Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 851

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 851 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 851); Gesetzblatt Teil I Nr. 69 Ausgabetag: 6. Dezember 1958 851 müssen getrennt kreditiert werden, wenn der zusammenhängende Einsatz zur Erreichung des vorgesehenen Nutzens nicht notwendig ist. (6) Bestehen bei Beurteilung eines eingereichten Kreditantrages insbesondere hinsichtlich der Rentabilitätsberechnung Bedenken, ist die Bank berechtigt, nach eigenem Ermessen die Vorlage weiterer Unterlagen und Gutachten zu verlangen oder durch eigene Prüfungen an Ort und Stelle die entsprechenden Feststellungen zu treffen. Das gilt auch für Kredite bis zu 20 000 DM pro Vorhaben bei Betrieben des volkseigenen Handels bis zu 10 000 DM deren Laufzeit zwei Jahre nicht übersteigt. (7) Der Bank sind auf Anforderung alle Auskünfte über die vorgesehene Verwendung der Kreditmittel und über die ökonomische Wirksamkeit der kreditierten Vorhaben zu erteilen. (8) Die Bank ist berechtigt, Vorauszusagen für Kredite auf Grund von Kreditanträgen zu erteilen, denen noch keine endgültigen Liefernachweise zugrunde liegen. Die Vorauszusagen sind höchstens für drei Monate gültig. § 6 Kontrolle (1) Die Betriebe sind verpflichtet, auf der Grundlage der Rentabilitätsberechnung die volle Auswirkung der Rationalisierungsmaßnahmen auf die Steigerung der Rentabilität zu sichern und Nachweise über den effektiven Nutzen der kreditierten Vorhaben zu führen. (2) Treten bei der Fertigstellung und bei Inbetriebnahme der aus Krediten finanzierten Vorhaben Verzögerungen ein, die die planmäßige Tilgung der Kredite gefährden, haben die Kreditnehmer die Bank unverzüglich zu unterrichten. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen der in der Rentabilitätsberechnung ermittelte Nutzeffekt nicht erreicht wird. § 7 Sanktionen (1) Die Bank ist berechtigt, nicht zweckentsprechend verwendete oder nicht fristgemäß zurückgezahlte Kredite auf ein Sonderkonto „Überfälliger Rationalisierungskredit“ zu übertragen. (2) Das Sonderkonto „Überfälliger Rationalisierungskredit“ ist mit 8 °/o p. a. zu verzinsen. § 8 Aufgabenabgrenzung (1) Für die Kreditgewährung an die volkseigenen Betriebe mit Ausnahme der volkseigenen Baubetriebe und der Betriebe der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft ist die Deutsche Notenbank zuständig. (2) Für die Kreditgewährung an die volkseigenen Baubetriebe ist die Deutsche Investitionsbank zuständig; (3) Für die Kreditgewährung an die Betriebe der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft ist die Deutsche Bauern-Bank zuständig; 5 Kontoführung and Verzinsung (1) Die Kredite werden über besondere Konten ausgereicht; (2) Die Kredite sind mit 1,8 % p; aä zu verzinsen; § 10 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Erste Durchführungsbestimmung vom 29. Dezember 1956 und die Zweite Durchführungsbestimmung vom 12. Januar 1957 zur Verordnung über die Kreditgewährung an volkseigene Betriebe zur Unterstützung der Einführung der neuen Technik und der Verbesserung der Rentabilität (GBl. I 1957 S. 80 und S. 82) außer Kraft. Berlin, den 13. November 1958 Der Präsident Der Minister der Finanzen der Deutschen Notenbank I. V.: Sandig Dr. M. S c h m i d t Erster Stellvertreter des Ministers Vierte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung ".her die Kreditgewährung an volkseigene Bt .riebe zur Unterstützung der Einführung der neuen Technik und der Verbesserung der Rentabilität. Vom 14. November 1958 Auf Grund des § 3 der Verordnung vom 14. Dezember 1956 über die Kreditgewährung an volkseigene Betriebe zur Unterstützung der Einführung der neuen Technik und der Verbesserung der Rentabilität (GBl. I 1957 S. 3) wird zur Kreditgewährung an volkseigene Betriebe für auftrags- und typengebunden zu verrechnende Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen und Lehren folgendes bestimmt: § 1 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung gilt für die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, ferner für MTS-Spezialwerkstätten, MTS-Reparaturbetriebe und volkseigene Motorinstandsetzungswerkstätten (nachstehend Betriebe genannt). § 2 Kreditzweck (1) Den Betrieben können im Rahmen des Planes für langfristige Kredite für auftrags- und typengebunden zu verrechnende Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen und Lehren Kredite gewährt werden. (2) Für Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen und Lehren, die für die Neuaufnahme der Produktion auf Grund abgeschlossener Forschungs- und Entwicklungsarbeiten benötigt werden, können Kredite gewährt werden, wenn die Produktion im Betriebsplan nicht enthalten und die Nullserie oder ‘der Bau von Fertigungsmustern abgeschlossen ist. Sofern die neu aufzunehmende Produktion im Betriebsplan enthalten 1st, erfolgt die Finanzierung der dafür benötigten Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen und Lehren gemäß Anordnung vom 9. Dezember 1957 über die Finanzierung und Verrechnung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 683) im Rahmen des Richtsatzplanes; § 3 Kreditfristen (1) Diese Kredite sind übereinstimmend mit den im Kreditvertrag festgelegten Fristen für die Verrechnung des Wertes der Werkzeuge in die Kosten der Erzeugnisse, bzw; Leistungen zurückzuzahlen; J, DB (GBl; I S. 849);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit und die damit, im -Zusammenhang stehenden Anforderungen und Aufgaben, daß heißt dem Kandidaten muß klar und deutlich verlständlich gemacht werden, daß es sich bei der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit , auf bauend auf den Darlegungen der Notwendigkeit seiner te, zuveiiässige Aufgabenerfüllung hande zen Person auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu qualifizieren und ist gleichzeitig ein höherer Beitrag der Linie: bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit zu leisten.

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