Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 862

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 862 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 862); 862 Gesetzblatt Teil I Nr. 70 Ausgabetag: 9. Dezember 1958 angeführten Fristen, welche für das Anmelden von Erfindungspatenten sowie für das Anmelden und Aufrechterhalten von Warenzeichen bestimmt und nicht vor dem 1. Januar 1946 abgelaufen sind, sowie die nach diesem Datum, aber vor dem 16. Januar 1956 entstandenen Fristen werden von beiden Seiten zum Vorteil von Inhabern der durch die erwähnte Übereinkunft anerkannten Rechte bis zu einem Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens verlängert. Artikel 2 Gesuche um Anerkennung der Rechte gemäß Artikel 1, soweit sie nicht bereits nach dem 1. Januar 1946 eingereicht wurden, müssen spätestens 1 Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens vorgelegt werden. Artikel 3 Dritte Personen, die nach dem 1. Januar 1946 bis zum j Tage der Einreichung der Nachanmeldung, in welcher die Priorität gemäß Artikel 1 geltend gemacht wird, die Erfindung im guten Glauben in Benutzung genommen haben, sind befugt, diese Benutzung unter den durch die innere Gesetzgebung bestimmten Bedingungen fortzusetzen. Artikel 4 Falls in der Anmeldung die Priorität gemäß Artikel 1 dieses Abkommens oder gemäß Artikel 4 der Pariser Verbandsübereinkunft beansprucht wird, ist die Vorlage des Prioritätsbeleges oder der Heimaturkunde nur dann erforderlich, wenn der Anmelder hierzu ausdrücklich ersucht wird. Artikel 5 Jede der Seiten gewährt den Angehörigen der anderen Seite Schutz für die international registrierten und noch gültigen Warenzeichen, die in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 16. Januar 1956 beim Internationalen Büro in Bern hinterlegt wurden. Die gleiche Anerkennung genießen Umschreibungen, Übertragungen und Erneuerungen. Artikel 6 Dieses Abkommen bedarf der Bestätigung entsprechend den innerstaatlichen Vorschriften der Partner und tritt mit dem Notenaustausch über die erfolgte Bestätigung in Kraft. Dieses Abkommen wurde in Prag am 26. Juni 1958 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und in tschechischer Sprache, ausgefertigt. Beide Texte haben die gleiche Gültigkeit. Für die Für die deutsche Seite: tschechoslowakische Seite: Rüffle Dr. Cepicku 1883, ktere jsou stanoveny pro prihläsem patentü na vynälezy, jakoz i pro prihläseni a udrzeni v platnosti ochrannych znämek, a ktere neuplynuly dnem 1. ledna 1946, a ony lhüty, ktere vznikly po tomto datu, avsak prede dnem 16. ledna 1956, budou prodlouzeny obema Stranami ve prospech majitelü präv, uznanych uvedenou ümluvou, az do jednoho roku po vstupu v ücinnost teto Dohodyi Clänek 2. Zädosti o priznäni präv podle ölänku 1, pokud jiz nebyly po dni 1. ledna 1946 predlozeny musi byti podäny nejpozdäji do jednoho roku po vstupu v ücinnost teto Dohody. Clänek 3. Treti osoby, ktere po dni 1. ledna 1946 az do dne podäni prihläsky, v niz se uplathuje priorita podle clänku 1, pocaly bezelstnä uzivati vynälezu, mohou pokracovat v tomto uziväni za podminek stanovenych vnitfnim zäkonodärstvim; Clänek 4. Uplatnuje-li se v pfihläsce priorita podle clänku 1 teto Dohody nebo podle clänku 4 Parizske unijni ümluvy, je predlozeni prioritniho dokladu nebo dokladu o zäpisu v zemi püvodu nutne jen tehdy, bude-li k tomu prihla-Sovatel vyslovne vyzvärn Clänek 5. Kazdä ze Stran poskytne ve prospäch pfisluSmkü druhe Strany ochranu mezinärodnä zapsanym a dosud platnym ochrannym znämkäm, ktere by ly prihläseny u Mezinärodniho üradu v Bernu v dobe od 8. kvetna 1945 do 16. ledna 1956. , Stejne bude postupoväno i pokud jde o uznänf prepisü, prevodü a obnov; Clänek 6. Tato Dohoda podlehä schvälenf podle vnitrostätnfch I predpisü Stran a nabude ücinnosti dnem vymeny not o tomto schväleni. Dohoda byla sepsäna v Praze dne. 26. cervna 1953 ve dvou püvodnich vyhotovenich, kazde v jazyce nemeckem a öeskäm. Obe zneni jsou stejne platnä. Za nemeckou stranu: Za ceskoslovenskou stranu: Rüffle Dr. Cepicku Vierte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser. Vom 17. November 1958 Auf Grund des § 16 des Gesetzes vom 15. September 1954 über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser (GBl. S. 784) wird folgendes bestimmt: § 1 Der § 1 Abs. 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 11. Februar 1955 zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser (GBl. I S. 154) erhält folgende Fassung: „Der Abschluß von Kaufverträgen ist ausgeschlossen, wenn sich die Eigenheime auf Grundstücken befinden, die a) unter § 7 des Gesetzes fallen oder b) nicht ausschließlich Volkseigentum sind.“ § 2 Der § 2 der Ersten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „(1) Eigenheime dürfen nur an Personen verkauft werden, die das Eigenheim zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages bewohnen. * 3. DB (GBl. I 1956 S. 162);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 862 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 862) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 862 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 862)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, die teilweise Erfahrungen in der konspirativen Arbeit besitzen auch solche, die bei der Begehung der Straftaten hohe Risikobereitschaft und Brutalität zeigten. Daraus erwachsen besondere Gefahren für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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