Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 100

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 100 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 100); 100 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 20. Februar 1959 entsprechend § 2 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 6. Februar 1959 zum Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues (GB1.1 S. 99) zu verfahren,“ t1. Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues Zu §§ 4 und 5 des Gesetzes §4 (1) Die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues erfolgt durch die Sparkassen. Die Deutsche Investitionsbank übergibt in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1959 die Investitionskontrolle den Sparkassen. (2) Die nach dem Plan der Finanzierung des Wohnungsbaues Teil Volkseigener Wohnungsneubau einzusetzenden Finanzierungsmittel gemäß §§ 4 und 5 des Gesetzes sind entsprechend dem Baufortschritt zur Verfügung zu stellen. (3) Bis zur Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretungen über die Ausgabe der Obligationen stellen die Sparkassen die für die planmäßige Finanzierung des volkseigenen Wohnungsneubaues erforderlichen Mittel durch Sonderkredit bereit. Der Sonderkredit wird aus dem Gegenwert der auszugebenden Obligationen abgedeckt. Die Zinsen für den Sonderkredit werden den Sparkassen aus dem Staatshaushalt erstattet. Die Finanzierung materieller und finanzieller Überhänge erfolgt nach § 11. §5 (1) Aus den Finanzierungsquellen gemäß §§ 4 und 5 des Gesetzes werden nur die reinen Kosten des Wohnungsbaues im Sinne der von der Staatlichen Plankommission erlassenen methodischen Grundsätze für-die Planung der Volkswirtschaft** finanziert. (2) Zu den reinen Kosten des Wohnungsbaues gehören außer dem Bau des Wohnhauses selbst alle auf dem Wohngrundstück durchzuführenden Arbeiten. (3) Zu den reinen Kosten des Wohnungsbaues gehören nicht die Beschaffungskosten für das Baugelände, die Aufschließungskosten sowie die Kosten für den Bau von Läden, sonstigen gewerblichen Räumen und anderen Folgeeinrichtungen. Diese Kosten sind aus Investitionsmitteln zu finanzieren. Auch die Projektierungskosten gehören nicht zu den reinen Kosten des Wohnungsbaues; sie sind aus dem Haushalt zu finanzieren. §6 (1) Obligationen dürfen nur für die im Plan des Wohnungsneubaues enthaltenen volkseigenen Bauvorhaben als Finanzierungsquelle eingesetzt werden. (2) Bei Bauvorhaben, deren Beginn und Bezugsfertigstellung planmäßig auf zwei aufeinanderfolgende Planjahre verteilt wird (Fortführungsbauten), sind für jeden Für das Jahr 1959 sind diese Grundsätze im Sonderdruck Nr. 277 des Gesetzblattes verkündet. der in den einzelnen Planjahren durchzuführenden Teile des Bauvorhabens die zur Finanzierung vorgesehenen Obligationen gesondert zu beschließen und auszugeben. §7 (1) In Durchführung des § 5 Ziff. 1 des Gesetzes ist der Rat des Bezirkes verpflichtet, mindestens 75 / der ihm im Planjahr aus Lotto- einschließlich Bärenlotterie-Einnahmen zufließenden Beträge den Räten der Kreise zweckgebunden für die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind für die Finanzierung des Neubaues einzusetzen, soweit sie nicht gemäß § 8 Abs. 5 des Gesetzes vom 9. Januar 1958 über den 2. Fünfjahrplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik für die Jahre 1956 bis 1960 (GBl. I S. 41) für die Gewinnung zusätzlichen volkseigenen Wohnraumes durch Um- und Ausbau, Wiedergewinnung zweckentfremdet genutzten Wohnraumes sowie Wiedernutzbarmachung verfallenen Wohnraumes erforderlich sind. (2) Von der dem Rat des Bezirkes im Planjahr aus Lotto- einschließlich Bärenlotterie-Einnahmen zufließenden Gesamtsumme ist vor Errechnung der 75 % derjenige Betrag abzusetzen, der zur Durchführung der von den örtlichen Organen vor Inkrafttreten des Gesetzes gefaßten Beschlüsse über die Verwendung von Mitteln aus Lotto- einschließlich Bärenlotterie-Einnahmen im Planjahr benötigt wird. (3) Sonstige Mittel im Sinne des § 5 Ziff. 3 des Gesetzes sind übertragene Mittel aus Vorjahren und Mittel aus dem Nationalen Aufbauwerk, die außer den von der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk unmittelbar für den Wohnungsbau aufgebrachten Leistungen (§ 5 Ziff. 6 des Gesetzes) zur Verfügung stehen. (4) Werden im Laufe des Planjahres erzielte Mehreinnahmen und Einsparungen durch Beschluß der örtlichen Volksvertretung gemäß § 5 Ziff. 3 des Gesetzes für die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsneubaues eingesetzt, so ist die Inanspruchnahme der für das Planjahr beschlossenen Obligationsmittel entsprechend zu vermindern. Die auf diese Weise nicht verbrauchten Obligationsmittel sind dem Tilgungsstock zuzuführen. (5) Erlöse aus dem Verkauf volkseigener Eigenheime im Sinne des § 5 Ziff. 4 des Gesetzes sind die den Städten und Gemeinden aus solchen Verkäufen verbleibenden Baranteile. Sie sind in vollem Umfange für die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsneubaues einzusetzen. Sind volkseigene Wohnungsneubau-Vorhaben im Plan des Wohnungsbaues der Stadt oder Gemeinde nicht enthalten, so sind diese Mittel für die Gewinnung zusätzlichen volkseigenen Wohnraumes zu verwenden. (6) Baukostenzuschüsse gemäß § 5 Ziff. 5 des Gesetzes sind nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. §8 Werden die im Volkswirtschafts plan geplanten Baukosten eines im Planjahr durchgeführten volkseigenen Wohnungsneubau-Vorhabens nicht voll in Anspruch ge-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel, insbesondere der einschließlich der Entwicklung und Nutzung der operativen Basis für die Arbeit im und naoh dem Operationsgebiet, Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der aggressiven Ziele des Imperialismus treffen, daß sie sich nicht auf eine Zuspitzung der Lage bis hin zu bewaffneten Auseinandersetzungen vorbereiten.

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