Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 121 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 121); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Repu Teil I blik 1959 Berlin, den 4. März 1959 Nr. 11 Tag Inhalt Seite 19.2.59 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forst- wirtschaftsbetrieben 121 11.2.59 Anordnung über die Aufgaben der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und die Be- treuung des LPG- und Privatwaldes 121 10. 2. 59 Vierte Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Änderung der Besteuerung der privaten Wirtschaft ; 123 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 124 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben. Vom 19. Februar 1959 § 1 Es werden aufgehoben: 1. die Verordnung vom 14. Februar 1952 über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben (GBl. S. 149); 2. die Verordnung vom 24. November 1955 zur Änderung der Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben (GBl. I S. 851); 3. die Dritte Durchführungsbestimmung vom 11. Januar 1956 zur Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben (GBl. I S. 73); 4. die Vierte Durchführungsbestimmung vom 24. August 1956 zur Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben (GBl. I S. 694). § 2 Aufgaben, Organisation und Tätigkeit der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe werden durch Anordnung des Ministers für Land- und Forstwirtschaft geregelt. § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. Februar 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Land- und Forstwirtschaft Stoph Reichelt Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Aufgaben der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und die Betreuung des LPG- und Privatwaldes. Vom 11. Februar 1959 Im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister der Finanzen und der Staatlichen Plankommission sowie nach Anhören der Zentralvorstände der Gewerkschaft Land und Forst und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe wird folgendes angeordnet: . § 1 (1) Für die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe gilt das Rahmenstatut (Anlage). (2) Werden durch die Räte der Bezirke auf der Grundlage dieses Rahmenstatuts gesonderte Statuten beschlossen, so sind die im Rahmenstatut enthaltenen Grundsätze zu wahren. (3) Bis zum Erlaß von Statuten durch die Räte der Bezirke gilt das Rahmenstatut unmittelbar. § 2 (1) Juristische Personen, die bisher die Bewirtschaftung ihres Waldbesitzes mit eigenen Forstfachkräften durchführten, haben für den weiteren Einsatz von Forstfachkräften mit der erforderlichen Qualifikation die Zustimmung des Rates des Kreises, Abteilung Land-und Forstwirtschaft, einzuholen. (2) Wird die Zustimmung versagt, ist der Einspruch beim Rat des Bezirkes, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, zulässig. Dessen Entscheidung ist endgültig; j §3 (1) Den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben obliegt i die Betreuung des Genossenschafts- und Privatwaldes I sowie des Waldes anderer juristischer Personen, weiter- Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Stichwortverzeichnis des Gesetzblattes Teil I für das Jahr 1958;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, einen Beweisantrag schriftlich selbst zu formulieren. Verweigert er die Niederschrift, muß die ausführliche Dokumentisrjng des Antrages durch den Untersuchungsführer erfolgen.

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