Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 737

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 737 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 737); Gesetzblatt Teil! Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 737 Artikel 7 Die Konsuln und die Mitarbeiter, die Staatsangehörige des Entsendestaat.es sind, unterliegen bezüglich ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Artikel 8 Die Konsuln und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der dienstlichen Tätigkeit sind, vor den zuständigen Organen des Empfangsstaates Zeugnis abzulegen. Sind die Konsuln am Erscheinen verhindert, so werden sie in ihrer Wohnung vernommen oder haben ihre Aussage, soweit dies nach dem Recht des Empfangsstaates zulässig ist, in schriftlicher Form zu machen. Die Ladung eines Konsuls darf für den Fall des Nichterscheinens weder, die Androhung von Strafen noch vori anderen Zwangsmaßnahmen enthalten. Artikel 9 (1) Die Konsuln und die Mitarbeiter, die Staatsangehörige des Entsendestaates sind, werden von militärischen und anderen Dienstleistungen sowie von direkten Steuern befreit. Grundstücke, die dem Entsendestaat gehören und als konsularische Amts- oder Wohn-räume dienen, sind von Steuern befreit. (2) Grundstücke und Gebäude sind von militärischen und anderen Dienstleistungen nur dann befreit, wenn sie von den Konsuln und den Mitarbeitern, die Staatsangehörige des Entsendestaates sind, zu Amts- oder Wohnzwecken benutzt werden. (3) Hinsichtlich der Zölle werden den Konsuln und den Mitarbeitern, die Staatsangehörige des Entsendestaates sind, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die gleichen Befreiungen gewährt, wie sie die Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen genießen. Artikel 10 Die Bestimmungen des Artikels 9 finden auf die mit den Konsuln zusammenlebenden Ehegatten und auf ihre minderjährigen Kinder entsprechende Anwendung. III. Amtsbefugnisse der Konsuln Artikel 11 (1) Die Konsuln nehmen in ihrem Konsularbezirk die Rechte und Interessen des Entsendestaates sowie seiner Bürger und juristischen Personen wahr. (2) Die Konsuln können sich in Ausübung ihrer Amtsbefugnisse an die staatlichen Organe in ihrem Konsularbezirk wenden und sich bei diesen wegen Verletzungen der Rechte und Interessen des Entsendestaates, seiner Bürger sowie juristischen Personen einsetzen. Artikel 12 Die Konsuln haben das Recht, die Bürger und juristischen Personen des Entsendestaates vor den Gerichten und anderen staatlichen Organen des Empfangsstaates zu vertreten, wenn diese wegen Abwesenheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, rechtzeitig ihre Rechte und Interessen wahrzunehmen. Diese Hjient 7 KoHcyjiHTe h CTTpyflHWijHTe, kohto ca rpajKami Ha H3npamamaTa CTpaHa, He nofljiejKaT na lopncflHK-UHHTa Ha npweMamaTa CTpaHa no OTHomeHne Ha cjiy-HceÖHaTa hm aeiiHOCT. HjieH 8 KoHcyjiHTe n TexHHTe CTTpyHHqn ca fljrbjKHH aa CBHfleTejiCTByBaT npea cnbOTBeTHHTe opraHH Ha npn-eMaiuapra CTpaHa no bchhkh BTnpocn, kohto He ca npeflMeT Ha cjiyxceÖHaTa hm aeüHocT. Ako KOHcyjiHTe ca BT3npenHTCTByBaHH aa ce hbht, to Te ce pa3nHTBaT b jKHJinmaTa hm hjih aaßaT noKa3aHHHTa ch nncMeHO, aoKOJiKOTO TOBa ce flonyma ot npaBOTo Ha npneMamaTa CTpaHa. ÜOKaHaTa no KOHcyjia 3a HBHBaHe npen cta He öHBa aa c'Bfl'tpjKa hhto 3anjiaxa c HaKa3aHHe, hhto c apyrn npHHyflHTejiHH MepKH b cjiynaii Ha hchbh-BaHe. HjieH 9 1. KoHcyjiHTe h ctTpyHnuHTe, kohto ca rpajKßaHH Ha H3npamamaTa CTpaHa, ce ocßoöojKflaBaT ot BoeHHa h flpyra noBHHHocT, KaKTO h ot npeKH aammH. Mmoth, kohto npMHaJiejKaT Ha H3npamamaTa CTpaHa h cjiy-caT 3a cjiyxceÖHH hjih jkhjihluhh noMenjeHHH, ce ocbo-6oAaBaT ot flaHTnH. 2. He3acTpoeHH MecTa h crpaan ce ocBoöojKaBaT ot H3noji3yßaHe 3a BoeHHH h spyrn ijejin caMo ToraBa KoraTo ce H3noji3yBaT ot KoHcyjiHTe h ctTpyHHUHTe, kohto ca rpajKaHH Ha H3npamanjaTa CTpana, 3a cjiy-HceöHH hjih jkhjihujhh uejin. 3. ITo oTHomeHHe MHTaTa, Ha KoHcyjiHTe h cnTpya-HHUHTe, kohto ca rpaxtflaHH Ha H3npamamaTa CTpaHa, ce ocnrypHsaT Ha Ga3aTa Ha B3aHMHOCT ctiuhtc oöjieK-HeHHH, C KaKBHTO Ce nOJI3yBaT CBTpyflHHITHTe Ha flH-njiOMaiHHecKHTe npecTaBHTejicTBa. 'ijieH 10 Pa3nopeaönTe Ha HjieH 9 ce npnjiaraT h no OTHome-Hne hb cibnpyrHTe h HenibJiHOJieTHHTe flena Ha KOHcy-jiHTe, KoraTo jkhbcht 3ae;iH0 c thx. III XowneTeHTHocT Ha KOHcyjurre HjieH 11 1. KoHcyjiHTe 3ammuaBaT b cboh KOHcyjiCKM OKprr npaßaTa h HHTepecHTe Ha H3npanjamaTa CTpaHa, KaK-to h Ha HewHHTe rpajKflaHH h iophahhcckh Jinija. 2. IIpH H3nT5JIHeHHe Ha CBOHTe 3aflTJIJKeHHH KOHCy-jiHTe MoraT no ce oöp'bujaT ktm BjiacTHTe Ha cboh koh-cyJiCKH OKpiar h na ce 3acTT,nHT npe thx npw Hapy-rneHHe npaßaTa h HHTepecHTe Ha H3npamamaTa CTpaHa, Ha HeüHHTe rpantflaHH h wpHAHHecKH jinija. HjieH 12 KoHcyjiHTe hmbt npaßo no npeßCTaBJiHBaT npea Cbfla h APymTe ÄitpjKaBHM BJiacTH Ha npneMamaTa CTpaHa rpajKflaHHTe h lopnHHecKHTe Jinija na H3npa-mamaTa CTpaHa, ano Te nopain oTCTaCTBHe hjih no flpyrn npHHHHH He ca b CBCTOHHHe cßoeBpeMeHHo na 3aumTHT CBOHTe npaBa h HHTepecH. Toßa npeacTaBjiH-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, erfolgen soll. der Übernahme der Strafgefangenen ten des Ministeriums des Innern wird wei Strafgefangene, bei denen eventuell auch operativen Linien Staatssicherheit vprliegen, tungen des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Erfassung und Statistik der Verv altung des Hin. für Staatssicherheit des Landes. Es wird mitgeteilt, dass die Personalakte des von uns an weitergeleitet wurde.

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