Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 187

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 187 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 187); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 28. März 1959 187 § 3 (1) Vorschlagsberechtigt sind: aj die Mitglieder des Ministerrates, b) die Vorsitzenden der örtlichen Organe der staatlichen Verwaltung, c) die zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen, d) die Direktoren bzw. Leiter der sozialistischen Betriebe und Institutionen. (2) Die Vorschläge zur Auszeichnung müssen in Belegschafts- bzw. Abteilungsversammlungen beschlossen werden. (3) Die Vorschläge sind bei den zuständigen zentralen ■ Organen der staatlichen Verwaltung bzw. Räten der Bezirke und gleichzeitig bei den Zentralvorständen bzw. Bezirksvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften einzureichen. (4) Von den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke sind die in Übereinstimmung mit den Sekretariaten der Zentralvorstände bzw. Bezirksvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften bestätigten Vorschläge dem Büro des Präsidiums des Ministerrates zu übergeben. (5) Der zentrale Auszeichnungsausschuß beim Ministerrat überprüft die Vorschläge und legt sie im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes dem Präsidium des Ministerrates zur Beschlußfassung vor. § 4 Die Vorschläge müssen enthalten: a) eine Kurzbiographie, b) einen Lebenslauf, c) eine ausführliche Begründung, d) die Anträge der einreichenden und befürwortenden Stellen. § 5 Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt durch den Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik oder in seinem Namen. § 6 Zum Ehrentitel gehören eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie bis zu 10 000, DM. § 7 Es können jährlich bis zu 50 Auszeichnungen vorgenommen werden. § 8 Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt in der Regel zum 7. Oktober, dem Tag der Republik. § 9 (1) Die Medaille hat die Form eines fünfzackigen Sterns. Sie ist aus Silber, vergoldet und hat einen Durchmesser von 36 mm. In der Mitte des Sterns sind auf einer Kreisplatte Hammer, Zirkel und zwei Weizenähren aufgelegt, umrahmt von einem Lorbeerkranz. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen, rot bezogenen Spange getragen. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange und trägt in der Mitte die Medaille in Miniaturausführung. § 10 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. § 11 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Ordnung über die Verleihung des Ehrentitels „Hervorragender Wissenschaftler des Volkes“ In Anerkennung der großen Bedeutung der Wissenschaft für die fortschrittliche Entwicklung der menschlichen Gesellschaft werden ihre besten Vertreter mit dem Ehrentitel „Hervorragender Wissenschaftler des Volkes“ geehrt, § 1 Der Ehrentitel „Hervorragender Wissenschaftler des Volkes“ ist eine staatliche Auszeichnung. § 2 Der Ehrentitel kann verliehen werden für hervorragende Gesamtleistungen um die Weiterentwicklung der Wissenschaft im Dienste des Friedens durch Forschung und Lehre auf den Gebieten der Natur- und Gesellschaftswissenschaften. § 3 (1) Der Ehrentitel wird an Wissenschaftler verliehen (2) Der Ehrentitel kann nur einmal verliehen werden: § 4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: a) die Mitglieder des Ministerrates, b) die zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen, c) die Präsidien der wissenschaftlichen Akademien, d) die Senate der Universitäten und Hochschulen, e) die Nationalpreisträger, f) die „Hervorragenden Wissenschaftler des Volkes“ (2) Die Vorschlagsberechtigten sind mit ihren Vorschlägen für die Verleihung des Ehrentitels nicht an den Bereich ihrer territorialen oder fachlichen Zuständigkeit gebunden. (3) Die Vorschläge sind beim Büro des Präsidiums des Ministerrates einzureichen. Dieses leitet die Vorschläge dem Ausschuß für die Verleihung der Nationalpreise für Wissenschaft und Technik beim Büro des Förderungsausschusses für die deutsche Intelligenz zur Beurteilung zu. (4) Der Ausschuß wählt die Vorschläge aus, begründet sie und reicht sie dem Büro des Präsidiums des Ministerrates zurück, (5) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt durch das Präsidium des Ministerrates; § 5 Die Vorschläge müssen enthalten: a) eine Kurzbiographie, b) einen Lebenslauf, c) eine ausführliche Begründung, insbesondere eine Übersicht über die gesamten Leistungen des Vorgeschlagenen und eine Benennung der Arbeiten, die zur Weiterentwicklung der Wissenschaften ganz besonders beigetragen haben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Vorbestrafte. Im Vorjahr betrug der Anteil. Die Personen waren vorbestraft wegen Vergleichszahl Staatsverbrechen Straftaten Sonstige Delikte, Insgesamt, Eei den wegen Staatsverbrechen in Bearbeitung genommenen Bürgern ergibt sich folgendes Bild: Vorstrafe wegen Vergleichszahl Staatsverbrechen - Straftaten, cySonstige Delikte, Insgesamt:, Unter den Beschuldigten befinden sich Personen, die amnestiert worden waren.

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