Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 865

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 865 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 865); der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1958 Berlin, den 11. Dezember 1958 Nr. 71 Tag 8.12 58 8.12. 58 Inhalt Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Gesetz über die Auflösung der Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik Seite 865 867 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demo-kratischen Republik 868 Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 8. Dezember 1958 § 1 (1) Der Mi nisterrat ist der Volkskammer verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Er ist das höchste vollziehende und verfügende Organ der Staatsgewalt der Deutschen Demokratischen Republik. Er hat die Aufgabe, die Durchführung der Politik des Arbeiter-und-Bauern-Staates und die damit verbundenen Maßnahmen auszuarbeiten, zu organisieren und zu sichern. (2) Der Vorsitzende des Ministerrates sowie jedes Mitglied des Ministerrates ist für die gesamte Arbeit des Ministerrates voll verantwortlich. (3) Der Ministerrat sowie jedes seiner Mitglieder bedürfen zur Geschäftsführung des Vertrauens der Volkskammer (Artikel 94 der Verfassung). (4) Der Vorsitzende des Ministerrates und jedes einzelne Mitglied des Ministerrates trägt gegenüber der Volkskammer für den ihm anvertrauten Geschäftsbereich die volle Verantwortung. § 2 (1) Der Ministerrat besteht aus dem Vorsitzenden des Ministerrates, dem ersten Stellvertreter und den Stellvertretern des Vorsitzenden des Ministerrates, dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Nationale Verteidigung, dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten, dem Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, dem Minister des Innern, dem Minister der Finanzen, dem Minister für Volksbildung, dem Minister für Staatssicherheit, dem Minister für Land- und Forstwirtschaft, dem Minister für Handel und Versorgung, dem Minister für Gesundheitswesen, dem Minister für Verkehrswesen, dem Minister für Post- und Fernmeldewesen, dem Minister für Bauwesen, dem Minister für Kultur, dem Minister der Justiz, dem Staatssekretär für das Hoch und Fachschul- wesen, dem Vorsitzenden der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle. (2) Der Ministerrat hat das Recht, zu seinen Sitzungen Personen mit beratender Stimme hinzuzuzlehen? § 3 (1) Der Ministerrat leitet auf der Grundlage und in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer die politische, ökonomische und kulturelle Entwicklung des sozialistischen Aufbaus. Auf der Grundlage des Gesetzes vom 17. Januar 1957 über die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl. I S. 65) und des Gesetzes vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 117) setzt er das Prinzip des demokratischen Zentralismus in der gesamten staatlichen Arbeit durch, leitet, überprüft und qualifiziert die Tätigkeit des Staatsapparates und sichert die Verwirklichung der Einheit von straffer Planung und Leitung und größtmöglicher Anteilnahme der Werktätigen an der Leitung von Staat und Wirtschaft?;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der - des Strafvollzugsgesetzes vor, hat dies, wenn der betreffende Strafgefangene für eine andere Diensteinheit als die Abteilung erfaßt ist, in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen. Wach- und Sicherungsposten.

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