Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 732

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 732 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 732); 732 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 Artikel 80 Ausnahmen von der Pflicht zur Leistung der Rechtshilfe Eine Verpflichtung zur Rechtshilfe in Strafsachen besteht außer den in Artikel 14 genannten Fällen auch dann nicht, wenn a) das Strafverfahren eine strafbare Handlung betrifft, für die keine Auslieferungspflicht besteht; b) die Gerichte oder die Staatsanwaltschaften des ersuchten Vertragspartners für die Erledigung des Ersuchens nicht zuständig sind. Artikel 81 Vorübergehende Überführung verhafteter Personen (1) Werden Zeugen oder Sachverständige vorgeladen, die sich im Gebiet des ersuchten Vertragspartners in Haft befinden, so können der Minister der Justiz oder der Generalstaatsanwalt dieses Vertragspartners ihre Überführung in das Gebiet des ersuchenden Vertragspartners unter der Bedingung anordnen, daß sie in Haft gehalten und nach ihrer Vernehmung baldmöglichst zurückgeführt werden. (2) Sollen Personen, die sich in einem dritten Staat in Haft befinden, von den Organen des ersuchenden Staates als Zeugen oder Sachverständige vernommen werden, so genehmigt der Minister der Justiz oder der Generalstaatsanwalt des ersuchten Vertragspartners den Hin- und Rücktransport durch das Gebiet seines Staates, wenn ein dem Artikel 7 entsprechender Schutz gewährleistet ist. Artikel 82 Herausgabe von Gegenständen (1) Die Vertragspartner geben auf Ersuchen einander heraus: a) Gegenstände, die durch die Auslieferungsstraftat erlangt worden sind; b) Gegenstände, auf die sich die Auslieferungsstraftat bezieht; c) Gegenstände, die als Beweismittel für ein Strafverfahren von Bedeutung sein können, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung des Täters wegen seines Todes, seiner Flucht oder aus anderen Gründen nicht vorgenommen werden kann. (2) Werden die Gegenstände, um deren Herausgabe ersucht wird, von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft des ersuchten Vertragspartners in einem Strafverfahren als Beweismittel benötigt, so kann die Herausgabe bis zur Beendigung dieses Verfahrens ausgesetzt werden. (3) Die Rechte Dritter an den herauszugebenden Gegenständen bleiben unberührt. Gegenstände, an denen solche Rechte bestehen, sind nach Beendigung des Verfahrens dem ersuchten Vertragspartner zur Weitergabe an den Berechtigten zurückzugeben. HjieH 80 M3KJiK)*ieHHe ot aaiJi5KeHrieTO sa OKaaBaHe na npaBna noiviom Saft'BJizKeHne 3a OKa3BaHe Ha npaBHa noMom no HaKasaTejiHH aejia ne c'tmecTByBa ocßen b yxa3aHHTe b hji. 14 cjiyuan h ToraBa KoraTo: а) HaKa3aTejiH0T0 agjio ce oraacH 3a HaKa3yeMo aenmie, 3a KoeTO He c-bmecTByBa safl'bJUKeHHe 3a npeaBaHe; б) c'BßMjmmaTa hjih npoKypaTypHTe Ha 3aM0JieHaTa oroBapnua CTpana He ca KonneTeHTHH Aa Hsn'bJiHHT MOJiÖaTa. HjieH 81 BpeivieHHo Hsnpamane na aafl'&pJKanH junja 1. Ako ce npM30ßaT CBHAeTejin n Benin Jinna, kohto ca safl'bpjxaHH Ha TepHTopnnTa Ha 3aM0JieHaTa .ZJoro-BapHiua CTpana, Mhhhct'bp'bt na npaBOctfliieTo hjih rjiaBHHHT npoKypop Ha Ta3M ßoroBapnina cTpaHa MoraT Aa HapeHT thxhoto H3npamaH0 Ha TepiiTOpHHTa Ha MOJiemaTa oroBapnma CTpana npn ycjiOBne, ne me Ö-BflaT aaa'bpjKami, h cjie# TexHHH pa3nnT Ö'BßaT BTbpHaTM kojikoto ce Moxce no-CKopo. 