Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 227

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 227 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 227); ± Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 28. März 1959 227 Verordnung über die Stiftung eines „Kunstpreises der Deutschen Demokratischen Republik“. Vom 22. Januar 1959 § 1 Zur Anerkennung hervorragender und besonderer künstlerischer Leistungen und zur Förderung des künstlerischen Schaffens wird der „Kunstpreis der Deutschen Demokratischen Republik" gestiftet. § 2 Einzelheiten der Verleihung werden durch die Ordnung über die Verleihung (s. Anlage) geregelt. § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Januar 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung des „Kunstpreises der Deutschen Demokratischen Republik“ §1 (1) Der „Kunstpreis der Deutschen Demokratischen Republik“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger des Kunstpreises der Deutschen Demokratischen Republik“. §2 (1) Der Preis kann für hervorragende und besondere künstlerische Einzelleistungen verliehen werden, die richtungweisend für die Entwicklung der sozialistischen Kultur sind. (2) Hervorragende Leistungen des künstlerischen Nachwuchses sind bei der Verleihung des Preises besonders zu berücksichtigen. (3) Die Leistungen müssen in der Deutschen Demokratischen Republik vollbracht worden sein. Der Preis wird an folgende Einzelpersonen bzw. auf folgenden Gebieten verliehen: I. Darstellende Kunst (einschließlich Funk- und Femsehspiel) a) Regisseur, b) Schauspieler, c) Sänger, d) Choreograph, e) Ballettsolist, f) Bühnenbildner. II. Film a) Regisseur, b) Schauspieler, c) Kameramann, d) Architekt. III. Musik A. Interpretation a) Gesangssolist, b) Instrumentalsolist, c) Dirigent. B. Komposition a) Oper oder Operette oder Sinfonie oder Chorwerke oder Kammermusik, b) Tanz- und Unterhaltungsmusik, c) Lieder und Märsche. IV. Bildende Kunst a) Maler, b) Bildhauer, c) Grafik einschließlich Buchgestaltung, d) Angewandte Kunst. §4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: a) Die Mitglieder des Ministerrates, b) der Vorsitzende des Staatlichen Rundfunkkomitees, c) die zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen, d) der Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst, e) das Präsidium der Deutschen Akademie der Künste; f) der Vorstand des Deutschen Schriftstellerverbandes, g) der Vorstand des Verbandes Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler, h) der Vorstand des Verbandes Bildender Künstler Deutschlands, i) die Leiter der Theater und Orchester der Deutschen Demokratischen Republik, k) die Leiter der volkseigenen Filmstudios. * (2) Die Vorschläge sind beim Ministerium für Kultur einzureichen. (3) Beim Ministerium für Kultur ist ein Auszeichnungsausschuß zu bilden, der zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen für die Verleihung gegeben sind. Über die Zusammensetzung des Ausschusses, in dem hervorragende Künstler vertreten sein müssen, entscheidet der Minister für Kultur. (4) Der Minister für Kultur reicht die Vorschläge dem zentralen Auszeichnungsausschuß beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik ein. Der zentrale Auszeichnungsausschuß überprüft die Vorschläge und legt sie dem Präsidium des Ministerrates zur Beschlußfassung vor.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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