zusätzlicher Altersversorgung der Intelligenz werden durch diese Verordnung nicht berührt. Sonderfälle werden durch Durchführungsbestimmungen geregelt. § 8 Durchführungsbestimmungen erläßt das Komitee für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 9 Diese Verordnung tritt am 1. Mal 1959 in Kraft. Berlin, den 9. April 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Grotewohl Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Renten für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften und Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte. Vom 9. April 1959 Auf Grund des § 8 der Verordnung vom 9. April 1959 über die Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Renten für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften und Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte (GBl. I S. 313) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung: § 1 Soweit Arbeitsverdienste ein Drittel des vor Eintritt der Invalidität erzielten Verdienstes übersteigen, aber nicht mehr als 115, DM betragen, haben sie auf die Zahlung von Invalidenrente keinen Einfluß. § 2 (1) Als VdN-Vol Iren ten im Sinne der Verordnung gelten: a) Invalidenrenten, die wegen einer Gesundheitsschädigung von 662/s °/o und mehr und einer Verdienstminderung von 33V3 °/o und mehr gezahlt werden; b) VdN-Elternrenten. (2) Als Unfallvollrenten im Sinne der Verordnung gelten alle Unfallrenten, die bei einem Körperschaden von 66s/s o/o und mehr gezahlt werden. § 3 (1) Die Erhöhungsbeträge sind zu den ungekürzten Kriegsinvalidenvollrenten zu zahlen; (2) Die Knegsinvalidenteilrenten sind von den erhöhten Kriegsinvalidenvollrenten abzuleiten. (3) Der im § 7 der Verordnung vom 21. Juli 1948 über die Zahlung von Renten an Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebene (ZVOB1. S. 363) festgelegte Freibetrag wird um 10, DM erhöht. Zu §§ 1 bis 4 der Verordnung: § 4 (1) Die Erhöhungsbeträge werden den Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitgliedern sozialistischer Produktionsgenossenschaften und Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitgliedern der Kollegien der Rechtsanwälte gewährt, die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

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