Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 837

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 837 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 837); Gesetzblatt Teil I Nr. 67 Ausgabetag: 26. November 1958 837 Anlage zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Zur Abkürzung des bauaufsichtlichen Verfahrensweges sind von den Organen der Staatlichen Bauaufsicht I. in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern . und dem Kommando des Luftschutzes folgende Baumaßnahmen brandschutz- und luftschutztechnisch eigenverantwortlich zu genehmigen: 1. alle Baumaßnahmen, die nur einer Bauanzeige bedürfen, 2. alle Wohnbauten bis zu vier Vollgeschossen, die nicht mehr als 100 Wohnungseinheiten enthalten, 3. Ein- und Zweifamilienhäuser und Bauten der Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften (AWG), 4. ländliche Wohnbauten ohne Stall- und Scheunenanbauten, 5. Gemeinschaftswaschanlagen für Wohnbauten, 6. ebenerdige Ladenbauten normaler Größe, 7. ebenerdige Gaststätten, Konditoreien u. a., die nicht mehr als 100 Gastplätze haben und an die kein Hotelbetrieb angeschlossen ist, 8. Handwerksbetriebe, die unter die Brandgefahrenklasse A fallen, 9. Verwaltungsbauten der Gemeinden, Städte und Kreise, für deren Nutzung keine Lagerräume, tedmische Einrichtungen, wie Fahrstühle, mechanische Be- und Entlüftungs- sowie Klimaanlagen, Filmvorführräume u. ä., benötigt werden, 10. Gewächshäuser, Kioske aller Art, Denkmäler, Sportplätze, Tribünen u. ä., soweit mit diesen keine Aufenthaltsräume für mehr als 100 Personen oder brandgefährdete Betriebsräume verbunden sind; ausgenommen hiervon sind Rennbahnen mit baulichen Anlagen für Motor-und Pferdesport, 11. Kleingaragen, wenn sie nicht in unmittelbarer Nähe von Betrieben stehen oder zu ihnen gehören, 12. Holzbaracken bis zu 150 m2 Grundfläche, die nicht industrieller Nutzung dienen, 13. alle Typenbauten (ausgenommen Industriebauten), die von der Hauptabteilung Feuerwehr und dem Kommando des Luftschutzes bestätigt sind; für die Ziffern 2, 4, 6 bis 13 ist die Standortzustimmung durch die zuständigen zentralen Brandschutzorgane und die zuständigen Kommandos des Luftschutzes erforderlich; II. in Abstimmung mit den Organen des staatlichen Gesundheitswesens (Hygieneinspektion) die sanitärhygienischen Belange bei Baumaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunejimen, mit Ausnahme folgender Objekte: 1. Einrichtungen des Gesundheitswesens, 2. Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte, Kinder- und Jugendheime, 3. Schulen, 4. Sportstätten, 5. öffentliche Badeeinrichtungen, 6. kulturelle Bauten, 7. Röntgenanlagen und -räume, 8. Großküchen, 9. Wassergewinnungs- und Abwässeranlagen, 10. Verkaufsstätten und Betriebe, in denen Lebensmittel erzeugt und verkauft werden, 11. Industriebauten, 12. Bauten der MTS, LPG und VEG, 13. zentrale Typenprojekte aller Art. Zweite Durchführungsbestimmung* zur Zweiten Verordnung über die Staatliche Bauaufsicht. Baufachliche Gutachten und Bausachverständigenwesen Vom 30. Oktober 1958 Auf Grund des § 9 der Zweiten Verordnung vom 2. Oktober 1958 über die Staatliche Bauaufsicht (GBl. I S. 777) wird folgendes bestimmt: §1 (1) Baufachliche Gutachten werden abgegeben a) zur Beurteilung von Entwürfen und Bauleistungen in bautechnischer, bauwirtschaftlicher und konstruktiver Hinsicht, b) zur Beurteilung von Bauten und Bauteilen in bezug auf ihren Zustand und die damit verbundene Standsicherheit, c) zur Klärung der Ursachen von Bauschäden. (2) Baufachliche Gutachten können nur abgegeben werden a) vom Ministerium für Bauwesen und den Bezirks-, Kreis- und Stadtbauämtern, b) von den im § 3 der Zweiten Verordnung genannten zentralen Organen der staatlichen Verwaltung und ihren nachgeordneten Organen für ihren Bereich. §2 Die im § 1 Abs. 2 genannten Stellen können ihnen unterstellte Institute, Entwurfsbüros oder Baubetriebe mit der Ausarbeitung von Gutachten beauftragen oder zugelassene private Bausachverständige zur Mitarbeit heranziehen, wenn sie die erforderliche Qualifikation besitzen und an der zu begutachtenden Sache weder mittelbar noch unmittelbar interessiert sind. §3 Gegen Gutachten kann bei der übergeordneten Stelle des Organs, das das Gutachten abgegeben hat, Beschwerde erhoben werden. Für die Bearbeitung der Beschwerde ist, wenn erforderlich, eine Kommission aus mindestens drei Fachleuten zu bilden, die vom Leiter des Organs, das die Beschwerde bearbeitet, zu berufen ist. Die Entscheidung der übergeordneten Stelle ist endgültig. Gegen Gutachten des Ministeriums für Bauwesen oder der im § 3 der Zweiten Verordnung genannten zentralen Organe der staatlichen Verwaltung kann Beschwerde bei den zuständigen Leitern erhoben werden. §4 Die bis zum Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung zugelassenen privaten Bausachverständigen können bis zum 31. März 1959 einen Antrag auf Überprüfung ihrer Zulassung stellen, anderenfalls erlischt ihre Zulassung am 31. März 1959. Der Antrag ist über den Rat des Bezirkes zu leiten, der die Notwendigkeit der weiteren Zulassung des Bewerbers zu bescheinigen 1. DB (GBl. I S. 833};
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und für die Bereitschaft sind, die Argumentationen des Gegners und innerer Feinde aufzugreifen und ihnen zu folgen. Die empirischen Untersuchungen belegen in diesem Zusammenhang, daß zum Teil bei Personen, die Straftaten im Zusammenhang mit Bestrebungen zur Übersiedlung in die nach Westberlin begangen hatten, solche Faktoren in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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