Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 827

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 827 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 827); Gesetzblatt Teil I Nr. 66 Ausgabetag: 18. November 1958 827 (5) Im Falle einer dauernden Erwerbsunfähigkeit von 50 % und mehr wird die Versicherungsleistung von den Anstalten an die versicherte Person gezahlt. (6) Im Todesfall entscheidet eine Kommission über die Verteilung der Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen des Verunglückten. Der Kommission sollen angehören: ein Mitglied des Kates der Sozialversicherung, zwei Mitglieder der BGL der Dienststellenleiter der betreffenden Hausoder sein Vertreter haltsorganisation. der Kaderleiter oder sein Vertreter Die Kommission teilt ihre Entscheidung der Versicherungsanstalt unverzüglich mit. Die Entscheidung ist endgültig. (7) Bezugsberechtigt sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik oder im demokratischen Sektor von Groß-Berlin haben, sowie Westberliner und westdeutsche Bürger, , die in einem Arbeitsrechtsverhältnis zu einer Haushaltsorganisation stehen, und deren Angehörige. § 5 Schadenmeldung Unfallschäden sind unverzüglich der für den Wohnort des Verunglückten zuständigen Kreisdirektion der Deutschen Versicherungs-Anstalt bzw. für den demokratischen Sektor von Groß-Berlin der Vereinigten Großberliner Versicherungsanstalt zu melden. § 6 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten sämtliche von den Haushaltsorganisationen abgeschlossenen Unfallversicherungsverträge für die durch diese Anordnung versicherten Personen außer Kraft. Berlin, den 30. Oktober 1958 Der Minister der Finanzen \ Rumpf Anordnung über den Verkauf von Waren über die Straße. Vom 31. Oktober 1958 § 1 (1) Gaststätten, Schankwirtschaften und anderen öffentlichen gastronomischen Einrichtungen ist der Verkauf von Speisen und Getränken über die Straße, unabhängig von den Ladenöffnungszeiten der Einzelhandelsgeschäfte, gestattet. Das gleiche gilt für den Verkauf von gastronomischen Nebenwaren. (2) Für den Verkauf über die Straße bedarf es keiner besonderen Genehmigung. (3) Rohstoffe und andere Waren, die zur Herstellung von Speisen und Getränken bestimmt sind, wie z. B. Eier, Butter, Zucker, Fisch, Fleisch und Fleischwaren, fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Anordnung. § 2 öffentliche gastronomische Einrichtungen sind zum Verkauf von Konditoreiwaren und Feingebäck über die Straße verpflichtet, wenn sie dieses Sortiment führen und über entsprechende Verkaufseinrichtungen (Kuchenbüfetts) verfügen. § 3 (1) Für den Verkauf über die Straße gelten die für Gaststätten festgesetzten Preise, soweit nicht im Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist. (2) Für den Verkauf von Spirituosen, Bier. Selters, Brause, Limonade, Konditoreiwaren und Feingebäck über die Straße gelten die Einzelhandelsverkaufspreise. § 4 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 10. Dezember 1953 über die einheitliche Regelung des Verkaufs von Waren über die Straße in Gaststätten und Schankwirtschaften (ZB1. S. 593) sowie der Abschnitt Verkauf über die Straße“ der Anlage zur Preisanordnung Nr. 990 vom 20. Mai 1958 Anordnung über die Preise in Gaststätten (Sonderdruck Nr. P 373 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 31. Oktober 1958 Der Minister für Handel und Versorgung Wach Berichtigungen Das Ministerium der Finanzen weist darauf hin, daß die Anordnung vom 21. Mai 1958 über die Abführung von Teilen der Großhandelsspanne bei Direkt- oder Vermittlungsgeschäften (GBl. I S. 512) wie folgt zu berichtigen ist: Der § 15 Abs. 2 Buchst, e muß richtig heißen: ,.§ 26 der Anweisung Nr. 238/53 des Ministers der Finanzen vom 14. Dezember 1953 über die Erhebung einer Abgabe auf Textilwaren“. Die Staatliche Plankommission, Abteilung Leichtindustrie, weist darauf hin, daß die Preisanordnungen Nr. 506/1, 507/1, 508/1, 5091 vom 20. Juni 1958 (Sonderdruck Nr. P 451 des Gesetzblattes) wie folgt zu berichtigen sind: In der Preisanordnung Nr. 506/1, Seite 3, § 5 Abs. 1 Buchst, c muß es „bei Lieferung im Streckengeschäft für das übrige Schnittholz“ statt 4 % richtig 6°/o heißen; im § 9 Abs. 1 der Preisanordnung Nr. 506/1 (Seite 5) muß die Monatsangabe im letzten Satz statt 1. August 1958 richtig 1. September 1958 heißen; in den Preisanordnungen Nr. 507/1, 5081 und 509/1 sind in den jeweiligen §§11 Abs. 1 die gleichen Korrekturen vorzunehmen, wie im § 9 der Preisanordnung Nr. 506/L Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft weist darauf hin, daß die Preisanordnung Nr. 1014 vom 26. April 1958 Anordnung über die Preise für das Saatgut von Futterpflanzen (Sonderdruck Nr. P 399 des Gesetlblattes) wie folgt zu berichtigen ist: In der Anlage müssen die Erzeugerpreise für das Saatgut von Wintererbsen wie folgt lauten: Erntestufe Hochzucht anstatt 30, richtig 130, DM Erntestufe anerk. Nachbau anstatt 17, richtig 117, DM. Das Ministerium für Gesundheitswesen weist darauf hin, daß es im § 6 Abs. 2 erste Zeile der Anordnung Nr. 2 vom 13. März 1958 über die Jugendzahnpflege (GBl. I S. 312) anstatt § 6 richtig § 5 heißen muß. ";
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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