Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 17

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 17 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 17); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 31. Januar 1959 17 (2) Der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, hat jährlich zumindest eine Kontrolle der Grundstücke und Grundstücksteile auf Befall mit Gesundheitsschädlingen festzusetzen. Zeitpunkt und Zeitraum der Kontrollen sind entsprechend der Stärke des Befalls mit Gesundheitsschädlingen und den sonstigen seuchenhygienischen Notwendigkeiten zu bestimmen. (3) Sind unter Berücksichtigung der biologischen und zeitlichen Bedingungen weitere Kontrollen notwendig, so ist vor deren Festlegung das Ministerium für Gesundheitswesen, Staatliche Hygiene-Inspektion, davon in Kenntnis zu setzen. § 2 (1) Der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, kann auf Vorschlag des Rates des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, zulassen, daß von Kontrollen gemäß § 1 Abs. 1 im Kreis oder einem Teilgebiet des Kreises abgesehen wird. (2) Kontrollen gemäß § 1 Abs. 1 sind nicht auf Grundstücken oder Grundstücksteilen durchzuführen, für die der Verantwortliche den Befall mit Gesundheitsschädlingen auf Grund von § 5 Abs. 4 der Verordnung angezeigt hat. Die Anzeige darf z. Z. der festgesetzten Kontrolle nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen. § 3 (1) Die Überprüfung auf Bettwanzen (Cimex lectu-larius) und Flöhe (Pulex irritans L.) ist bei Kontrollen gemäß § 1 Abs. 1 nur bei besonderer Notwendigkeit vorzunehmen. (2) Der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, bestimmt bei der Festlegung der Kontrollen gemäß § 1 Abs. 1, ob eine besondere Notwendigkeit entsprechend Abs. 1 vorliegt. § 4 (1) Der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, kann bestimmen, daß Berichte der Schäd-lingsbekämpfungsbetriebe gemäß § 5 Abs. 3 der Verordnung entweder nach der Anlage 1 oder Anlage 2 zu § 2 der Ersten Durchführungsbestimmung zu erstatten sind. (2) Eine Benachrichtigung des Verantwortlichen für ein Grundstück gemäß § 2 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung ist nicht erforderlich, wenn die Bekämpfungsmaßnahme im Anschluß an die Kontrolle durch den Schädlingsbekämpfer durchgeführt wird. § 5 (1) Die Verpflichtung, Bekämpfungmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung durchzuführen oder von einem Schädlingsbekämpfungsbetrieb durchführen zu lassen, trifft die Verantwortlichen für das Grundstück in der im § 4 Abs. 1 der Verordnung genannten Reihenfolge. Unberührt hiervon bleibt die Anzeigepflicht auf Grund von § 5 Abs. 4 der Verordnung. (2) In der Reihenfolge des § 4 Abs. 1 der Verordnung sind die Verantwortlichen für das Grundstück auch zur Tragung der Kosten gemäß § 9 der Verordnung verpflichtet. (3) Soweit die Verantwortlichen für das Grundstück eine von § 4 Abs. 1 der Verordnung abweichende Reihenfolge vereinbaren, richten sich die Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1 und 2 nach den getroffenen Vereinbarungen. § 6 1 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Februar 1959 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt § 1 Absätze 2 und 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 3. Oktober 1957 zur Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (GBl. I S. 556) außer Kraft, Berlin, den 23. Dezember 1958 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Siebente Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau. Vom 23. Dezember 1958 Auf Grund des § 31 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. September 1950 über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (GBl. S. 1037) wird zur Änderung der Durchführungsbestimmung vom 20. Januar 1951 zu den §§ 2 und 3 des Gesetzes (GBl. S. 37) im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Der § 4 der Durchführungsbestimmung vom 20. Januar 1951 erhält folgende Fassung: „(1) Die laufende staatliche Unterstützung gemäß g 2 Abs. 2 des Gesetzes wird der Mutter gewährt, in deren Haushalt vier oder mehr leibliche Kinder von ihr oder von ihrem Ehemann leben, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie wird nach dem Tode der Mutter dem Vater gewährt, wenn die Kinder in seinem Haushalt leben. (2) Kinder, die nach den gesetzlichen Bestimmungen an Kindes Statt angenommen sind, werden den leiblichen Kindern gleichgestellt. Durch Pflegekinder wird kein Anspruch auf laufende staatliche Unterstützung begründet. (3) Als im Haushalt der Mutter lebend gelten auch Kinder, die in folgenden Fällen vorübergehend abwesend sind, wenn die Eltern oder ein Elternteil während der vorübergehenden Abwesenheit für den Unterhalt der Kinder sorgen: a) bei Besuch der Grund-, Mittel-, Ober- oder Fachschule außerhalb des Ortes, in dem sich der Haushalt der Mutter befindet; b) bei Berufsausbildung oder Unterbringung in Lehrlingswohnheimen außerhalb des Ortes, in dem sich der Haushalt der Mutter Befindet; c) für die Zeit der Krankheit der Mutter; d) für die Zeit unzulänglicher Wohnverhältnisse der Familie, wenn von dem örtlich zuständigen Rat der Stadt oder Gemeinde bestätigt wird, daß die Kinder bei anderen Personen oder in Heimen untergebracht werden müssen, weil eine der Größe der Familie entsprechende Wohnung zur Zeit nicht beschafft werden kann; e) für die Zeit der Berufstätigkeit beider Eltern oder der Mutter, wenn die Kinder deshalb zeitweilig in Heimen oder bei anderen Personen untergebracht werden müssen; 6. DB (GBl. I 1958 S. 446);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Sicherung des Eigentums von Straftätern stehen, größte Aufmerksamkeit beizumessen. Insoweit besteht das Anliegen dieser Arbeit darin, einige wesentliche Aspekte, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat, zu garantieren. Diese spezifische Aufgabenstellung ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Angehörigen der Abteilung zu korrigieren. Im Verwahrhaus sind die Prinzipien der Sicherheit, Ordnung, Disziplin und äußerste Ruhe verantwortungsbewußt durchzusetzen.

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