Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 148

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 148 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 148); 148 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 9. März 1959 (2) Der Schrottbeauftragte der Republik kann den Schrottbeauftragten für die Erfassungsbereiche das Recht einräumen, in Einzelfällen bis zur Höchstgrenze von 50 kg Umschmelzgenehmigungen für Reparaturen an betriebseigenen Maschinen und Anlagen zu erteilen. § 19 (1) Die Umschmelzgenehmigung ist auf dem dafür vorgesehenen Formblatt über den Kontingentträger zu beantragen, Der Antrag ist zu begründen. (2) In dem Antrag hat der Antragsteller zu versichern, daß a) der bis zum Tage der Antragstellung angefallene Nichteisenmetall-Schrott bis auf die für die Umschmelzung benötigte Menge an den Schrotthandel abgeliefert wurde, b) der für die Umschmelzung vorgesehene Schrott im eigenen Betrieb angefallen ist und bei der Erfüllung des Schrottaufkommensplanes unberücksichtigt bleibt, c) nur die reparaturbedürftigen Teile umgeschmolzen werden und anderer Nichteisenmetall-Schrott nur in der Menge beigegeben wird, die zur Wiederher- ■ Stellung der reparaturbedürftigen Teile erforderlich ist. (3) Dem Antrag sind beizufügen: . a) die Erklärung des Kontingentträgers, daß der Bedarf anderweit nicht gedeckt werden kann, die erteilten Plankontingente dem Zeitsoll entsprechend voll realisiert worden sind und innerhalb seines Bereiches aus Lager- oder Überplanbeständen kein Material umgesetzt werden kann, b) die Erklärung des Umschmelzbetriebes, daß er zur Durchführung des Umschmelzens bereit ist und ■ dies seine planmäßige Produktion nicht beeinträchtigt. (4) Der Antrag bedarf mit Ausnahme der Anträge der Genossenschaften des metallverarbeitenden Handwerks der bestätigenden Gegenzeichnung durch den Schrottbeauftragten des Betriebes und den unmittelbar übergeordneten Schrottbeauftragten. § 20 (1) Umschmelzgenehmigungen werden nur erteilt: a) für Reparaturen an betriebseigenen Maschinen und Anlagen, wenn dieser Bedarf zu Beginn eines Planungszeitraumes nicht erkennbar war und daher nicht geplant werden konnte, b) für den nicht zu planenden Bedarf der Genossenschaften des metallverarbeitenden Handwerks an Reparaturmaterial, c) für Reparaturen von Akkumulatoren, d) für Formen aus Nichteisenmetall, e) für alte graphische Metalle, f) zur Wiederherstellung von Kulturgütern. (2) In den Fällen des Abs. 1 Buchstaben b und c ist außerdem Schrott der gleichen Sorte.und Menge an den Schrotthandel abzuliefern. Die Schrottablieferungsbescheinigung ist dem Antrag auf Umschmelzgenehmigung beizufügenj (3) Die Umschmelzgenehmigung ist keine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Material, das einem Verwendungsverbot unterliegt. (4) Die Umschmelzbetriebe dürfen nur das in der Umschmelzgenehmigung bezeichnete Material annehmen und die Antragsteller das Material nur für den in der Umschmelzgenehmigung angegebenen Zweck verwenden. § 21 (1) Der Schrottbeauftragte der Republik hat eine Durchschrift jeder Umschmelzgenehmigung den zuständigen Kontingentträgern monatlich zu übersenden. (2) Die Kontingentträger haben den durch die Umschmelzungen gedeckten Bedarf bei der. Erteilung von kontingenten an die betreffenden Bedarfsträger zu berücksichtigen. § 22 (1) Bei dem Bezug von Akkumulatoren hat der Verbraucher die nicht mehr gebrauchsfähigen Akkumulatoren gleichen Metallinhaltes binnen 14 Tagen nach Empfang der Ware an den Schrotthandel oder einen zur Annahme nicht mehr gebrauchsfähiger Akkumulatoren berechtigten Betrieb abzuliefern. Er erhält dafür den gesetzlichen Schrottpreis. Bei dem Bezug stationärer Akkumulatoren beginnt die Frist mit der Inbetriebnahme. Die Art der Ablieferung ist vorher von den Vertragspartnern zu vereinbaren. (2) Ist der Verkäufer der neuen Akkumulatoren zur Annahme der nicht mehr gebrauchsfähigen Akkumulatoren nicht berechtigt, so hat der Verbaucher innerhalb von 4 Tagen nach der Ablieferung dem Verkäufer die besonders gekennzeichnete Bescheinigung des Schrotthandels oder eines zur Annahme nicht mehr gebrauchsfähiger Akkumulatoren berechtigten Betriebes vorzulegen. (3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn Akkumulatoren für Erstausstattungen geliefert werden. Abschnitt VII Schrottprämien § 23 (1) Für die Ablieferung von Sammelschrott erhalten die Berechtigten außer dem Schrottpreis eine Prämie. (2) Den Schrottbeauftragten nach § 6 Abs. 2 Buch- staben c, e und f können bei der Übererfüllung des Schrottaufkommensplanes ihres Bereiches Prämien gewährt werden. -. ■ (3) Die Voraussetzungen für die Prämienzahlung und die Höhe der Prämien sind in der Prämienordnung festgelegt. Abschnitt VIII Nutzmaterial § 24 (1) Nutzmaterial (§ 1 Abs. 2 Buchst; b) darf nicht verschrottet werden. (2) Die Anfallstellen und der Schrotthandel haben Nutzmaterial auszusortieren und unter Beachtung der Bestimmungen über die Maschinen- und Materialvermittlung der Nutzung zuzuführen. (3) Die Anfallstellen und der Schrotthandel haben ihren Arbeitern (Lohnempfängern) Prämien für das Aussortieren von Nutzmaterial zu zahlen. Die Prämie beträgt 12 DM je Tonne LNutzmaterial. Sie ist für jedes volle Kilogramm innerhalb von 2 Wochen nach dem Verkauf aus dem Erlös zu zahlen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit werden auch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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