Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 157

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 157 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 157); Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 9. März 1959 157 § 3 (1) Die Abfüll- und Konservierungsbetriebe sind ausschließlich durch die Leitbetriebe des volkseigenen Altstoffhandels mit gebrauchten Getränkeflaschen und Gläsern zu versorgen. Die Leitbetriebe können mit dieser Versorgung auch Großhandelskontore für Lebensmittel, kommunale Großhandelsbetriebe und Betriebe des privaten Flaschengroßhandels sowie die Kreisverbände und Kreis-Konsumgenossenschaften beauftragen. (2) Die nach Abs. 1 beauftragten Betriebe sind gegenüber den Leitbetrieben meldepflichtig. Zwischen ihnen und den Leitbetrieben sind Erfassungsverträge zu schließen. (3) Zwischen den Leitbetrieben des volkseigenen Altstoffhandels und den Betrieben der Abfüll- und Konservierungsindustrie sind Versorgungsverträge entsprechend dem Bedarf an gebrauchten Getränkeflaschen und Gläsern zu schließen. (4) Die Leitbetriebe des volkseigenen Altstoffhandels schließen mit den HOG- und HOL-Kreisbetrieben, anderen Großanfallstellen und Kreiskonsum-Genossenschaften Verträge über den Ankauf gebrauchter Flaschen und Gläser ab. § 4 Die Abfüll- und Konservierungsbetriebe dürfen gebrauchte Getränkeflaschen und Gläser in der Regel nicht selbst ankaufen. Die Leitbetriebe können jedoch im Bedarfsfall diese Betriebe sowie private Lebensmittel- und Spirituosengroßhandelsbetriebe als Sammler einsetzen. Die Abrechnung der erfaßten Flaschen und Gläser hat über den Leitbetrieb zu erfolgen. Der Leitbetrieb zahlt diesen Erfassern die für Sammler geltenden Preise und berechnet den Abfüll- und Konservierungsbetrieben die gesetzlich vorgeschriebenen Abgabepreise. § 5 (1) Werden Abfüll- und Konservierungsbetriebe unmittelbar durch die gemäß § 3 Abs. 1 beauftragten Betriebe mit gebrauchten Getränkeflaschen und Gläsern versorgt, haben die Lieferbetriebe dem zuständigen Leitbetrieb des volkseigenen Altstoffhandels in jedem Falle 2°/# des Rechnungsbetrages zu zahlen. ' (2) Berechnungsgrundlage für die Vergütung gemäß Abs. 1 ist die Summe der Beträge, über die jeweils in einem Kalendermonat Rechnungen ausgestellt worden sind. (3) Die Vergütung wird jeweils am 5. des folgenden Monats fällig. § 6 (1) Für die Kreisverbände und Kreis-Konsumgenossenschaften entfällt bis zum 31. März 1959 die Zahlung von 2 % gemäß § 5 bei der Lieferung gebrauchter Getränkeflaschen und Gläser an Abfüll- und Konservierungsbetriebe der Konsumgenossenschaften. (2) Die Versorgung aller Abfüll- und Konservierungsbetriebe mit neuen und gebrauchten Getränkeflaschen und Gläsern erfolgt ab 1. Januar 1959 durch das Vepsorgungskontor Industrieglas Leipzig. Der volkseigene Altstoffhandel disponiert über das Aufkommen gebrauchter Getränkeflaschen und Gläser entsprechend den vom Versorgungskontor Industrieglas aufgestellten Lieferplänen. § 7 (1) Diese Anordnung tritt am 1. April 1959 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 15. Oktober 1956 über den Rücklauf und die Wiederverwendung gebrauchter Getränkeflaschen und Gläser (GBL I S. 1153) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 10. Juli 1957 (GBl. I S. 392) außer Kraft. Berlin, den 19. Februar 1959 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Selbmann Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung Nr. 3* über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Textil-Kontors. Vom 2. Februar 1959 Zur Änderung der Anordnung vom 24. Mal 1958 über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Textil-Kontors (GBL 1 S. 588) wird folgendes angeordnet: § 1 Der. § 5 Abs. 1 Buchst, c erhält folgende Fassung: Bc) mit Wirkung vom 1. Januar 1959 das Versorgungskontor Baumwolle.“ § 2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in Kraft. Berlin, den 2. Februar 1959 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Selbmann Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung Nr. 2 (GBl. I 1958 S. 852) Arbeitsschutzanordnung 334. Bolzenschußgeräte Vom 5. Februar 1959 § 1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Arbeitsschutzanordnung gelten für alle Geräte, mit denen mittels einer Pulverladung Bolzen in Mauerwerk, Stahl, Holz oder andere Werkstoffe eingetrieben werden. § 2 Geräte und Zubehörteile (1) Bolzenschußgeräte müssen gut sichtbar und dauerhaft angebracht Hersteller- und Typenzeichen, Herstellungsnummer und Abnahmestempel bzw. Beschußzeichen der für das Herstellerwerk zuständigen Prüfstelle des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung bzw. des Beschußamtes tragen. (2) Die Originalverpackungen der Bolzen müssen leicht lesbar und dauerhaft angebracht folgende Angaben enthalten: Name oder Zeichen des Herstellerwerkes, Typenbezeichnung der Bolzen, Kaliberangaben in mm, Zulassungsvermerk des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugendon Verhinderung, Aufdeckung und Dekömpfung der Versuche dos Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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