Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 771

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 771 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 771); Gesetzblatt Teil I Nr. 63 Ausgabetag: 30. Oktober 1958 771 15. § 44 der Verordnung vom 4. März 1954 zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen (GBl. S. 269); 16. das Gesetz vom 21. April 1954 über die Stiftung des Vaterländischen Verdienstordens (GBL S. 447) und das Statut des Vaterländischen Verdienstordens vom 22. April 1954 (GBl. S. 447); 17. §§ 1 bis 4, 6 und 7 der Verordnung vom 28. Mai 1954 über die Auszeichnung für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr (GBl. S. 565) und das Statut für die Rettungsmedaille vom 28. Mai 1954 (GBl. S. 566); 18. die Verordnung vom 22. Juli 1954 über Auszeichnungen auf dem Gebiete von Körperkultur und Sport (GBl. S. 659) und das Statut der Titel „Verdienter Meister des Sports“ und „Meister des Sports“ vom 22. Juli 1954 (GBl. S. 660); 19. die Verordnung vom 22. Juli 1954 über die Stiftung des Diploms für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Verbrauchsgüter für die Bevölkerung (GBl. S. 679) und das Statut des Diploms für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Verbrauchsgüter für die Bevölkerung vom 22. Juli 1954 (GBl. S. 680); 20. die Verordnung vom 5. August 1954 über die Stiftung der Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 (GBL S. 736) und das Statut der Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 vom 19. August 1954 (GB1. S, 736); 21i der Beschluß vom 21; Januar 1954 über die Verleihung des Lessing-Preises (GB1. S. 99) und das Statut des Lessing-Preises vom 17; Januar 1955 (GBl, II S, 39); 22. der Beschluß des Ministerrates vom 17. Februar 1955 über die Verleihung der Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise und Bezirke (GB1. I S. 248); 23. die Verordnung vom 28. April 1955 über die Stiftung der Medaille „Für treue Dienste“ in der Deutschen Volkspolizei (GBL I S. 321) und das Statut der Medaille „Für treue Dienste“ in der Deutschen Volkspolizei vom 28. April 1955 (GB1. I S. 322); 24. die Verordnung vom 18. Mai 1955 über die Stiftung eines Preises für künstlerisches Volksschaffen (GB1.1 S. 365) und das Statut des „Preises für künstlerisches Volksschaffen“ vom 18. Mai 1955 (GB1. I S. 365); 25. die Verordnung vom 9. Juni 1955 über die Verleihung des Ehrentitels „Hervorragende Jugendbrigade der Deutschen Demokratischen Republik“ (GB1. I S. 609), das Statut des Ehrentitels „Hervorragende Jugendbrigade der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 9. Juni 1955 (GB1. I S. 610) sowie die Erste Durchführungsbestimmung vom 31. August 1955 zur Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels „Hervorragende Jugendbrigade der Deutschen Demokratischen Republik“ (GB1.1 S. 611); 26. die Verordnung vom 17; Februar 1956 über die Stiftung eines „Heinrich-Heine-Preises“ (GB1. I S. 209); 27. die Verordnung vom 17. Mai 1956 über die Stiftung der „Hans-Beimler-Medaille“ (GBl. I S, 477); 28. die Verordnung vom 28. Juli 1956 über die Stiftung eines „Cisinski-Preises“ (GB1. I S. 605); 29. § 6 Abs. 2 und 3, § 7 und § 9 Abs. 3 und 4 sowie Anlage 1, 2 und 3 der Verordnung vom 18. Oktober 1956 über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner in der Deutschen Demokratischen Republik Eisenbahner-Verordnung (GB1. I S. 1211); 30. die Verordnung vom 15. November 1956 über die Stiftung der „Pestalozzi-Medaille für treue Dienste“ (GB1. I S. 1307); 31; die Verordnung vom 15. August 1957 über die Stiftung der „Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918 1923“ (GB1. I S. 461) und die Verordnung vom 22. Februar 1958 zur Änderung der Verordnung über die Stiftung der „Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918 1923“ (GBL I S. 199); 32. die Verordnung vom 15. August 1957 über die Stiftung der „Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen“ (GBL I S, 462); 33. die Verordnung vom 22. Februar 1958 über die Stiftung der „Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 1945“ (GBL I S, 198L Verordnung Uher staatliche Auszeichnungen. Vom 2. Oktober 1958 Für die Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik, für den Aufbau des Sozialismus, für die Sicherung des Friedens und die demokratische Wiedervereinigung Deutschlands sowie für die Pflege der Kultur werden von deutschen Bürgern hervorragende Leistungen vollbracht. Diese hervorragenden Leistungen finden durch unsere Arbeiter-und-Bauern-Macht Anerkennung und Dank. Dis Deutsche Demokratische Republik ehrt deshalb besonders verdiente Bürger, Kollektive, Betriebe, Institutionen und Organisationen durch Verleihung staatlicher Auszeichnungen. In Durchführung des § 1 des Gesetzes vom 24. September 1958 über die Aufhebung von gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der staatlichen Auszeichnungen (GB1. I S. 769) wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik für die Verleihung staatlicher Auszeichnungen folgendes verordnet: § 1 Es gibt folgende Gruppen von staatlichen Auszeichnungen: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. § 2 (1) Die Stiftung neuer Orden, Preise, Medaillen* Ehrentitel und Wanderfahnen beschließt der Minister-rat*;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die Sicher- heit und Ordnung-gefährdenden Handlungen begehen können. Die Realisierung dieser grundsätzlichen Aufgabenstellung in Verbindung mit den erkannten Angriffsrichtungen des Feindes, stellen hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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