Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 230

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 230 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 230); 230 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 ■ Ausgabetag: 28. März 1959 § 7 Die Verleihung der Medaille erfolgt: a) in Gold durch den Vorsitzenden des zuständigen Rates des Bezirkes, b) in Bronze und Silber durch den Vorsitzenden des zuständigen Rates des Kreises. § 8 Zur Medaille gehört eine Urkunde. § 9 Die Med.aille wird in der Regel zum 1. Mai, dem internationalen Kampftag der Werktätigen, und zum 7. Oktober, dem Tag der Republik, verliehen, § 10 (1) Die Medaille ist rund, aus Bronze, versilbert oder vergoldet und hat einen Durchmesser von 31,5 mm. Auf der Vorderseite befinden sich Helm, gekreuzte Beile und darüber die Worte „Für treue Dienste“. Die Rückseite der Medaille trägt das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Medaille wird an einer mit blaurotblauem Band bezogenen rechteckigen Spange getragen. Das Band hat rechts und links für die Medaille in Bronze einen roten, für die Medaille in Silber einen silberfarbenen und für die Medaille in Gold einen goldfarbenen Streifen. (3) Die Medaillenspange ist gleichzeitig Interimsspange. § 11 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. § 12 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Verordnung über das Verfahren bei der Verleihung staatlicher Auszeichnungen. Vom 19. Februar 1959 Nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Büros des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland wird folgendes verordnet: § 1 Zur Vorbereitung und Prüfung der mit der Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen zusammenhängenden Fragen wird ein zentraler Auszeichnungsausschuß beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (nachstehend zentraler Auszeichnungsausschuß genannt) gebildet. Ihm gehören an: 1. der Leiter des Büros des Präsidiums des Ministerrates als Vorsitzender, 2. ein Mitglied der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle, 3. ein Mitglied des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, 4. ein Mitglied des Büros des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland. Der Vorsitzende des zentralen Auszeichnungsausschusses ist berechtigt, weitere Mitglieder zu berufen; § 2 (1) Der zentrale Auszeichnungsausschuß überprüft 1. die Vorschläge für die Verleihung von staatlichen Auszeichnungen, die dem Präsidium des Ministerrates zur Beschlußfassung oder dem Vorsitzenden des Ministerrates zur Bestätigung vorgelegt werden, 2. die Vorschläge für die Verleihung von staatlichen Auszeichnungen an Einzelpersonen, die mit einer Geldzuwendung bis zu 5000, DM verbunden sind. (2) Nach Überprüfung der Vorschläge gemäß Abs. 1 Ziff. 2 reicht der zentrale Auszeichnungsausschuß die Vorschläge mit seiner Stellungnahme an das Organ der staatlichen Verwaltung, das für die Bearbeitung der Vorschläge bzw. für die Verleihung zuständig ist, zur weiteren Veranlassung zurück. Ist dieses Organ mit dem Ergebnis der Überprüfung des zentralen Auszeichnungsausschusses nicht einverstanden, sind die Vorschläge, über die keine Einigung erzielt wurde, dem Präsidium des Ministerrates zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. § 3 9 Der zentrale Auszeichnungsausschuß hat das Recht, auch die Vorschläge für die Verleihung aller anderen staatlichen Auszeichnungen zu überprüfen; § 4 Vor der Einreichung von Ordnungen über die Verleihung neu zu stiftender staatlicher Auszeichnungen und Änderungen von Ordnungen über die Verleihung bestehender staatlicher Auszeichnungen zur Beschlußfassung im Präsidium des Ministerrates ist die Stellungnahme des zentralen Auszeichnungsausschusses einzuholen. Uber die Stiftung von Preisen und Wanderfahnen durch die örtlichen Organe der. Staatsmacht ist der zentrale Auszeichnungsausschuß in Kenntnis zu setzen. § 5 (1) Die Vorschläge für die Verleihung von staatlichen Auszeichnungen gemäß § 2 Abs. 1 sind dem zentralen Auszeichnungsausschuß mit den in den Ordnungen über die Verleihung vorgesehenen Unterlagen einzureichen. (2) Vorschläge für die Verleihung staatlicher Auszeichnungen gemäß § 3 sind dem zentralen Auszeichnungsausschuß auf Anforderung vor der Auszeichnung mit den in den Ordnungen über die Verleihung vorgesehenen Unterlagen zur Überprüfung einzureichen; § 6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 19. Februar 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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