Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 82

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 82 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 82); 82 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 8. Februar 1958 Entlassung zu unterrichten. Der Rat des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, hat den für den Kreis zuständigen Dienststellen der bewaffneten Organe den Bedarf an Arbeitskräften und dessen Veränderungen mitzuteilen. § 6 Den Angehörigen der bewaffneten Organe ist vor Ausscheiden aus dem Dienst entsprechend den in den bewaffneten Organen geltenden Bestimmungen die Möglichkeit zu geben, mit dem vorgesehenen Betrieb einen Arbeitsvertrag abzuschließen. § 7 Den ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe, die eine Tätigkeit in sozialistischen Betrieben der Landwirtschaft erstmalig oder erneut aufnehmen, sind die Vergünstigungen zu gewähren, die die in die Landwirtschaft gehenden Industriearbeiter erhalten. Die vom Minister für Land- und Forstwirtschaft erlassene Anweisung findet entsprechende Anwendung. § 8 Der Minister für Volksbildung und der Minister für Arbeit und Berufsausbildung treffen nach Bedarf in Übereinstimmung mit den für die bewaffneten Organe zuständigen Ministern Maßnahmen, daß befähigte und bewährte ehemalige Angehörige der bewaffneten Organe für eine pädagogische Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher in Schulen oder Heimen ausgebildet werden können und nach ihrer Ausbildung eine pädagogische Tätigkeit aufnehmen. Diese Ausbildung kann verkürzt oder erlassen werden. § 9 Befähigte ehemalige Angehörige der bewaffneten Organe, die vor Dienstantritt Lehrer an allgemeinbildenden Schulen oder Berufsschulen waren, sind nach Ausscheiden aus dem Dienst auf ihren Antrag bevorzugt in den Schuldienst einzustellen. § 10 Die Leiter der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung legen mit den für die bewaffneten Organe zuständigen Ministern fest, inwieweit die in den bewaffneten Organen abgelegten Examen und Prüfungen als Examen und Prüfungen außerhalb der bewaffneten Organe anerkannt werden. § 11 Ehemalige Angehörige der bewaffneten Organe, die die erforderlichen Voraussetzungen besitzen, werden bevorzugt zum Studium an den Hoch- und Fachschulen zugelassen. Desgleichen werden befähigte ehemalige Angehörige der bewaffneten Organe bevorzugt in die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten aufgenommen. § 12 Ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe ist in dem Ort, in dem sie nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Tätigkeit aufnehmen bzw. in den sie zurückkehren, kurzfristig geeigneter und ausreichender Wohnraum entsprechend der örtlichen Wohnraumlage zuzuweisen. § 13 Bescheinigt das bewaffnete Organ dem ehemaligen Angehörigen eine besondere anrechnungsfähige Dienstzeit, so ist diese auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit im ersten Arbeitsrechtsverhältnis nach dem Ausscheiden aus dem Dienst anzurechnen. § 14 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. Januar 1958 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung Macher Neunte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über Sozialpflichtversicherung. Deckung der Lasten aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Vom 14. Januar 1958 Auf Grund des § 72 der Verordnung vom 28. Januar 1947 über Sozialpflichtversicherung VSV („Arbeit und Sozialfürsorge“ Jahrg. 1947 S. 92) wird zu § 19 dieser Verordnung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Änderung der Achten Durchführungsbestimmung vom 2. Januar 1957 zur Verordnung über Sozialpflichtversicherung Deckung der Lasten aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (GBl. I S. 21) folgendes bestimmt: § 1 (1) In § 3 wird folgender Abs. 4 eingefügt: „(4) In Kombinaten ist für die einzelnen wirtschaftlich selbständigen Betriebsabteilungen bzw. Betriebsteile, die Güter verschiedener Wirtschaftszweige produzieren und ausliefern, die Unfallumlage nach den für die jeweiligen Betriebsabteilungen bzw. Betriebsteile zutreffenden Gefahrenklassen für alle in diesen Abteilungen bzw. Teilen beschäftigten versicherungspflichtigen Arbeiter und Angestellten zu errechnen; Die Berechnung des Durchschnitts der Gefahrenklassen für das gesamte Kombinat gemäß Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Sind jedoch innerhalb der einzelnen wirtschaftlich selbständigen Betriebsabteilungen bzw. Betriebsteile Produktionsabteilungen vorhanden, die Güter verschiedener Wirtschaftszweige produzieren und ausliefern, so ist für die gesamte Abteilung bzw. für den gesamten Teil der Durchschnitt der Gefahrenklassen gemäß Abs. 2 zu errechnen.“ (2) Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden die Absätze 5 bis 7. § 2 § 6, erster Satz, erhält folgende Fassung: „Gegen die Festsetzung nach § 3 Absätze 5 und 6 ist das Nachprüfungsverfahren entsprechend den Bestimmungen der Anordnung vom 3. August 1954 über dtas Verfahren bei Einwendungen volkseigener Betriebe gegen Maßnahmen der Abgabenverwaltung * 8. DB (GBl. I 1957 S. 21) f;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen. Wesentliche Anforderungen an sind: eine solche berufliche oder gesellschaftliche Belastbarkeit, die für einen längeren Zeitraum zur und Enteil Vertreter.

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