Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 75

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 75 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 75); Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 27. Januar 1958 1 75 keit vorliegen, aus der auch die Eignung der Tiere zur Weitermast hervorgeht. Diese Bescheinigung ist zusammen mit der Zweitschrift des Mastvertrages beim VEAB auf zu bewahren. § 5 Kälber und Jungrinder, die nach dem Vertrag gemästet werden, sind vom VEAB mit Ohrmarken zu kennzeichnen. Die Nummern der Ohrmarken sind im Vertrag zu vermerken. § 6 Bedingungen der Mast von Schlachtvieh (1) Die Bedingungen der Mast sowie die Vergünstigungen an Futtermitteln und Preisen weiden vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf in Musterverträgen geregelt. In die Musterverträge kann in allen VEAB Einsicht genommen werden. (2) Die Verträge sind zweifach auszufertigen, die erste Ausfertigung erhält der Mastbetrieb, die zweite der VEAB. § 7 Kontrolle der Berichterstattung (1) Die Abteilungen Erfassung und Aufkauf der Räte der Bezirke und Kreise haben die VEAB beim Abschluß von Mastverträgen anzuleiten und zu kontrollieren. (2) Die VEAB haben sich während der Laufzeit der Verträge mindestens einmal im Quartal vom Ablauf der Mast in den Mastbetrieben und von der Einhaltung der Bedingungen der Verträge zu überzeugen. Bei Gefährdung der Vertragserfüllung sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen, die die Erfüllung der Verträge sichern. (3) Die Vertragsabschlüsse und deren Erfüllung sind von den Erfassungsstellen für Schlachtvieh der VEAB zu registrieren, die dadurch ermittelten Angaben sind ständig auszuwerten. (4) Die Erfassungsstellen der VEAB sind verpflichtet, den Räten der Städte und Gemeinden monatlich die Anzahl der Verträge sowie deren Fälligkeit zur Registrierung in den Erzeugerkarteien und zur Kontrolle der Erfüllung mitzuteÜen. (5) Die Räte der Städte und Gemeinden dürfen Verkaufsberechtigungen für den Bauernmarkt für den betreffenden Mastbetrieb nur dann aus6tellen, wenn die fälligen Mastverträge erfüllt wurden bzw. die Erfüllung der noch nicht fälligen Mastverträge durch den Verkauf von Schlachtvieh auf Bauernmärkten nicht gefährdet wird. (6) Die VEAB haben monatlich über den Abschluß und die Erfüllung der Mastverträge unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke abzurechnen. Schlußbestimmungen § 8 Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse kann die in dieser Anordnung genannten Mastbetriebe oder den Personenkreis, der zum Abschluß von Mastverträgen berechtigt ißt, erweitern oder einschränken, § 9 Streitigkeiten aus Mast vertragen entscheiden bei sozialistischen Betrieben die Staatlichen Vertragsgerichte, bei den übrigen Betrieben die zuständigen Gerichte. § 10 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1958 in Kraft Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 29. Februar 1956 über den Abschluß von Verträgen über die Mast von Schlachtvieh (GBL I S. 273) außer Kraft. (2) Auf Mastverträge, die bis zum 31. Dezember 1957 nach der Anordnung vom 29. Februar 1956 abgeschlossen werden, sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden. Berlin, den 24. Dezember 1957 Der Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Streit Anordnung Nr. 2* über die Erlassung, die Abnahme und den Aufkauf von technischen Kulturen. Vom 31. Dezember 1957 Zur Änderung der Anordnung vom 9. Mai 1956 über die Erfassung, die Abnahme und den Aufkauf von technischen Kulturen (GBl. I S. 409) wird im Einvernehmen mit den Ministern für Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittelindustrie, Leichtindustrie, Gesundheitswesen, der Finanzen, dem Staatssekretär für örtliche Wirtschaft und dem Präsidenten der Deutschen Notenbank folgendes angeordnet: § 1 Im § 1 Abs. 1 der Anordnung werden nach den Worten „ vom Rat des Kreises“ die Worte „bzw. vom Rat der Gemeinde .,eingefügt. § 2 Der letzte Satz des § 4 Abs. 4 der Anordnung wird gestrichen. § 3 Im § 7 Abs. 5 der Anordnung wird nach dem Buchst, c nachstehender Buchst, d eingefügt: „die Höhe des Erlöses.“ § 4 Der erste Satz des § 9 Abs. 2 der Anordnung erhält folgende Fassung: „Bei frostsicherer Einlagerung oder Einmietung der nach dem 15. November abgelieferten Zuckerrüben sind dem Erzeuger auf Wunsch von der Zuckerfabrik 50 °/o des Wertes der eingelagerten Zuckerrübenmenge bis zum 30. November des laufenden Jahres zu überweisen,“ § 5 Der § 10 Abs. 4 der Anordnung wird gestrichen. § 6 (1) Im § 12 Abs. 1 der Anordnung wird an Stelle der Anordnung vom 11. Juli 1955 die „Anordnung vom 15. Februar 1957 über die Güte, Abnahme und Bewertung von unfermentiertem Rohtabak (GBl. II S. 109)“ eingesetzt. (2) Der letzte Satz des § 12 Abs. 1 der Anordnung wird gestrichen. § 7 Der § 13 der Anordnung wird durch nachstehenden Abs. 5 ergänzt: „Vereinbart der Erfassungsbetrieb mit dem Erzeuger die Lieferung als Stroh mit Samen (unentsmt), Röststroh oder Faserhanf, ist das Ablieferungssoll Anordnung (Nr. I) (GBl. I 1956 S 409);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie einen wirksamen Beitrag zum Kampf gegen den Feind, zur Ausschaltung von Überraschungen und zur Gewährleistung von Stabilität, Sicherheit und Ordnung im Innern geleistet. Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung benötigen. werden gegeben - durch Dienstvorgesetzte, durch Leiter der selbst. Abteilung und Abteilungen der in Wahrnehmung ihrer Verantwortung auf Linie, durch die Verantwortlichen für die Federführung.

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