Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 785

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 785 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 785); 1 0 m w'Vir* 785 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik r Teil 1 1958 Berlin, den 4. November 1958 Nr. 64 Tag Inhalt Seit 16.10. 58 Beschluß Ober die Ehrung von Johannes R. Becher und die Pflege seines literarischen Werkes und Nachlasses 783 16.10.58 Beschluß über das Statut der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle 786 16.10. 58 Verordnung über die Helfer der Staatlichen Kontrolle 789 16.10. 58 Beschluß über das Statut der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik 791 16.10. 58 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Errichtung der Hochschule für Außenhandel 793 16.10. 58 Zweite Verordnung zur Aufhebung und Änderung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiete der Volkswirtschaftsplanung 793 16.10. 58 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Pflichtablieferung und den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse 794 17. 9.58 Preisanordnung Nr. 505/2. Anordnung über die Preisbildung für Rohholz und Rinden 795 6.10.58 Dritte Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Änderung der Besteuerung der privaten Wirtschaft T95 29. 9. 58 Anordnung über die Zulassung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks zum genossenschaftlichen Arbeiterwohnungsbau 795 10.10. 58 Anordnung über die Ausgabe von Wertgutscheinen zum Bezug von Babysan und Ki-Na-Säuglingsnahrung 796 9.10. 58 Anordnung Nr. 2 über die Durchführung des Devisen- und Innerdeutschen Zahlungs- verkehrs auf dem Gebiete des Urheber- und Verlagsrechts durch das Büro für Urheberrechte 796 Berichtigung 796 Beschluß über die Ehrung von Johannes R. Becher und die Pflege seines literarischen Werkes und Nachlasses. Vom 16. Oktober 1958 Zur Ehrung des größten deutschen Dichters der neuesten Zeit, Johannes R. Becher, wird folgendes beschlossen: 1. Die Pflege des literarischen Werkes und Nachlasses von Johannes R. Becher wird zur Sache der Nation erklärt. Zur Sachwalterin wird Frau Lilly Becher bestimmt. 2. Mit der Herausgabe der Werke wird die Deutsche Akademie der Künste zu Berlin beauftragt. Der Plan der Veröffentlichung schließt ein: Gesamtausgaben sowie Einzelausgaben ausgewählter Dichtungen und Schriften, die das Schaffen des Dichters dem deutschen Volk nahebringen. 3. Es wird ein Johannes-R.-Becher-Preis für deutsche Lyrik gestiftet. Mit der Ausarbeitung der erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen wird das Ministerium für Kultur beauftragt. 4. Es ist ein Johannes-R.-Becher-Stipendium für Studenten der Germanistik zu schaffen. Mit der Ausarbeitung der erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen werden das Ministerium für Kultur und das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen beauftragt. 5. Dieser Beschluß tritt mit seiner Verkündung in Kraft, Berlin, den 16. Oktober 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Grotewohl Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil I für die Zelt Juli-August-September 195S;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von affen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicher.ungs- und Kon :rollkräf mi; dem Ziel, in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Prozeß-dokumenten, die dazu genutzt wurden, die Beweislage im Strafverfahren und ihre Bewertung durch die Justizorgane der zu analysieren und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit entwickelt wurden. Die fördernden Faktoren sowie Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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