Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 267

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 267 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 267); Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 11. April 1959 267 Artikel 7 Die Konsuln sind verpflichtet, in Angelegenheiten, die nicht Gegenstand ihrer dienstlichen Tätigkeit sind, vor den Gerichten des Empfangsstaates zu erscheinen und Zeugnis abzulegen. Sind die Konsuln aus bestimmten Gründen nicht in der Lage, vor Gericht zu erscheinen und Zeugnis abzulegen, so können sie in ihrer Wohnung Zeugnis ablegen oder ihre Zeugenaussage in schriftlicher Form machen. Artikel 8 (1) Die Konsuln und die Mitarbeiter der Konsuln, die die Staatsangehörigkeit des Entsendestaates besitzen, sind von militärischen und anderen Dienstleistungen sowie von der Entrichtung direkter Steuern befreit. (2) Die Amtsräume und die Wohnungen der Konsuln sind von militärischen und anderen Dienstleistungen befreit. (3) Hinsichtlich der Zölle genießen die Konsuln auf der Basis der Gegenseitigkeit die gleichen Befreiungen wie Diplomaten. Die Mitarbeiter der Konsuln genießen die gleiche Behandlung wie die nichtdiplomatischen Mitarbeiter der Botschaft. Artikel 9 Die Bestimmungen des Artikels 8 gelten auch für die Ehegatten und minderjährigen Kinder, die mit den Konsuln Zusammenleben. III. Die Amtsbefugnisse der Konsuln \ Artikel 10 (1) Die Konsuln nehmen die Rechte und Interessen des Entsendestaates sowie seiner Bürger und juristischen Personen wahr. (2) In Ausübung ihrer konsularischen Tätigkeit können die Konsuln die zuständigen Organe in ihrem Konsularbezirk um Unterstützung ersuchen und wegen Handlungen, die Rechte und Interessen des Entsendestaates sowie seiner Bürger und juristischen Personen verletzen, vorstellig werden. Artikel 11 Die Konsuln haben das Recht, Bürger des Entsendestaates, die sich ständig oder zeitweilig in ihrem Konsularbezirk aufhalten, zu registrieren. Artikel 12 (1) Die Konsuln haben das Recht, den Bürgern des Entsendestaates Pässe auszustellen. (2) Die Konsuln erteilen Personen, die den Entsendestaat betreten oder verlassen, die erforderlichen' Visa. Artikel 13 Die Konsuln nehmen unter Einhaltung der Gesetze des Empfangsstaates Anträge von fremden Staatsangehörigen und Staatenlosen auf Verleihung der Staatsangehörigkeit des Entsendestaates entgegen. Artikel 14 Die Konsuln haben das Recht, in ihren Amtsräumen und Wohnungen, in den Wohnungen der Bürger des Entsendestaates und auf den Schiffen und Flugzeugen, die die Flagge oder das Wappen des Entsendestaates führen, folgende Handlungen vorzunehmen: 1. Aufnahme, Ausfertigung oder notarielle Beglaubigung von Erklärungen der Bürger des Entsendestaates; 2. Aufnahme, Ausfertigung, notarielle Beglaubigung oder Verwahrung von letztwilligen Verfügungen, einseitigen Erklärungen und anderen Urkunden der Bürger des Entsendestaates; 3. Aufnahme, Ausfertigung oder notarielle Beglaubigung von Rechtsgeschäften zwischen Bürgern des Entsendestaates; Aufnahme, Ausfertigung oder notarielle Beglaubigung von Rechtsgeschäften zwischen Bürgern des Entsendestaates und des Empfangsstaates, soweit sich diese Rechtsgeschäfte lediglich auf Interessen auf dem Territorium des Ent-sendestaates oder auf Angelegenheiten beziehen, die nur im Entsendestaat geregelt werden können. Diese Rechtsgeschäfte dürfen die Gesetze des Entsendestaates und des Empfangsstaates nicht verletzen. 4. Notarielle Beglaubigung von Unterschriften der Bürger des Entsendestaates auf jeder Art von Urkunden; Legalisierung der von den Organen oder Amtspersonen des Entsendestaates und des Empfangsstaates ausgehenden Urkunden sowie notarielle Beglaubigung von Abschriften dieser Urkunden; 5. Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen der Urkunden, die von Organen oder Amtspersonen des Entsendestaates oder des Empfangsstaates ausgehen; 6. Verwahrung von Geld und Wertgegenständen der Bürger des Entsendestaates oder von Geld und Wertgegenständen, die den Bürgern des Entsendestaates übergeben werden sollen. Hierbei dürfen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Empfangsstaates nicht verletzt werden. 7. Andere Handlungen, die den Konsuln übertragen werden und die nicht die Gesetze des Empfangsstaates verletzen. Artikel 15 Die im Artikel 14 genannten Urkunden, die vom Konsul aufgenommen, ausgefertigt oder notariell beglaubigt worden sind, haben, soweit sie in Übereinstimmung mit;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung. Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen.

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