Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 882

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 882 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 882); 882 Gesetzblatt Teil I Nr. 73 Ausgabetag: 18. Dezember 1958 Anlage zu vorstehender Anordnung Richtlinien Zu §4 der Anordnung: Bei gewerblichen Schlachtungen und Hausschlachtungen sind Lederrohhäute und -feile nach folgenden Bestimmungen auszuschlachten: 1. Das Ausschlachten wird nach vollkommenem Entbluten der getöteten Tiere vorgenommen. Beim Stechen der Tiere darf kein Querschnitt erfolgen, sondern es muß ein Längsschnitt in der Richtung Unterkiefer Brustspitze vorgenommen werden. 2. Lederrohhäute und -feile dürfen nicht durch Schmutz oder Blut verunreinigt werden. 3. Werden Großviehhäute und Fresserfelle ohne Kopf abgezogen, so ist die Kopfhaut unmittelbar hinter den Ohren abzuschneiden. Kalbfelle dürfen nur mitköpfig abgezogen werden. Bei kurzbeinigen Abschlachtungen ist der Schnitt unmittelbar unterhalb des Kniegelenkes geradlinig zu führen. 4. Das Ausschlagen der Lederrohhäute und -feile darf nicht mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen erfolgen. 5. Von Schweinen ist ein speckfreier Croupon durch folgende Schnittführung zu gewinnen: a) Seitenschnitt: Die Seitenschnitte sind geradlinig zu führen. Auf beiden Seiten des Croupons ist je ein Hautstreifen von 15 cm zu belassen, an dessen Ende sich die vordere Brustzitze befinden muß. b) Vorderschnitt: Bei Schweinen bis 100 kg Lebendgewicht ist 10 cm, bei Schweinen über 100 kg 20 cm hinter den Ohren ein geradliniger Schnitt bis zu den Seitenschnitten zu führen. c) Hinterschnitt: Unmittelbar von der Schwanzwurzel ist ein geradliniger Schnitt bis zu den Seitenschnitten zu führen. Bei Hausschlachtungen kann auf Wunsch der Tierhalter der Hinterschnitt wie folgt vorgenommen werden: Vom Hüftgelenk eines Hinterbeines ist ein geradliniger Schnitt über die Hüftfaurzel bis zum Ansatz des anderen Hinterbeines zu führen. Zur Erleichterung der Bewertung solcher Croupons ist ein schmaler Hautstreifen mit zu enthäuten, der von der Höhe der Hüftwurzel über die Rückenwirbel bis 3 cm über die Schwanzwurzel führen muß. Die Führung der Seiten-, Vorder- und Hinterschnitte muß eine rechteckige Form des Croupons sichern. Zu § 6 der Anordnung: Beim Abbalgen der Felle ist darauf zu achten, daß die Felle unbeschädigt gewonnen werden. Die Felle sind beim Trocknen so aufzuziehen, daß die ganze Fleischseite der Luft ausgesetzt ist. Zur sachgemäßen Bewertung sind die Felle von Mardern, Füchsen, Bisam, Iltissen, Wieseln, Eichhörnchen in halbtrockenem Zustand zu wenden. Zu § 7 der Anordnung: Bei der Pelzung ist darauf zu achten, daß die Felle unbeschädigt gewonnen werden. Bekanntmachung über die Aufhebung der Gültigkeit von Ausweisen für die Mitglieder der Länderkamnier sowie für die der Länderkammer angehörenden Vertreter der Hauptstadt Berlin. Vom 16. Dezember 1958 Entsprechend dem Gesetz vom 8. Dezember 1958 über die Auflösung der Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 867) wird die Bekanntmachung vom 30. November 1954 über die Ausgabe von Ausweisen für die Abgeordneten der Länderkammer sowie für die der Länderkammer angehörenden Vertreter der Hauptstadt Berlin (GBl. S. 963) außer Kraft gesetzt. Berlin, den 16. Dezember 1958 Präsidium der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Dieckmann Präsident Bekanntmachung über die Ausgabe von Ausweisen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (3. Wahlperiode) für die Mitglieder der Volkskammer sowie für die der Volkskammer angehörenden Vertreter der Hauptstadt Berlin. Vom 4. Dezember 1958 § 1 An die Mitglieder der Volkskammer und an die der Volkskammer angehörenden Vertreter der Hauptstadt Berlin werden Abgeordnetenausweise ausgegeben. § 2 (1) Die Farbe des Umschlages (1. und 4. Seite) des Ausweises ist rot. Der waagerecht verlaufende Aufdruck „Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ ist in schwarzem Prägedruck hergestellt. Das darüberstehende Emblem der Deutschen Demokratischen Republik ist in Golddruck ausgeführt. (2) In der Anlage wird je ein Muster der 1., 2. und 3. Seite der Ausweise in natürlicher Größe wiedergegeben. § 3 Diese Ausweise berechtigen auf Grund des Artikels 70 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zur freien Fahrt auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln. § 4 Der Ausweisinhaber hat den Ausweis zurückzugeben, wenn er das Mandat nicht mehr ausübt. § 5 Die Bekanntmachung vom 30. November 1954 über die Ausgabe von Ausweisen für die Abgeordneten der Volkskammer und der Länderkammer sowie für die der Volkskammer und der Länderkammer angehörenden Vertreter der Hauptstadt Berlin (GBl. S. 963) tritt außer Kraft. Berlin, den 4. Dezember 1958 Präsidium der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Dieckmann Präsident;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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