Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 255

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 255 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 255); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 10. April 1959 255 staatlichen Interessen zu vertreten. Er unterstützt den Leiter des halbstaatlichen Betriebes bei der Einführung und Anwendung sozialistischer Methoden der Wirtschaftsführung, fördert die Zusammenarbeit zwischen den Werktätigen und dem Leiter des halbstaatlichen Betriebes unter Wahrung der Rechte der Werktätigen. (2) Der staatliche Gesellschafter ist für die Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung der zugeführten Mittel sowie für die rechtzeitige und vollständige Zuführung des staatlichen Gewinnanteils an den Staatshaushalt verantwortlich. (3) Der staatliche Gesellschafter kann als Kommanditist allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern die Gesellschaft vertreten, wenn dies im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird. Wahrnehmung des gewerkschaftlichen Mitbestimmungsrechts § 9 (1) Zur Wahrung und Erweiterung des gewerkschaftlichen Mitbestimmungsrechts und zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins schließen die Betriebsgewerkschaftsleitungen mit den Leitern der Betriebe Betriebsverträge nach den Beschlüssen des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) ab. (2) Die Gewerkschaften sind berechtigt, entsprechend den Beschlüssen des Bundesvorstandes des FDGB zur Gewährleistung der Teilnahme der Werktätigen an der Leitung der Betriebe, regelmäßig Produktionsberatungen durchzuführen sowie Arbeitswettbewerbe zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Aufgaben, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und zur Erhöhung der Rentabilität zu organisieren. (3) Die Gewerkschaftsorganisationen volkseigener und halbstaatlicher Betriebe sind berechtigt, entsprechend den Beschlüssen des Bundesvorstandes des FDGB Freundschaftsverträge miteinander abzuschließen, die der Vermittlung von Arbeitserfahrungen, der Verbreitung von Neuerermethoden, der Organisierung des Wettbewerbs sowie der Förderung der Kultur- und Sozialarbeit dienen; § 10 (1) Die Betriebsgewerkschaftsleitungen haben das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, Änderungen der Arbeitsrechtsverhältnisse und bei Entlassungen. (2) Die Vertreter der Betriebsgewerkschaftsleitungen haben das Recht, an den Gesellschafterversammlungen teilzunehmen. Aufgaben der Organe der staatlichen Verwaltung § 11 (1 Die Organe der staatlichen Verwaltung fördern die sozialistische Entwicklung der halbstaatlichen Betriebe in Zusammenarbeit mit deren Leitern und Werktätigen. Sie geben den halbstaatlichen Betrieben zu ihrer weiteren Festigung die erforderliche Hilfe und Unterstützung. Besonderen Einfluß nehmen sie dabei auf die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der Leiter dieser Betriebe. (2) Die Organe der staatlichen Verwaltung sind verpflichtet, die halbstaatlichen Betriebe in die sozia- listische Planung einzubeziehen und sie bei der Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu unterstützen. (3) Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen volkseigenen und halbstaatlichen Betrieben; § 12 (1) Über Anträge auf staatliche Beteiligung entscheiden nach Stellungnahme der Räte der Kreise die Räte der Bezirke durch Beschluß. Mit der Entscheidung über den Antrag ist gleichzeitig der staatliche Gesellschafter festzulegen. Dies hat im Einvernehmen mit dem vorgesehenen staatlichen Gesellschafter, seinem übergeordneten Organ und dem Antragsteller zu erfolgen. (2) Über die verwaltungsmäßige Zuordnung der halbstaatlichen Betriebe entscheiden die Räte der Bezirke nach Stellungnahme der Räte der Kreise. Über die Zuordnung zu zentralen Organen der staatlichen Verwaltung, WB oder anderen Wirtschaftsorganen entscheidet die Staatliche Plankommission. Vor der Entscheidung über die Zuordnung sind die privaten Gesellschafter anzuhören. (3) Die Entscheidungen sind dem Antragsteller und dem Kreisvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes durch den Rat des Kreises bekanntzugeben. Geschäftsjahr, Kontenführung und Bilanzprüfung § 13 (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Jährlich findet mindestens eine Gesellschafterversammlung statt. § 14 Konten halbstaatlicher Betriebe sind bei der Deutschen Notenbank bzw. der Deutschen Bauern-Bank zu führen; § 15 Die Jahresabschlüsse der halbstaatlichen Betriebe sind einer Wirtschaftsprüfung zu unterziehen; § 16 Ausscheiden von Gesellschaftern (1) Scheidet ein Gesellschafter eines halbstaatlichen Betriebes aus der Gesellschaft aus, so kann die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern bzw. im Todesfälle mit den Erben fortgesetzt werden. (2) Der Auseinandersetzungsanspruch ausscheidender Gesellschafter ergibt sich aus den Buchwerten. Schlußbestimmungen § 17 Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen. § 18 Mit Abschluß des Gesellschaftsverträges endet die Zugehörigkeit dieser Betriebe zu den Industrie-und Handels-Kammern der Bezirke,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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