Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 212

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 212 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 212); 212 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 28. März 1959 (2) Die Medaille wird an einer mit rotgelbviolettem Band bezogenen rechteckigen Spange getragen. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange. § 9 Die Medaille wird auf der linken Oberen Brustseite getragen. § 10 . Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Ordnung über die Verleihung der „Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918-1923“ § 1 (1) Die „Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918 1923“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger der Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahreh 1918 1923“. § 2 Die Medaille kann verliehen werden für aktive Teilnahme an den in Deutschland in den Jahren 1918 1923 stattgefundenen bewaffneten Kämpfen gegen Reaktion und Militarismus, für Frieden, Demokratie und Sozialismus. Die Medaille kann ferner verliehen werden an alle Kämpfer gegen den ersten Weltkrieg 1914 1918, § 3 Die Medaille wird an Einzelpersonen verliehen, soweit diese ihre antireaktionäre und antifaschistische Gesinnung beibehalten haben. § 4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: a) die zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen, b) die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. (2) Die Vorschläge sind beim Büro des Präsidiums des Ministerrates einzureichen. (3) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt durch den Vorsitzenden des Ministerrates. § 3 Die Vorschläge müssen enthalten: a) eine Kurzbiographie, b) eine ausführliche Begründung mit nachweisbaren Angaben über die aktive Teilnahme an organi- V sierten bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918 1923, c) Angaben über die weitere antireaktionäre und antifaschistische Gesinnung. § 6 Die Verleihung der Medaille erfolgt durch den Vorsitzenden des Ministerrates oder in seinem Namen, § 7 Zur Medaille gehört eine Urkunde. § 8 (1) Die Medaille ist rund, versilbert und hat einen Durchmesser von 32 mm. Die Vorderseite zeigt einen Unterarm mit einem Gewehr, an dem eine rote Fahne befestigt ist, umgeben von den Worten „Kämpfer gegen die Reaktion 1918 1923“, Auf der Rückseite befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, darunter die Worte „Für Freiheit, Frieden und Sozialismus“* (2) Die Medaille wird an einer mit rotem Band bezogenen rechteckigen Spange getragen. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange. In der Mitte des Bandes ist „1918 1923“ weiß eingewebt. § 9 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. § 10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Ordnung über die Verleihung der „Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933-1945“ § 1 (1) Die „Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 1945" ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger der Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 1945“, § 2 Die Medaille kann an anerkannte Verfolgte des Naziregimes (VdN) bei Erfüllung folgender Voraussetzungen verliehen werden: a) Beteiligung am antifaschistischen Kampf vor 1933 und aktive Widerstandstätigkeit in der Zeit der faschistischen Diktatur; b) Beteiligung an antifaschistischer Tätigkeit in den Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern, wenn die Verurteilung bzw. Inhaftierung auf Grund antifaschistischer Arbeit erfolgte; c) aktive Teilnahme am Kampf gegen das Naziregime nach 1933, in Verbindung mit bestehenden Gruppen; d) Zugehörigkeit zu den internationalen Brigaden und Fortsetzung des antifaschistischen Widerstandes nach Beendigung des bewaffneten Freiheitskampfes des spanischen Volkes; e) bewaffnete Teilnahme an den antifaschistischen Befreiungskämpfen der Völker, die vom Hitlerfaschismus überfallen wurden, sowie aktive politische Arbeit in den Jeweiligen nationalen Volksbefreiungsbewegungen ; f) nachweisbar organisierter Kampf gegen die Hitlerdiktatur im Ausland, wenn die Emigration der Betreffenden auf Beschluß der Partei oder Organisation erfolgte, der der Betreffende angehörte. § 3 Die Medaille wird an Einzelpersonen verliehen, soweit diese nach 1945 ihre antifaschistische Gesinnung beibehalten haben und für die Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik eintreten,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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