Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 222

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 222 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 222); 222 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 28. März 1959 „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK“ goldfarben aufgestickt. Die Fahnenspitze wird von zwei stilisierten Lorbeerranken gebildet, in deren Mitte die Buchstaben „VEB“ stehen. (2) Das Fahnenschild besteht aus einer Leichtmetalllegierung in der Größe 35 X 80 mm. Im oberen Teil des Fahnenschildes sind zwei Lorbeer ranken, dazwischen die Buchstaben „DDR“ geprägt. In das Schriftfeld wird eingraviert „Siegerbetrieb im Wettbewerb ; Quartal Planjahr;;;, Name des Siegerbetriebes“. Das Fahnenschild ist vom Siegerbetrieb an der Fahnenstange anzubringen; § 9 Die ausgezeichneten Betriebe bewahren die Wanderfahne und Urkunde an würdiger Stelle auf. § 10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Ordnung über die Verleihung der „Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate bzvv. der WB“ § 1 Die „Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate bzw. der WB“ ist eine staatliche Auszeichnung. § 2 (1) Die Wanderfahne wird an die dem verleihenden Organ unterstellten besten Betriebe verliehen, die im sozialistischen Wettbewerb die staatlichen Planaufgaben übererfüllten, insbesondere hervorragende Ergebnisse bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Senkung der Selbstkosten und der Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse auf der Grundlage der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts erzielten und die Wettbewerbsbedingungen erfüllten. Die Betriebe müssen ihre fortschrittlichen Erfahrungen im sozialistischen Wettbewerb den übrigen Betrieben ihrer Wettbewerbsgruppe vermitteln. (2) Die Belegschaften der Betriebe müssen den Kampf um die V/anderfahne beschlossen haben und sich auf der Grundlage der festgelegten Wettbewerbsbedingungen hohe politische und ökonomische Kampfziele gestellt haben. (3) Soweit zentralen Organen der staatlichen Verwaltung Vereinigungen volkseigener Betriebe unterstellt sind, tritt an die Stelle der Wanderfahnen der Ministerien und Staatssekretariate die Wanderfahne der WB. § 3 (1) Die Wettbewerbsunterlagen sind bei den von den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung in den Wettbewerbsbedingungen genannten Organen bzw. bei den technisch-ökonomischen Räten der WB zur Überprüfung einzureichen. (2) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt durch den Leiter des zuständigen zentralen Organs der staatlichen Verwaltung bzw. durch den Hauptdirektor der WB gemeinsam mit dem Sekretariat des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft und Gewerkschaft oder der von dem Zentralvorstand beauftragten Gewerkschaftsleitung. § 4 Die Verleihung der Wanderfahne erfolgt durch den Leiter des zentralen Organs der staatlichen Verwaltung bzw. durch den Hauptdirektor der WB gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft und Gewerkschaft. § 5 (1) Zur Wanderfahne gehören eine Urkunde, ein Fahnenschild und eine Prämie. (2) Die Höhe der Prämie ist abhängig von den Ergebnissen im sozialistischen Wettbewerb, dem erzielten überplanmäßigen Gewinn bzw. der Unterschreitung des geplanten Verlustes, der volkswirtschaftlichen Bedeutung der erzielten Leistungen und der Belegschaftsstärke. § 6 (1) Die Ministerien und Staatssekretariate bzw. die WB vereinbaren mit den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften jährlich die Zahl der Wanderfahnen, die gemeinsam mit den Werktätigen diskutierten Bedingungen für die Verleihung und die Mindest- und Höchstsätze der Prämien. (2) In den einzelnen Wettbewerbsgruppen sind Betriebe und selbständig abrechnende Werke von Kombinaten in der Regel gleicher Produktionsart zusammenzufassen. (3) Die Mittel für die Prämien und für die Auszeichnungsmaterialien werden aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt und sind in den Haushalten der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung zu planen; (4) Die verleihenden Organe sind verpflichtet, dem Büro des Präsidiums des Ministerrates Name und Anschrift des Betriebes, eine kurze Begründung für die Auszeichnung und die Prämienhöhe unmittelbar nach der Verleihung zuzusenden; § 7 (1) Die Verleihung der Wanderfahne erfolgt in der Regel bis zu 4 Wochen nach dem I., II.,' III. und IV. Quartal des Jahres oder zu Ehrentagen der Arbeiterklasse und der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Wird die Wanderfahne im Verlaufe des sozialistischen Wettbewerbes zu Ehren bedeutender Ereignisse für die Arbeiterklasse und für die Deutsche Demokratische Republik verliehen, so sind als Symbol dieses Wettbewerbes Schleifen zu stiften, die mit der Wanderfahne dem Siegerbetrieb zu übergeben sind und bei der Abgabe der Wanderfahne in diesem verbleiben. Die Stiftung dieser Schleifen kann durch die Ministerien, Staatssekretariate oder WB und die zentralen Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen erfolgen. (3) Erhält ein Betrieb nach dem I.* II., III. und IV. Quartal des Jahres hintereinander die Wanderfahne, so verbleibt sie endgültig in diesem Betrieb. In diesem Falle stiften die Ministerien, Staatssekretariate bzw* WB eine neue Wanderfahne. (4) Erfüllt in einer Wettbewerbsgruppe kein Betrieb die vorgesehenen Bedingungen, dann wird in dieser Gruppe für den betreffenden Wettbewerbszeitraum die Wanderfahne nicht verliehen. Sie ist für den folgenden Wettbewerbszeitraum einzuziehen.-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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