2. Ako Jinija, kohto ca 3a£Tbp?KaHH b TpeTa APaBa, Tpnößa aa Sast pa3nHT3HH KaTO CBHerejin hjih Beim* jTHua ot opraHH na MOJiemaTa CTpaHa, Mhhhct'bp'bt Ha ripaBOCBUHeTo hjih TjiaBHHHT npoxypop Ha 3aM0JieHaTa fHoroBapHiiia CTpana pa3pemaEa OTHBaHeTo h Bpma-HeTO npe3 TepHTopHHTa Ha HeroBaTa pxaBa, axo e ocnrypeHa HenpHKocHOseHOCT cBrjiacHO hji. 7. Hjiea 82 UpeAaßaHe na BeinccTBeHii AOKa3axeJiCTBa 1. oroBapHinTe ctpbhh ch npeaBaT no MOJiSa: a) Bemw, floÖHTif Hpe3 HaKa3yeMO Avanue, KoeTO H3HCKBa npeaßaHe; 6) Beiuw, kohto ce OTHacHT ao fleaime, 3a KoeTO ce Hcxa npeaBaHe; b) Benin, kohto MoraT Aa HMaT 3HaneHHe KaTO AOKa-3aTCJiCTBO no HaKa3aTejiHo agjio h b cjiynaHTe Kora-ro He Moxce a cTaHe npeaßaHe Ha H3BTpriiHTejiH nopain cm'bpt, öhtctbo hjih APyra npnuHHa. 2. Ako BemwTe, hhcto npeanaHe ce HCKa, ca HyjKHM Ha cxa hjih na npoicypaTypa na 3aMOJieHBTa ßoroBa-pama CTpaHa KaTO JiOKa3aTejiCTBeHo cpeCTBO no Ha-Ka3aTejiHO neno, npeaBaneTO motkc Aa ce otjiojkh ao 3aBTpmBaHeT0 Ha TOBa aojio. 3. IlpaBaTa na TpeTH jnnja BTpxy Bemji, noAJiextamH Ha npeAaßaHe, ocTasaT He3acerHaTH. Benin; BTpxy kohto crujecTByBaT TaKHBa npaßa, TpaÖBa Aa 6xAaT BTpnaTH cjieA CBpuiBaHe Ha aojioto Ha 3aM0JieHaTa JloroBapama CTpana 3a npeAasaHe hb npaBOHMamHe.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 732 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 732) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 732 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 732)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Maßnahmen durch eine kontinuierliche und überzeugende politisch-ideologische Erziehungsarbeit zu bestimmen. Wir müssen uns dessen stets bewußt sein, daß gerade die im und nach dem Operationsgebiet dient vor allem der Lösung der politisoh-operativen Aufgaben im Operationsgebiet unter Nutzung der Potenzen und Möglichkeiten der operativen Basis Staatssicherheit . Sie schließt die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet dient vor allem der Lösung der politisoh-operativen Aufgaben im Operationsgebiet unter Nutzung der Potenzen und Möglichkeiten der operativen Basis Staatssicherheit . Sie schließt die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet in langfristigen Konzeptionen nach Abstimmung und Koordinierung mit den anderen für die Arbeit im und nach dem Opera-Atbtorisgebiet fSifi Verantwortlichkeiten und Aufgaben der selbst. Abteilungen iär. Die Leiter der selbst. Abteilungen haben zur Gewährleistung einer zielgerichteten, koordinierten, planmäßigen linienspezifischen Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet im Rahmen der linienspezifischen Zuständigkeit; Organisation der Zusammenarbeit mit anderen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen. ,L. ,a.

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