Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 229

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 229 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 229); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 28. März 1959 229 eine Kornähre und die Worte „Für ausgezeichnete Leistungen“. Die Rückseite der Medaille trägt das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Medaille wird an einer mit grünem Band bezogenen rechteckigen Spange getragen. In der Mitte des Bandes ist ein schwarzrotgoldener Streifen eingewebt. § 10 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. § 11 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Verordnung über die Stiftung der „Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“. Vom 22. Januar 1959 § 1 In Anerkennung der treuen und gewissenhaften Pflichterfüllung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden zum Schutze des Volksvermögens vor Brand- und Katastrophengefahren wird die * „Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“ gestiftet. § 2 Die Medaille wird erstmalig im Jahre 1959 verliehen. § 3 Einzelheiten der Verleihung werden durch die Ordnung über die Verleihung (s. Anlage) geregelt. § 4 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Januar 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S toph Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung der „Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“ § i V (1) Die „Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger der Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr“. § 2 Die Medaille kann verliehen werden für treue, gewissenhafte und aktive Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren. § 3 (1) Die Medaille wird an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren verliehen. (2) Die Medaille kann auch an Bürger verliehen werden, denen die Ehrenmitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr zuerkannt wurde. § 4 (1) Die Medaille wird in drei Stufen verliehen: in Bronze nach lOjähriger ununterbrochener Zugehörigkeit, in Silber nach 25jtthriger ununterbrochener Zugehörigkeit, in Gold nach 40jähriger ununterbrochener Zugehörigkeit. (2) Die Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr wird vom Tage des Eintritts an gerechnet. § 5 (1) Vorsdilagsberechtigt sind die Leitungen der Freiwilligen Feuerwehren, die Leitungen der Wirkungsbereiche der Freiwilligen Feuerwehren und die zuständigen örtlichen Organe der staatlichen Verwaltung. (2) Die Vorschläge sind an den zuständigen Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde mindestens 6 Wochen vor dem Auszeichnungstag einzureichen. (3) Die Prüfung der Vorschläge erfolgt durch eine vom Vorsitzenden des zuständigen Rates zu bildende Kommission, die sich zusammensetzt aus: a) einem verantwortlichen Mitarbeiter des Rates als Vorsitzendem, b) dem zuständigen Leiter der Freiwilligen Feuerwehr, c) einem Vertreter der Leitung des Wirkungsbereiches der Freiwilligen Feuerwehr. (4) Hält die Kommission den Vorschlag für begründet, so reicht sie ihn über den Vorsitzenden des Rates der Gemeinde, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes beim Rat des Kreises ein. (5) Die Vorschläge zur Verleihung der Medaille ln Gold sind vom Vorsitzenden des Rates des Kreises an den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes zur Bestätigung zu übergeben. (6) Die Bestätigung der Vorschläge für die Verleihung der Medaille in Bronze und Silber erfolgt durch den Vorsitzenden des Rates des Kreises. § 6 Die Vorschläge müssen enthalten: a) eine Kurzbiographie, b) den Nachweis über die Dauer der Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr, c) eine Begründung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin besteht. Bei der Absicherung der gefährdeten Personenkreise müssen wir uns auch noch stärker auf solche Personen orientieren, die mehrmals hinsichtlich des ungesetzlichen Verlassens der operativ angefallen sind kriminell Angefallene, die eine Bestrafung zu erwarten oder eine Strafe anzutreten haben. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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