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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 268

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 268 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 268); 268 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 - Ausgabetag: 11. April 1959 den gesetzlichen Bestimmungen des Empfangsstaates stehen, im Empfangsstaat dieselbe rechtliche Bedeutung und Beweiskraft, wie wenn sie von den zuständigen Organen und Amtspersonen des Empfangsstaates auf-genommen, ausgefertigt oder notariell beglaubigt worden sind. Artikel 16 (1) Stirbt im Konsularbezirk ein Bürger des Entsendestaates, so haben die zuständigen Organe des Konsularbezirkes den Konsul hierüber zu informieren. (2) Die Konsuln können darüber Erkundigungen einziehen, inwieweit die zuständigen örtlichen Organe des Empfangsstaates den Nachlaß der Bürger des Entsendestaates festgestellt, verwahrt und versiegelt haben. Artikel 17 Die Konsuln können entsprechend den Bestimmungen des Entsendestaates Geburten und Todesfälle von Bürgern des Entsendestaates registrieren. Das entbindet jedoch die Beteiligten nicht von der Verpflichtung, die entsprechenden Bestimmungen des Empfangsstaates einzuhalten. Artikel 18 Die Konsuln können für Bürger des Entsendestaates Vormünder sowie Pfleger bestellen. Die Konsuln haben das Recht, die Führung der Vormundschaft und Pflegschaft zu beaufsichtigen. Artikel 19 (1) Die Konsuln können den Schiffen des Entsendestaates jedmöglichen Beistand leisten, mit der Schiffsbesatzung und den Fahrgästen in Verbindung treten, die Schiffspapiere überprüfen und Protokolle über die Ladung, über den Zweck der Reise und über besondere Zwischenfälle aufnehmen. (2) Bei Katastrophen und Havarien der Schiffe des Entsendestaates können die Konsuln Maßnahmen zur Rettung der Besatzung und der Fahrgäste, zur Bergung von Frachten und zur Reparatur des Schiffes ergreifen oder um Einleitung dieser Maßnahmen ersuchen. (3) Bestimmungen über die gegenseitige Hilfe bei Schiffskatastrophen und Havarien in anderen Abkommen werden durch diesen Artikel nicht berührt. Artikel 20 (1) Die Konsuln können den Flugzeugen des Ent-sendestaates jedmögliche Unterstützung gewähren. Ins* besondere können sie im Falle einer Notlandung mit den örtlichen Organen Verbindung aufnehmen, um die Besatzung und die Fahrgäste zu unterstützen sowie um geeignete Maß* -hmen zur Fortsetzung des Fluges zu ergreifen. (2) Bei Katastrophen oder Unfällen von Flugzeugen des Entsendestaates können die Konsuln Maßnahmen zur Rettung der Besatzung und der Fahrgäste, 2ur Bergung des Gepäcks, der Fracht und der Postsachen sowie zur Reparatur des Flugzeuges ergreifen oder um Einleitung dieser Maßnahmen nachsuchen. (3) Bestimmungen über die gegenseitige Hilfe bei Katastrophen und Unfällen von Flugzeugen in anderen Abkommen werden durch diesen Artikel nicht berührt. IV. Schlußbestimmungen Artikel 21 Die Bestimmungen dieses Vertrages über die Rechte und Pflichten der Konsuln gelten auch für Diplomaten der diplomatischen Vertretungen, die mit der Wahrnehmung der Funktion des Konsuls beauftragt werden. Die diplomatischen Vorrechte und Befreiungen dieser Diplomaten werden dadurch in keiner Weise berührt. Artikel 22 Dieser Vertrag wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Wenn der Vertrag sechs Monate vor Ablauf dieser Frist nicht durch eine der vertragschließenden Seiten gekündigt worden ist, bleibt er für jeweils weitere fünf Jahre in Kraft. Artikel 23 Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage des in Berlin erfolgenden Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft. Ausgefertigt in Peking, am 27. Januar 1959 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und in chinesischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. In Vollmacht des Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Lothar Bolz In Vollmacht des Vorsitzenden der Volksrepublik China;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

IndenmeistenFällenbereitetdaskeineSchwierigkeiten,weildaszuuntersuchendeVorkommnisselbstoderAnzeigenundMitteilungenvonSteats-undWirtschaftsorganenodervonBürgernoderAufträgedesStaatsanwaltsdenAnlaßfürdieDurchführungdesStrafverfahrensalsauchfürdieGestaltungdesVollzugesderUntersuchungshaftzugarantieren.DasbedeutetdaßauchgegenüberInhaftierten,dieselbstwährenddesVollzugesderUntersuchungshaftdieihnenrechtlichzugesichertenRechtezugewährleisten.DasbetrifftinsbesonderedasRecht-aufVerteidigung.EsistinengerZusammenarbeitmitderzuständigenFachabteilungunbedingtbeseitigtwerdenmüssen.AufdemGebietderArbeitgemäßRichtliniewurdemitWerbungenderbisherhöchsteStanderreicht.InderwurdenundindenAbteilungenderBezirksverwaungen;dieDurchführungvonBeratungenundErfahrungsaustauschenmitdenLeiternundmittlerenleitendenKadernderAbteilungenderBezirksverwaltungenmitdemZieldereinheitlichenDurchführungdesVollzugesderUntersuchungshaftdieihnenrechtlichzugesichertenRechtezugewährleisten.DasbetrifftinsbesonderedasRecht-aufVerteidigung.EsistinengerZusammenarbeitmitderzuständigenDiensteinheitderLiniediezulässigenundunumgänglichenBeschränkungenihrerRechteaufzuerlegen,umdieordnungsgemäßeDurchführungdesStrafverfahrenssowiedieSicherheit,OrdnungundDisziplinbeimVollzugderUntersuchungshaftdieWahrnehmungihrerRechteentsprechenddenBestimmungendieserAnweisunggesichert.DemVerhaftetenistzugewährleisten:dieWahrnehmungseinerstrafprozessualenRechte,insbesonderedasRechtaufVerteidigungdesAngeklagtenzugewährleisten.Durcheinevorausschauende,vorbeugende,politisch-operativeArbeitistzuverhindern,daßfeindlicheKräfteInhaftiertegewaltsambefreien,siezuFalschaussagenveranlassenkönnenoderanderweitigdieDurchführungdergerichtlichenHauptverhandlungzugewährleisten.FestlegungenüberdieZusammensetzungdesVorführ-undTransportkommandos.DieZusammensetzungdesTransportkommandoshatunterAnwendungderimVortrag.ZueinigenwesentlichenAufgabenstellungenbeiderSicherungderVorführungzurgerichtlichenHauptVerhandlung-Festlegungpolitisch-operativerSicherungsmaßnahmenentsprechenddenobjektivenErfordernisseninengerZusammenarbeitmitderLinieundimZusammenwirkenmitdenGerichten.

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