Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 84

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 84 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 84); 84 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 8. Februar 1958 In der Wirtschaftsabteilung 9 Handel und Geldwesen Wirtschaftsgruppe 91 Einzelhandel ist innerhalb der Wirtschaftszweige 911 918 an Stelle von „Gesamter Einzelhandel (außer Tankstellen, HO und Konsum)“5) zu setzen: Gesamter Einzelhandel einschließlich Industrieläden (außer Tankstellen, HO und Konsum), zu streichen „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ 2 G); Wirtschaftsgruppe 92 Großhandel (einschließlich Außenhandel) ist zu streichen „Konsumgenossenschaft Handelsniederlassungen 4“7). In der Wirtschaftsabteilung 0 Dienstleistung und Verwaltung Wirtschaftsgruppe 04 Schule, Bildung, Forschung, Religion ist im Wirtschaftszweig 045 Forschung an Stelle von „Forschungsinstitute“9) zu setzen: For- schungsinstitute (einschließlich der Institute für Kerntechnik und Kernforschung); Wirtscbaftsgruppe 06 Gesundheitswesen, Hygiene, Sport ist im Wirtschaftszweig 061 Gesundheitswesen zu streichen: „Kinderheime l“8), „Altersheime (Feierabendheime) l“9), der Wirtschaftszweig 063 „Friseurgewerbe l“10) zu streichen. § 5 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1958 in Kraft. (2) Soweit die Unfallumlage nach Lohneinkünften bemessen wird, sind die Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmung auf die nach dem 1. Januar 1958 beginnenden Lohnabrechnungszeiträume anzuwenden. Berlin, den 14. Januar 1958 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung Macher Zehnte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über Sozialpflichtversicherung. Vom 18. Januar 1958 Auf Grund des § 72 der Verordnung vom 28. Januar 1947 über Sozialpflichtvensicherung VSV („Arbeit und Sozialfürsorge“ Jahrgang 1947 S. 92) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Staatssekretär für Kirchenfragen und nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: § 1 Zu § 4 Buchst, c der Verordnung: Versicherungsfrei sind Personen, die gemäß der Anordnung vom 18. Januar 1958 über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten (GBl. I S. 84) nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterliegen. 9. DB (GBl. I S. 82) § 2 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt Artikel 2 zu § 4 Buchst, c der Ersten Durchführungsverordnung vom 9. April 1947 zur Verordnung über Sozialpflichtversicherung („Arbeit und Sozialfürsorge“ Jahrgang 1947 S. 195) außer Kraft Berlin, den 18. Januar 1958 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung Macher Anordnung über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Vom 18. Januar 1958 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Staatssekretär für Kirchenfragen und nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird folgendes angeordnet: § 1 Die in kirchlichen Einrichtungen Beschäftigten unterliegen mit Ausnahme des im § 2 genannten Personenkreises den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. § 2 Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für Beschäftigte von Religionsgemeinschaften, die a) seelsorgerisch tätig sind und in einem kirchlichen Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit einschließlich Altersversorgung stehen (z. B. Pfarrer, Pastoren, Prediger, Vikare, Hilfsprediger, Katecheten, Diakonissen und Ordensangehörige), b) eine nichtseelsorgerische Tätigkeit ausüben und in einem kirchlichen Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit einschließlich Altersversorgung stehen (z. B. Präsidenten, Kirchenräte, Konsistorialräte und sonstige Mitglieder der Kirchenbehörden, Inspektoren, Obersekretäre und Sekretäre). § 3 (1) Zur Sicherung einer klaren Abgrenzung des Personenkreises gemäß § 2 haben die Religionsgemeinschaften innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung dem zuständigen Rat des Bezirkes, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, eine Liste in dreifacher Ausfertigung einzureichen, in der die bei kirchlichen Einrichtungen im Bezirk beschäftigten Personen, die nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen gemäß § 2 unterliegen, namentlich unter Angabe der Berufsbezeichnung und der Kirchendienststelle aufzuführen sind. (2) Veränderungen sind dem Rat des Bezirkes, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres in gleicher Weise anzuzeigen. § 4 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft c;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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