Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 823

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 823 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 823); 823 Gesetzblatt Teil I Nr. 66 Ausgabetag: 18. November 1958 Direktbezug liegen (s. Anlage 1) in einfacher Ausfertigung an das Staatliche Versorgungskontor für Leder wie folgt zu übergeben: für das erste Halbjahr des jeweiligen Planjahres bis 15. Oktober des vorhergehenden Planjahres; für das zweite Halbjahr des jeweiligen Planjahres bis 15. April des laufenden Planjahres. Die Verträge zwischen den Bedarfsträgern und den Lieferbetrieben sind auf der Grundlage der bestätigten Lieferpläne abzuschließen. §3 Bezug Uber die staatlichen Großhandelsorgane (1) Werden die Mindestmengen für den Direktbezug nicht erreicht, so sind von den Bedarfsträgern die Bestellungen jeweils zehn Wochen vor Beginn des Lieferquartals dem regional zuständigen Versorgungskontor Leder zu übergeben. Das gleiche gilt, wenn die Mindestmengen erreicht werden, der Bedarfsträger jedoch die Lieferung über das regional zuständige Versorgungskontor Leder wünscht. (2) Für die gemäß § 1 Absätze 1 und 3 nachträglich erhaltenen Kontingente sind von den Bedarfsträgern die Bestellungen bis fünf Wochen vor Ende des jeweiligen Quartals dem regional zuständigen Versorgungskontor Leder zu übergeben. (3) Die Versorgung der Bedarfsträger der Privatindustrie und des privaten Handwerks erfolgt ausschließlich durch das regional zuständige Versorgungskontor Leder. Es gelten die Bestellfristen gemäß Absätzen 1 und 2. Abschnitt II Nicht kontingentierte Materialien §4 Aufgaben der Kontingentträger Soweit die Mindestmengen für den Direktbezug (s. Anlage 1) erreicht werden, sind die Kontingentträger verpflichtet, im Interesse einer kontinuierlichen Versorgung ihrer Bedarfsträger mit den in der Anlage 3 genannten nicht kontingentierten Materialien bis zum 30. September des vorhergehenden Planjahres eine Abstimmung über die Bedarfsdeckung ihrer zugeordneten Bedarfsträger für das gesamte Planjahr mit dem Staatlichen Versorgungskontor für Leder vorzunehmen. §5 Bezug im Direktverkehr Die Bedarfsträger der sozialistischen und ihr gleichgestellten Wirtschaft sind verpflichtet, ihre Bestellungen für den begründeten Bedarf an nicht kontingentierten Materialien soweit die bestellten Mengen über den Mindestmengen für den Direktbezug liegen (s. Anlage 1) dem Staatlichen Versorgungskontor für Leder bis zum 15. Oktober des vorhergehenden Planjahres für das kommende Planjahr zu übergeben. Die Verträge zwischen den Bedarfsträgern und den Lieferbetrieben sind auf der Grundlage der bestätigten Lieferpläne abzuschließen. §6 Bezug über die staatlichen Großhandelsorgane (1) Werden die Mindestmengen für den Direktbezug nicht erreicht, so sind von den Bedarfsträgern die Bestellungen bis zum 15. Oktober des vorhergehenden Planjahres für das kommende Planjahr dem regional zuständigen Versorgungskontor Leder zu übergeben. Das gleiche gilt, wenn die Mindestmengen erreicht werden, der Bedarfsträger jedoch die Lieferung über das regional zuständige Versorgungskontor Leder wünscht. (2) Die Versorgung der Bedarfsträger der Privatindustrie und des privaten Handwerks erfolgt ausschließlich durch das regional zuständige Versorgungskontor Leder. Es gilt die Bestellfrist gemäß Abs. 1. Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen §7 Staatliche Großhandelsorgane Als staatliche Großhandelsorgane sind die Versorgungskontore Leder tätig. Die Zuständigkeit der Versorgungskontore ist aus der Anlage 2 dieser Anordnung ersichtlich. §8 Inhalt der Bestellungen (1) Alle Bestellungen müssen folgende Angaben enthalten:, a) Kontingentträger-Nr., b) Nr. der Planposition, c) genaue Qualitäts- und Sortimentsangabn, d) Bestellmenge, e) Mengeneinheit, f) quartalsweise Aufteilung, g) gewünschte Liefertermine, h) gewünschte Lieferbetriebe, sofern Direktbezug in Frage kommt, i) Verwendungszweck. (2) Bei kontingentierten Materialien haben die Besteller folgende Erklärung abzugeben: „Diese Bestellung ist unter Beachtung der Quartalsaufteilung durch ein gültiges Kontingent gedeckt. Die bestellte Menge ist abgebucht. Uns ist bekannt, daß die Kontingentüberschreitung strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht.“ Die Bestellung hat die rechtsverbindliche Unterschrift zu tragen. §9 Bilanznomenklatur Als Anlage 3 zu dieser Anordnung wird die Bilanznomenklatur veröffentlicht. Aus ihr sind die bilanzpflichtigen Erzeugnisse und die mit der Bilanzierung beauftragten Organe ersichtlich. §10 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 5. November 1956 über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Erzeugnissen der Leichtindustrie ab 1957 (GBl. II S. 394) für die Leder-, Schuh- und Rauchwaren-Indu-strie außer Kraft. (3) Der Bezug und die Lieferung von Schuhen, Lederwaren, Handschuhen und Lederbekleidung wird gesondert geregelt. Berlin, den 16. Oktober 1958 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Selbmann Stellvertreter des VorsPzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist.

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