Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 801

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 801 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 801); ■ -** '■■ ■ .m. 801 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teilt 1958 Berlin, den 18. November 1958 Nr. 66 Tag Inhalt Seite 30.10.58 Verordnung über Schadenersatzansprüche bei Wildschäden. VVildschadenverord- nung 801 27. 10.58 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Koordinierung der Arbeiten im Vermessungs- und Kartenwesen. Luftbildaufnahmen 803 20.10.58 Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tierseuchen-Entschädigung 804 27.10.58 Anordnung über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Rohholz, Schnitt- holz, Holzhalbwaren 'und Holzerzeugnissen 805 , 10 10.58 Anordnung über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von textilen Rohstoffen, Textilien und Konfektionsmaterial 812 16.10. 58 Anordnung über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Leder und Kunst-, - lede ; ■ 822 30.10.58 Anordnung über die zusätzliche Unfallversicherung für die Beschäftigten der Organe der staatlichen Verwaltung und staatlichen Einrichtungen 826 .' 31.10.58 Anordnung über den Verkauf von Waren über die Straße 827 Berichtigungen 827 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck und Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 828 Verordnung über Schadenersatzansprüche bei Wildschäden. Wildschadenverordnung Vom 30. Oktober 1958 Zur Sicherung eines stärkeren Abschusses von Schadwild und zur Schaffung eines Ausgleiches für Produktionsverluste, die durch Wildschäden in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben entstehen, wird folgendes verordnet: § 1 Wildschaden im Sinne dieser Verordnung ist der Schaden, der von jagdbarem Wild durch Äsen, Verbiß, Lagern, Niedertreten oder Umbrechen an landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen sowie an den von diesen getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen angerichtet wird. § 2 (1) Wildschaden ist entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen durch den zuständigen Rat des Kreises oder durch den Staatlichen Forstwirtschaft,sbetrieb zu ersetzen; (2) Soweit eine zusammenhängende landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Fläche, die mit der gleichen Kulturart bebaut- ist', von Wildschaden betroffen wird, ist Ersatz an den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu leisten, wenn der Schaden mehr als 10 % beträgt; Vergütet wird nur der über 10 % hinausgehende Schaden. Bei LPG und VEG wird der Wildschaden, der mehr als 250, DM beträgt, unabhängig vom prozentualen Schadenanteil der Fläche vergütet (3) Sind werktätige Einzelbauern durch Wildschäden in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, so kann ihnen pusnahmsweise zur Beseitigung besonderer Härtefälle auch ein Teil des weniger als 10 °/o betragenen Schadens vergütet werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Rat des Kreises, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, nach Stellungnahme der Gemeindevertretung. (4) Für Wildschäden an Gärten, Obstplantagen, Weinbergen, Baumschulen, Alleen und einzeln stehenden Bäumen wird Ersatz nicht geleistet; ! (5) Wer vorsätzlich einen größeren Umfang des Wildschadens vortäuscht, verliert den Anspruch auf Ersatzleistung. Das gleiche gilt für solche Fälle, in denen der Ersatzberechtigte vorsätzlich Maßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, eine einwandfreie Feststellung dies Schadenumfanges zu vereiteln oder zu erschweren; (6) Hat der Geschädigte oder dessen Beauftragter die Ernte von Bodenerzeugnissen wesentlich über den ortsüblichen Zeitpunkt hinaus verzögert und tritt während dieses Zeitraumes der Wildschaden an diesen Erzeugnissen ein, so ist Ersatz für diesen Wildschaden nicht zu leisten.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 801 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 801) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 801 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 801)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X