Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 823

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 823 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 823); 823 Gesetzblatt Teil I Nr. 66 Ausgabetag: 18. November 1958 Direktbezug liegen (s. Anlage 1) in einfacher Ausfertigung an das Staatliche Versorgungskontor für Leder wie folgt zu übergeben: für das erste Halbjahr des jeweiligen Planjahres bis 15. Oktober des vorhergehenden Planjahres; für das zweite Halbjahr des jeweiligen Planjahres bis 15. April des laufenden Planjahres. Die Verträge zwischen den Bedarfsträgern und den Lieferbetrieben sind auf der Grundlage der bestätigten Lieferpläne abzuschließen. §3 Bezug Uber die staatlichen Großhandelsorgane (1) Werden die Mindestmengen für den Direktbezug nicht erreicht, so sind von den Bedarfsträgern die Bestellungen jeweils zehn Wochen vor Beginn des Lieferquartals dem regional zuständigen Versorgungskontor Leder zu übergeben. Das gleiche gilt, wenn die Mindestmengen erreicht werden, der Bedarfsträger jedoch die Lieferung über das regional zuständige Versorgungskontor Leder wünscht. (2) Für die gemäß § 1 Absätze 1 und 3 nachträglich erhaltenen Kontingente sind von den Bedarfsträgern die Bestellungen bis fünf Wochen vor Ende des jeweiligen Quartals dem regional zuständigen Versorgungskontor Leder zu übergeben. (3) Die Versorgung der Bedarfsträger der Privatindustrie und des privaten Handwerks erfolgt ausschließlich durch das regional zuständige Versorgungskontor Leder. Es gelten die Bestellfristen gemäß Absätzen 1 und 2. Abschnitt II Nicht kontingentierte Materialien §4 Aufgaben der Kontingentträger Soweit die Mindestmengen für den Direktbezug (s. Anlage 1) erreicht werden, sind die Kontingentträger verpflichtet, im Interesse einer kontinuierlichen Versorgung ihrer Bedarfsträger mit den in der Anlage 3 genannten nicht kontingentierten Materialien bis zum 30. September des vorhergehenden Planjahres eine Abstimmung über die Bedarfsdeckung ihrer zugeordneten Bedarfsträger für das gesamte Planjahr mit dem Staatlichen Versorgungskontor für Leder vorzunehmen. §5 Bezug im Direktverkehr Die Bedarfsträger der sozialistischen und ihr gleichgestellten Wirtschaft sind verpflichtet, ihre Bestellungen für den begründeten Bedarf an nicht kontingentierten Materialien soweit die bestellten Mengen über den Mindestmengen für den Direktbezug liegen (s. Anlage 1) dem Staatlichen Versorgungskontor für Leder bis zum 15. Oktober des vorhergehenden Planjahres für das kommende Planjahr zu übergeben. Die Verträge zwischen den Bedarfsträgern und den Lieferbetrieben sind auf der Grundlage der bestätigten Lieferpläne abzuschließen. §6 Bezug über die staatlichen Großhandelsorgane (1) Werden die Mindestmengen für den Direktbezug nicht erreicht, so sind von den Bedarfsträgern die Bestellungen bis zum 15. Oktober des vorhergehenden Planjahres für das kommende Planjahr dem regional zuständigen Versorgungskontor Leder zu übergeben. Das gleiche gilt, wenn die Mindestmengen erreicht werden, der Bedarfsträger jedoch die Lieferung über das regional zuständige Versorgungskontor Leder wünscht. (2) Die Versorgung der Bedarfsträger der Privatindustrie und des privaten Handwerks erfolgt ausschließlich durch das regional zuständige Versorgungskontor Leder. Es gilt die Bestellfrist gemäß Abs. 1. Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen §7 Staatliche Großhandelsorgane Als staatliche Großhandelsorgane sind die Versorgungskontore Leder tätig. Die Zuständigkeit der Versorgungskontore ist aus der Anlage 2 dieser Anordnung ersichtlich. §8 Inhalt der Bestellungen (1) Alle Bestellungen müssen folgende Angaben enthalten:, a) Kontingentträger-Nr., b) Nr. der Planposition, c) genaue Qualitäts- und Sortimentsangabn, d) Bestellmenge, e) Mengeneinheit, f) quartalsweise Aufteilung, g) gewünschte Liefertermine, h) gewünschte Lieferbetriebe, sofern Direktbezug in Frage kommt, i) Verwendungszweck. (2) Bei kontingentierten Materialien haben die Besteller folgende Erklärung abzugeben: „Diese Bestellung ist unter Beachtung der Quartalsaufteilung durch ein gültiges Kontingent gedeckt. Die bestellte Menge ist abgebucht. Uns ist bekannt, daß die Kontingentüberschreitung strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht.“ Die Bestellung hat die rechtsverbindliche Unterschrift zu tragen. §9 Bilanznomenklatur Als Anlage 3 zu dieser Anordnung wird die Bilanznomenklatur veröffentlicht. Aus ihr sind die bilanzpflichtigen Erzeugnisse und die mit der Bilanzierung beauftragten Organe ersichtlich. §10 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 5. November 1956 über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Erzeugnissen der Leichtindustrie ab 1957 (GBl. II S. 394) für die Leder-, Schuh- und Rauchwaren-Indu-strie außer Kraft. (3) Der Bezug und die Lieferung von Schuhen, Lederwaren, Handschuhen und Lederbekleidung wird gesondert geregelt. Berlin, den 16. Oktober 1958 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Selbmann Stellvertreter des VorsPzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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