Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 216 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 28. März 1959 Ordnung über die Verleihung der Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee“ § 1 (1) Die „Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger der Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee“* § 2 Die Medaille kann für ehrliche, gewissenhafte und treue Pflichterfüllung in der Nationalen Volksarmee unter Anrechnung der Dienstjahre in anderen bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik verliehen werden; § 3 Die Medaille wird verliehen an: a) Soldaten, Matrosen, Flieger, Unteroffiziere, Maate, Offiziersschüler, Offiziere, Generale und Admirale der Nationalen Volksarmee, b) Personen, die für die Nationale Volksarmee tätig sind. § 4 Die Medaille wird in drei Stufen verliehen: ln Bronze nach öjähriger Dienstzeit, in Silber nach 10jähriger Dienstzeit, in Gold nach löjähriger Dienstzeit. § 5 Der Minister für Nationale Verteidigung erläßt Bestimmungen über das Vorschlagsrecht und den Verfahrensweg sowie über das Recht zur Verleihung der Medaille. § 6 Zur Medaille gehört eine Urkunde* § 7 Die Verleihung der Medaille erfolgt in der Regel zum i/Tag der Nationalen Volksarmee“* § 8 (1) Die Medaille ist rund, aus Bronze, Silber oder Silber vergoldet und hat einen Durchmesser von 35 mm. Sie zeigt auf der Vorderseite zwei Fahnen, die die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik und die Fahne der Arbeiterklasse darstellen, darunter die Buchstaben „DDR“, links und rechts davon drei Eichenblätter und eine Eichel. Den oberen Abschluß der Medaille bilden die Worte „Für treue Dienste“,' den unteren die Worte „Nationale Volksarmee“. Die Rückseite der Medaille trägt das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, das von den Worten „Für den Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ und zwei Lorbeerzweigen umgeben ist; (2) Die Medaille wird an einer großen fünfeckigen Spange getragen, die mit grünem, beiderseits schwarz-rotgold gestreiftem Band bezogen ist. Das Band für die Medaille in Silber hat zusätzlich einen silberfarbenen, das für die Medaille in Gold einen goldfarbenen Längsstreifen* (3) Die Interimsspange ist rechteckig und wie die Medaillenspange gekennzeichnet, § 9 (1) Das Tragen der Interimsspange an der Uniform der Nationalen Volksarmee ist obligatorisch. (2) Das Tragen der Medaille an der Uniform der Nationalen Volksarmee zu besonderen Anlässen erfolgt auf Anweisung. (3) Die Medaille bzw. die Interimsspange wird über der linken Brusttasche der Uniform getragen. § 10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBL I S. 771). Ordnung über die Verleihung der Medaille „Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei“ § 1 (1) Die Medaille „Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger des Ehrenzeichens der Deutschen Volkspolizei“. § 2 Die Medaille kann verliehen werden für: a) hervorragende Leistungen beim Aufbau und der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik, b) persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, c) hervorragende Leistungen zur Stärkung und Festigung der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern. § 3 (1) Die Medaille wird verliehen an: a) Angehörige der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern, b) sonstige Personen, c) Dienststellen, Verlage, Zeitschriften und Kollektive, die eine organisatorische Einheit bilden* (2) Die Medaille kann nur einmal verliehen werden* § 4 (1) Vorschlagsberechtigt sind alle Dienststellenleiter der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern. (2) Die Vorschläge sind beim Ministerium des Innern einzureichen. (3) Beim Ministerium des Innern Ist ein Auszeichnungsausschuß zu bilden, der zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen für die Verleihung gegeben sind. Über die Zusammensetzung des Auszeichnungsausschusses entscheidet der Minister des Innern. (4) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt durch den Minister des Innern. § 5 Die Vorschläge müssen enthalten: a) die Personalien (Dienstgrad, Name, Vorname* Dienststellung, Dienststelle bzw. die Bezeichnung der Institution oder des Kollektivs), b) eine Charakteristik und Begründung* § 8 Die Verleihung der Medaille erfolgt durch den Minister des Innern. § 7 Zur Medaille gehört eine Urkunde.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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