Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 175

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 175 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 175); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 26. März 1959 175 c) die Zweite Durchführungsbestimmung vom 17. Oktober 1953 zu der Verordnung unter Buchst, a (GBL S. 1074); d) die Dritte Durchführungsbestimmung vom 9. Juli 1954 zu der Verordnung unter Buchst, a (GBl. S. 626); e) der § 1 der Verordnung vom 18. August 1955 zur Änderung der Verordnung unter Buchst, a (GBl. I S. 593); f) die Verordnung vom 4. Oktober 1956 zur Änderung der Verordnung unter Buchst, a (GBl. I S. 853); 2. die Verordnung vom 23. Juli 1953 über die Vergütung der Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter in außerschulischen Einrichtungen (GBl. S. 895); 3. a) die Verordnung vom 10. April 1952 über die Vergütung der Tätigkeit der Heimerzieherkräfte (GBl. S. 309); b) die Durchführungsbestimmung vom 10. April 1952 zu der Verordnung unter Buchst, a (GBl. S. 311); c) die Verordnung vom 1. Juni 1956 zur Änderung der Verordnung unter Buchst, a (GBl. I S. 513); 4. a) die Verordnung vom 10. April 1952 über die Vergütung der Tätigkeit der Erzieherkräfte an Kindertagesstätten und Kinderwochenheimen (GBl. S. 307); b) die (Erste) Durchführungsbestimmung vom 10. April 1952 zu der Verordnung unter Buchst, a (GBl. S. 308); c) die Zweite Durchführungsbestimmung vom 11. Oktober 1954 zu der Verordnung unter Buchst, a (GBl. S. 842); d) die Dritte Durchführungsbestimmung vom 2. Juli 1956 zu der Verordnung unter Buchst, a (GBl. I S. 559); e) die Vierte Durchführungsbestimmung vom ff. August 1956 zu der Verordnung unter Buchst, a (GBl. I S. 661); f) die Verordnung vom 30. September 1954 zur Ergänzung der Verordnung unter Buchst, a (GBl. S. 823); g) die Verordnung-vom 1. Juni 1956 zur Ergänzung der Verordnung unter Buchst, a (GBl. I S. 513); 5. a) die §§ 1 bis 3 und 5 der Verordnung vom 1. Juni 1956 über die Vergütung der Erzieher in Lehrlingswohnheimen, Jugendwohnheimen und Jugendwerkhöfen (GBl. I S. 514); b) die Erste Durchführungsbestimmung vom 2. Juni 1956 zu der Verordnung unter Buchst, a (GBl. I S. 516); c) die Verordnung vom 12. September 1957 zur Änderung der Verordnung unter Buchst, a (GBl. I S. 490); 6. die §§ 1 bis 6 und § 7 Abs. 1 der Anordnung vom 8. April 1958 über die Vergütung der Tätigkeit der . Lehrkräfte und Direktoren an Volkshochschulen (GBl. I S. 387); 7. die §§ 1 bis 4 und 9 der Anordnung vom 7. Dezember 1956 über die Vergütung der Tätigkeit der pädagogischen Kräfte und die Gewährung betrieblicher und sonstiger Rechte an Mitarbeiter in Betriebsberufsschulen (GBl. 1 1957 S. 35); 8. die Anordnung vom 8. April 1954 über den Einsatz von Helferinnen in den Einrichtungen der vorschulischen Erziehung (ZB1. S. 157); 9. die Anordnung vom 26. Oktober 1956 über die Zahlung von Erschwerniszulagen für Lehrer, Pionierleiter, Erzieher und Kindergärtnerinnen auf Infektionsabteilungen und in Tbc-Krankenhäusern und Tbc-Heilstätten (GBl. I S. 1317); 10. die Verordnung vom 25. Januar 1951 zur vorläufigen Regelung der Vergütungen für Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 49); 11. die Verordnung vom 25. Januar 1951 zur vorläufigen Regelung der Vergütungen für Lehrer an berufsbildenden Schulen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 51); 12. § 9 Abs. 1 der Anordnung vom 11. Dezember 1956 über die Durchführung der Aufgaben in den Jugendwerkhöfen (GBl. I S. 1336). § 3 Die Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Zahlung eines Zuschlages zum Lohn der Arbeiter und Angestellten bei Abschaffung der Lebensmittelkarten Lohnzuschlagsverordnung (GBl. I S. 417) ist für den Personenkreis nicht mehr anzuwenden, für den die Vergütungen in Rahmenverträgen zwischen dem Ministerium für Volksbildung und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung neu geregelt wurden. § 4 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1959 in Kraft. Berlin, den 12. März 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Der Ministerpräsident Volksbildung Grotewohl Prof. Dr. L e m m n i t z Verordnung zur Aufhebung von Rechtsbeschränkungen aus der landwirtschaftlichen Entschuldung. Vom 12. März 1959 Zur Beseitigung besonderer Forderungs-, Sicherungsund Gestaltungsrechte, die in Durchführung des Gesetzes vom 1. Juni 1933 zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse (Schuldenregelungsgesetz) (RGBl. I S. 331) entstanden sind, wird folgende* verordnet: § 1 (1) Entschuldungseröffnungsvermerke, Entschuldungsvermerke sowie Ermächtigungen zum Abschluß eines Zwangsvergieiches sind von Amts wegen zu löschen. (2) Bereits eröffnete, aber noch nicht abgeschlossene Entschuldungsverfahren gelten als eingestellt. Anträge auf Eröffnung des Verfahrens sind gegenstandslos. § 2 Forderungen auf Zahlung eines Ausgleichs für die anläßlich der Entschuldung gewährten Nachlässe und Kürzungen sind nicht mehr zu erheben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis der Abteilungen Rostock, Schwerin und Keubrandenburg die Arbeit mit Referaten Transport bewährt. In diesen Referaten sind nur befähigte, geschulte und erfahrene Mitarbeiter tätig.

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