Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 220

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 220 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 220); 220 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 28. März 1959 § 5 Die Vorschläge müssen enthalten: a) eine Kurzbiographie; b) eine erschöpfende Darstellung des überprüften Sachverhaltes unter Angabe der Zeugen der Rettungstat mit deren Tatschilderung. § 6 (1) Die Verleihung der Medaille bzw. die Aushändigung des Anerkennungsschreibens erfolgt durch den Minister des Innern. Dieser kann die Vorsitzenden der Räte der Bezirke mit der Verleihung der Medaille bzw. Aushändigung des Anerkennungsschreibens beauftragen. (2) Das Ministerium des Innern ist verpflichtet, dem Büro des Präsidiums des Ministerrates die Personalien des Ausgezeichneten und eine kurze Begründung für die Auszeichnung unmittelbar nach erfolgter Verleihung zuzusenden. § 7 Zur Medaille gehört eine Urkunde* § 8 (1) Medaillen, die vor Stiftung der Rettungsmedaille für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr verliehen worden sind, können bei Vorlage der Verleihungsurkunde und der Medaille gegen die Rettungsmedaille umgetauscht Werdern (2) Der Antrag auf Umtausch der Medaille ist mit einer Kurzbiographie und einer Darstellung des Sachverhaltes, der zur Verleihung der Rettungsmedaille führte, an den zuständigen Rat des Bezirkes zu richten. § 9 (1) Die Medaille ist oval, aus Silber und mißt 36 X 46 mm. Die Vorderseite zeigt einen Lebensretter, der auf den Armen einen Geretteten trägt, umgeben von einem Eichenblätterkranz und den Worten „Für Lebensrettung“. Die Rückseite zeigt Hammer, Zirkel und sieben Strahlenbündel, umgeben von einem Ährenkranz. (2) Die Medaille wird an einem weißen Band getragen. (3) Zur Medaille gehört eine mit weißem Band bezogene rechteckige Interimsspange. § 10 Die Medaille wird auf der rechten oberen Brustseite getragen. § 11 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. 1 S. 771), Ordnung über die Verleihung der „CarI-Friedrich-\Vilhe!m-Wander-Medail!e" Aus Anlaß des Gedächtnisjahres für den Vorkämpfer der deutschen Einheit unter der Lehrerschaft, Carl Friedrich Wilhelm Wander, wurde 1954 die „Carl-Friedrieh-Wilhelm-Wander-Medaille“- gestiftet und einmalig verliehen. § 1 Die „Carl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille* ist eine staatliche Auszeichnung. § 2 Die Medaille wurde in den Stufen Gold, Silber und Bronze verliehen. § 3 (1) Die Medaille ist rund, aus Bronze, versilbert oder vergoldet und hat einen Durchmesser von 36 mm. Sie trägt auf der Vorderseite das Porträt von Carl Friedrich Wilhelm Wander, als unteren Abschluß die Jahreszahlen 1803 1879 und zwei Lorbeerranken, umgeben von den Worten „Alles sammelt sich unter der Fahne der Einheit“. Die Rückseite zeigt die Silhouette der Wartburg und die Worte „Für ausgezeichnete Leistungen im Kampf für die deutsche demokratische Schule 1954“. Den unteren Abschluß bilden zwei Lorbeerranken. (2) Die Medaille wird an einer schwarzrotgoldenen Schleife getragen. § 4 Die Medaille wird auf der rechten oberen Brustseite getragen. § 5 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Ordnung über die Verleihung der „Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954“ In Würdigung selbstlosen Einsatzes, beispielhafter Hilfeleistungen, aufopferungsvoller Arbeit und anderer hoher Leistungen bei der Bekämpfung der Unwetterkatastrophe und der Beseitigung der Hochwasserschäden im Juli 1954 wurde die Medaille „Für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954*-gestiftet und einmalig verliehen. § 1 Die „Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954“ ist eine staatliche Auszeichnung. § 2 (1) Die Medaille ist rund, aus Bronze und hat einen Durchmesser von 35 mm. Die Vorderseite zeigt einen aus den Hoch Wasserfluten emporgestreckten Arm, der von einer helfenden Hand erfaßt wird, seitlich darüber einen Lorbeerzweig. Die Rückseite trägt die Inschrift „Für selbstlosen Einsatz beim Hochwasser Juli 1954“. (2) Die Medaille wird an einer mit blauem, beiderseits rotgestreiftem Band bezogenen Spange getragen § 3 Die Medaille wird auf der rechten oberen Brustseite getragen* 84 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober . 1958 ’über" staatliche. Auszeichnungen (GBl. X S. 771).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheit enerJ:J:nJ:eJ In dieser Anlage unterbreiten die Autoren Vorschläge für die Gestaltung der Dokumentierung der Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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