Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 789

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1958, Seite 789 (GBl. DDR I 1958, S. 789); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 64 Ausgabetag: 4. November 1958 789 gen und oekonomischen Konferenzen einzuwirken. Mit Hilfe solcher und anderer Formen der politischen Massenarbeit sind an Hand der Kontrollergebnisse in deh kontrollierten Betrieben und Verwaltungen Auseinandersetzungen zu organisieren und zu fuehren, in denen insbesondere die Grundfragen der Politik der Arbeiter-und-Bauern-Macht erlaeutert werden. ?20 Den oertlichen Raeten und den Staendigen Kommissionen der Volksvertretungen sind aus der Kontrolltaetig-keit der Zentralen Kommission fuer Staatliche Kontrolle solche Hinweise zu geben, die den oertlichen Volksvertretungen helfen, den sozialistischen Aufbau auf ihrem Territorium zu leiten. ?21 (1) Die Kontrollergebnisse sind mit den Leitungen und den gesellschaftlichen Organisationen der kontrollierten Einrichtungen auszuwerten. In diesen Beratungen ist besonders festzulegen, wie gute Erfahrungen und Methoden gefoerdert und festgestellte Maengel beseitigt werden. (2) Den Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane sind bei den Auswertungen Hinweise fuer die richtige Auswahl, Verteilung und Foerderung der Kader und den Einsatz bewaehrter Produktionsarbeiter fuer die Taetigkeit im Staatsapparat zu geben. ?22 Die vom Vorsitzenden der Zentralen Kommission fuer Staatliche Kontrolle beauftragten Mitarbeiter sind berechtigt. an Leitungs- und Kollegiumssitzungen sowie Dienstbesprechungen der Ministerien und anderen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung, der Vereinigungen volkseigener Betriebe, an den Sitzungen der oertlichen Raete, der Wirtschaftsraete bei den Raeten der Bezirke, der Plankommissionen bei den Raeten der Kreise sowie der anderen Verwaltungsorgane und der Betriebe beratend teilzunehmen. ?23 (1) Von wichtigen Kontrollergebnissen mit prinzipiellen Schlussfolgerungen fuer die Erfuellung der Plaene und fuer die staatliche Leitungstaetigkeit sind die oertlichen Raete und die fuer die Durchfuehrung der Aufgaben verantwortlichen zentralen Stellen zu unterrichten, damit sie geeignete Massnahmen zur Veraenderung festlegen. (2) Darueber hinaus sind Ergebnisse mit prinzipiellen Schlussfolgerungen zu popularisieren. Diese Veroeffentlichungen muessen dazu beitragen, das Staatsbewusstsein der Buerger zu heben und die Massen zur aktiven Mitwirkung beim sozialistischen Aufbau zu gewinnen. ?24 Zur Verwirklichung der aus der Kontrolle der Durchfuehrung der Gesetze, Verordnungen und Beschluesse gezogenen Schlussfolgerungen ist die Zentrale Kommission fuer Staatliche Kontrolle berechtigt, die Leiter der kontrollierten Einrichtungen zur Beseitigung festgestellter Maengel zu verpflichten und dazu Termine festzulegen. ?25 Der Vorsitzende, der Stellvertreter, die Mitglieder und die Bevollmaechtigten der Zentralen Kommission fuer Staatliche Kontrolle haben das Recht: 1. zum Zwecke der Verhinderung ernsten Schadens verbindliche Anweisungen zu treffen; 2. bei Pflichtverletzungen der Leiter oder Mitarbeiter der kontrollierten Einrichtungen von dem zustaen- digen Disziplinarbefugten die Einleitung eines Dis-ziplinarverfahrehs verpflichtend zu verlangen; 3. bei Vorliegen eines Ordnungsstraftatbestandes von dem Leiter des zustaendigen Organs die Einleitung eines Ordnungsstrafverfahrens nach der Verordnung vom 3. Februar 1955 ueber die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchfuehrung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128) verpflichtend zu verlangen. ?26 Beschwerderecht (1) Ueber Beschwerden gegen Massnahmen der Mitarbeiter der Zentralen Kommission fuer Staatliche Kontrolle entscheidet der Vorsitzende der Zentralen Kommission fuer Staatliche Kontrolle. (2) Ueber Beschwerden gegen Massnahmen des Vorsitzenden der Zentralen Kommission fuer Staatliche Kontrolle entscheidet der Vorsitzende des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. ?27 Schlussbestimmungen Dieses Statut tritt mit Wirkung vom 15. Oktober 1958 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Statut der Zentralen Kommission fuer Staatliche Kontrolle und ihrer Organe vom 30. April 1953 (GBl. S. 685) ausser Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Zentralen Kommission Der Ministerpraesident fuer Staatliche Kontrolle Grote wohl Wabra Amtierender Vorsitzender Verordnung ueber die Helfer der Staatlichen Kontrolle. Vom 16. Oktober 1958 Der erfolgreiche Kampf fuer den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik erfordert die sozialistische Arbeitsweise aller Staats- und Wirtschaftsorgane. Die Erfolge im Kampf fuer den Sieg des Sozialismus haengen in hohem Masse von der Mitarbeit der Werktaetigen an der Lenkung und Leitung des Staates ab. Zur Loesung dieser Aufgabe traegt die Einbeziehung von ehrenamtlichen Helfern in die Taetigkeit der Staatlichen Kontrolle wesentlich bei. Die Arbeit der Helfer der Zentralen Kommission fuer Staatliche Kontrolle ist eine Schule der Erfahrungen breiter Kreise der werktaetigen Bevoelkerung und hilft mit, die Entwicklung des sozialistischen Bewusstseins aller Werktaetigen zu foerdern und eine enge Verbindung mit der Massenkontrolle wirksam herzustellen und zu organisieren. Durch ihre Kontrolltaetigkeit haben die Helfer der Zentralen Kommission fuer Staatliche Kontrolle die Moeglichkeit, sich staendig zu qualifizieren, und bilden somit eine wertvolle Kaderreserve fuer die Staats- und Wirtschaftsorgane. Deshalb wird folgendes verordnet: ? 1 (1) t)ie Zentrale Kommission fuer Staatliche Kontrolle hat das Recht und die Pflicht, Werktaetige der Deutschen Demokratischen Republik als Helfer der Zea-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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