Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 143

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 143 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 143); Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 9. März 1959 143 die Hersteller der Erzeugnisse sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Bei der Prüfung ist § ,2 Absätze 2 bis 5 entsprechend anzuwenden. § 10 Kontrollpflicht Die Minister und Staatssekretäre, die Leiter der Abteilungen der Staatlichen Plankommission, die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke und der Plankommissionen bei den Räten der Kreise, die Hauptdirektoren der WB, der Präsident des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung, der Präsident des Deutschen Amtes für Maß und Gewicht sowie die Leiter volkseigener und aller anderen Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, in ihrem Bereich für die Einhaltung der Staatlichen Materialeinsatzlisten, der Herstellungs- und Verwendungsverbote sowie der Verwendungsbegrenzung für Nichteisenmetalle gemäß § 9 zu sorgen. § 11 Ordnungsstrafen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung bzw. den Staatlichen Materialeinsatzlisten, Herstellungs- und Verwendungsverboten zuwiderhandelt, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden. Mitarbeiter der Organe der staatlichen Verwaltung entsprechend der Verordnung vom 10. März 1955 über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane Disziplinarordnung (GBl. I S. 217) sind grundsätzlich nach den Bestimmungen dieser Verordnung disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen. (2) Für den Erlaß von Ordnungsstrafbescheiden sind jeweils im Rahmen ihres Aufgabenbereiches die Minister, Staatssekretäre, Abteilungsleiter der Staatlichen Plankommission, Vorsitzenden der Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke oder Vorsitzenden der Plankommissionen bei den Räten der Kreise zuständig. (3) Der Leiter der Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel der Staatlichen Plankommission und der Präsident des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung können Ordnungsstrafverfahren aus allen Fachbereichen an sich ziehen und in diesen Fällen Ordnungsstrafbescheide selbst erlassen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Erlaß des Ordnungsstrafbescheides gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). II. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen § 12 Antragsteller Technisch oder ökonomisch bedingte Abweichungen von Staatlichen Materialeinsatzlisten oder Herstellungsund Verwendungsverboten sind nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung können von dem Hersteller des Erzeugnisses oder dem Auftraggeber gestellt werden. § 13 Inhalt der Anträge (1) Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Werkstoffeinsatz sind mit einer Durch- schrift einzureichen und müssen folgende Angaben enthalten: 1. Antragsteller (Name, Anschrift, Telefon-Nr.), 2. herzustellendes Erzeugnis (Art, Menge, Preis, Gütezeichen), 3. Verwendung des Erzeugnisses (Inland, Regierungsauftrag, Export mit Angabe des Landes), 4. Bezeichnung der Staatlichen Materialeinsatzliste oder des Herstellungs- und Verwendungsverbotes, wofür die Ausnahmegenehmigung beantragt wird, 5. beantragter Werkstoff (Art, Qualität, Menge, Materialverbrauchsnorm), 6. Benennung des Erzeugnisteiles, in das der beantragte Werkstoff eingehen soll, und Angabe des Verarbeitungszeitraumes, 7. Hersteller des Erzeugnisses (Name, Anschrift, Tel$-fon-Nr.), 8. Begründung des Antrages, 9. Aufzählung der in den letzten 3 Jahren erhaltenen gleichartigen Genehmigungen, 10. Datum der Antragsteliung,' Unterschrift des Werkoder Betriebsleiters. (2) Anträge müssen technisch oder ökonomisch begründet werden. Die Begründung muß erkennen lassen* daß der Hersteller des Erzeugnisses oder sein Auftraggeber sich um andere Lösungen bemüht haben. Technische Unterlagen und wertmäßige Berechnungen sind in dem erforderlichen Umfang beizufügen: § 14 Einreichung und Bearbeitung der Anträge (1) Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Werkstoffeinsatz sind an dasjenige Organ zu richten, das für die Zuteilung des beantragten Materials zuständig ist, und zwar an 1. die zentralgeleitete WB, Abteilung material-technische Versorgung, für zentralgeleitete Betriebe, 2. den Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes bzw. die WB (B), Abteilung material-technische Versorgung, für bezirksgeleitete Betriebe, 3. die Plankommission beim Rat des Kreises für alle übrigen Betriebe und Einrichtungen. (2) Anträge auf nicht kontingentiertes Material sind an das für den Verarbeiter des Materials zuständige Organ zu richten. (3) Generelle Sonderregelungen werden durch Anordnungen oder in den Staatlichen Materialeinsatzlisten bekanntgegeben. (4) Eine Ausnahmegenehmigung darf erteilt werden, wenn die technische oder ökonomische Begründung anerkannt wird und der Antrag volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Die Genehmigung ist auf längstens ein Planjahr zu befristen. Ein Anspruch auf Kontingentzuteilung ist damit nicht verbunden. (5) Uber technisch begründete Anträge ist erst zu entscheiden, wenn ein technisches Gutachten vorliegt. Das Gutachten ist von der WB (innerhalb dieser von dem Institut, dem 'Zentralen Entwicklungs- und Konstruktionsbüro oder einer ähnlichen Einrichtung) abzugeben, die für die jeweils in Betracht kommende Staatliche Materialeinsatzliste verantwortlich ist. Das gilt auch dann, wenn der Antrag sich auf ein Herstellungs- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gerichtet. Durch die Verwahrung einer Sache soll die von dieser ausgehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abgewehrt werden.

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