Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 81

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 81 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 81); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 8. Februar 1958 81 -mengen abzuschließen, welche durch den Kommissionshändler im Aufträge des sozialistischen Großhandelsbetriebes im Quartal direkt bezogen werden sollen. (3) Die Teilung der gemäß § 7 Abs. 1 verbleibenden Großhandelsspanne hat bei der Direktbelieferung von Kommissionshändlern der sozialistischen Großhandelsbetriebe nur zwischen den Produktions- und den zuständigen Großhandelsbetrieben zu erfolgen. § 9 Streckengeschäft (1) Soweit ein Direktbezug nicht erfolgt, haben die sozialistischen Großhandelsbetriebe in verstärktem Maße Erzeugnisse im Streckengeschäft an den Einzelhandel zu liefern. Beim S treck engeschäft sind die Waren durch den Großhandelsbetrieb bei der Produktion zu bestellen und frei Verkaufsstelle zu Lasten des Großhandels zu liefern, ohne daß das Großhandelslager berührt wird. Dabei dürfen die zwischen den Produktionsbetrieben und dem volkseigenen Großhandel vertraglich festgelegten Mindestbezugsmengen nicht unterschritten werden. (2) Die sozialistischen Einzelhandelsbetriebe haben bei Streckengeschäften einen Anspruch auf Vergütung für zusätzlich anfallende Arbeiten aus der Großhandelsspanne. (3) Bei Vermittlungsgeschäften sind die Vermittlungsgebühren aus der Großhandelsspanne zu berechnen. (4) Die Höhe der in den Absätzen 2 und 3 genannten Vergütung bzw. Vermittlungsgebühren richtet sich nach der Preisanordnung Nr. 913 vom 22. Januar 1958 Anordnung über die Teilung der Großhandelsspanne bei Direkt-, Vermittlungs- und Streckengeschäften , § 10 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1958 in Kraft. (2) Sie gilt für alle Direkt-, Vermittlungs- und Streckengeschäfte, die nach dem 31. Januar 1958 abgeschlossen werden, sowie für vor dem 1. Februar 1958 vereinbarte Direkt-, Vermittlungs- und Streckengeschäfte, soweit die Lieferung bis zum 31. Januar 1958 nicht erfolgte. Berlin, den 22. Januar 1958 Der Minister für Handel und Versorgung Wach Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über arbeitsrechtliche Ansprüche der ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee. Vom 18. Januar 1958 Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 21. Februar 1957 über arbeitsrechtliche Ansprüche der ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee (GBl. I S. 169) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern und Staatssekretären m. e. G. für die Angehörigen bzw. die in Ehren entlassenen ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe folgendes bestimmt: § 1 (1) Die volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe, Organe der staatlichen Verwaltung und staatlichen Institutionen (nachstehend Betriebe genannt) haben mit den Angehörigen der bewaffneten Organe, die unmittelbar zur Aufnahme des Dienstes bei diesen Organen aus dem Betrieb ausgeschieden sind und einen Ehrendienst bis zu drei Jahren leisten, enge Verbindung zu halten. (2) Den Betrieben wird empfohlen, mit den Bewerbern vor Dienstantritt bei den bewaffneten Organen Patenschaftsverträge abzuschließen, die die Rückkehr in den Betrieb und eine berufliche Weiterbildung bzw. Qualifizierung nach Ableistung des Dienstes gewährleisten. (3) Die Betriebe sollen die Ehegatten und Kinder der Angehörigen der bewaffneten Organe betreuen, z. B. zu kulturellen Veranstaltungen, die Kinder zur Teilnahme am Ferienlager einladen. I 2 Die bewaffneten Organe haben im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse Möglichkeiten zu schaffen, daß sich die Angehörigen der bewaffneten Organe, die sich zu einer längeren Dienstzeit weiterverpflichtet haben, auf eine ihren Kenntnissen und Neigungen entsprechende Tätigkeit vorbereiten können. § 3 Die für die bewaffneten Organe zuständigen Minister sorgen in Zusammenarbeit mit den Leitern der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung dafür, daß die Angehörigen der bewaffneten Organe vor Ausscheiden durch Aussprachen, Vorträge u. ä. über die besten und im Interesse der Volkswirtschaft liegenden Einsatz- und Studienmöglichkeiten aufgeklärt werden. § 4 Die Leiter der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung treffen Maßnahmen, daß Angehörige und ehemalige Angehörige der bewaffneten Organe nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst bevorzugt zur Teilnahme an Lehrgängen und Kursen, die der beruflichen Weiterbildung dienen, zugelassen werden. § 5 (1) Der Rat des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, hat in Zusammenarbeit mit den für den Kreis zuständigen Dienststellen der bewaffneten Organe die in den Kreis zur Entlassung kommenden Angehörigen der bewaffneten Organe in geeignete Arbeitsstellen unter Berücksichtigung des volkswirtschaftlich wichtigsten Bedarfs zu lenken. (2) Die für den Kreis zuständigen Dienststellen der bewaffneten Organe haben den Rat des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, in dessen Verwaltungsbereich Angehörige der bewaffneten Organe entlassen werden, mindestens zwei Monate vorher von der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsvsrfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft, Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untorsuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatlich-rechtliche Grund fragen der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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