Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 732

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 732 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 732); 732 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 Artikel 80 Ausnahmen von der Pflicht zur Leistung der Rechtshilfe Eine Verpflichtung zur Rechtshilfe in Strafsachen besteht außer den in Artikel 14 genannten Fällen auch dann nicht, wenn a) das Strafverfahren eine strafbare Handlung betrifft, für die keine Auslieferungspflicht besteht; b) die Gerichte oder die Staatsanwaltschaften des ersuchten Vertragspartners für die Erledigung des Ersuchens nicht zuständig sind. Artikel 81 Vorübergehende Überführung verhafteter Personen (1) Werden Zeugen oder Sachverständige vorgeladen, die sich im Gebiet des ersuchten Vertragspartners in Haft befinden, so können der Minister der Justiz oder der Generalstaatsanwalt dieses Vertragspartners ihre Überführung in das Gebiet des ersuchenden Vertragspartners unter der Bedingung anordnen, daß sie in Haft gehalten und nach ihrer Vernehmung baldmöglichst zurückgeführt werden. (2) Sollen Personen, die sich in einem dritten Staat in Haft befinden, von den Organen des ersuchenden Staates als Zeugen oder Sachverständige vernommen werden, so genehmigt der Minister der Justiz oder der Generalstaatsanwalt des ersuchten Vertragspartners den Hin- und Rücktransport durch das Gebiet seines Staates, wenn ein dem Artikel 7 entsprechender Schutz gewährleistet ist. Artikel 82 Herausgabe von Gegenständen (1) Die Vertragspartner geben auf Ersuchen einander heraus: a) Gegenstände, die durch die Auslieferungsstraftat erlangt worden sind; b) Gegenstände, auf die sich die Auslieferungsstraftat bezieht; c) Gegenstände, die als Beweismittel für ein Strafverfahren von Bedeutung sein können, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung des Täters wegen seines Todes, seiner Flucht oder aus anderen Gründen nicht vorgenommen werden kann. (2) Werden die Gegenstände, um deren Herausgabe ersucht wird, von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft des ersuchten Vertragspartners in einem Strafverfahren als Beweismittel benötigt, so kann die Herausgabe bis zur Beendigung dieses Verfahrens ausgesetzt werden. (3) Die Rechte Dritter an den herauszugebenden Gegenständen bleiben unberührt. Gegenstände, an denen solche Rechte bestehen, sind nach Beendigung des Verfahrens dem ersuchten Vertragspartner zur Weitergabe an den Berechtigten zurückzugeben. HjieH 80 M3KJiK)*ieHHe ot aaiJi5KeHrieTO sa OKaaBaHe na npaBna noiviom Saft'BJizKeHne 3a OKa3BaHe Ha npaBHa noMom no HaKasaTejiHH aejia ne c'tmecTByBa ocßen b yxa3aHHTe b hji. 14 cjiyuan h ToraBa KoraTo: а) HaKa3aTejiH0T0 agjio ce oraacH 3a HaKa3yeMo aenmie, 3a KoeTO He c-bmecTByBa safl'bJUKeHHe 3a npeaBaHe; б) c'BßMjmmaTa hjih npoKypaTypHTe Ha 3aM0JieHaTa oroBapnua CTpana He ca KonneTeHTHH Aa Hsn'bJiHHT MOJiÖaTa. HjieH 81 BpeivieHHo Hsnpamane na aafl'&pJKanH junja 1. Ako ce npM30ßaT CBHAeTejin n Benin Jinna, kohto ca safl'bpjxaHH Ha TepHTopnnTa Ha 3aM0JieHaTa .ZJoro-BapHiua CTpana, Mhhhct'bp'bt na npaBOctfliieTo hjih rjiaBHHHT npoKypop Ha Ta3M ßoroBapnina cTpaHa MoraT Aa HapeHT thxhoto H3npamaH0 Ha TepiiTOpHHTa Ha MOJiemaTa oroBapnma CTpana npn ycjiOBne, ne me Ö-BflaT aaa'bpjKami, h cjie# TexHHH pa3nnT Ö'BßaT BTbpHaTM kojikoto ce Moxce no-CKopo. 2. Ako Jinija, kohto ca 3a£Tbp?KaHH b TpeTa APaBa, Tpnößa aa Sast pa3nHT3HH KaTO CBHerejin hjih Beim* jTHua ot opraHH na MOJiemaTa CTpaHa, Mhhhct'bp'bt Ha ripaBOCBUHeTo hjih TjiaBHHHT npoxypop Ha 3aM0JieHaTa fHoroBapHiiia CTpana pa3pemaEa OTHBaHeTo h Bpma-HeTO npe3 TepHTopHHTa Ha HeroBaTa pxaBa, axo e ocnrypeHa HenpHKocHOseHOCT cBrjiacHO hji. 7. Hjiea 82 UpeAaßaHe na BeinccTBeHii AOKa3axeJiCTBa 1. oroBapHinTe ctpbhh ch npeaBaT no MOJiSa: a) Bemw, floÖHTif Hpe3 HaKa3yeMO Avanue, KoeTO H3HCKBa npeaßaHe; 6) Beiuw, kohto ce OTHacHT ao fleaime, 3a KoeTO ce Hcxa npeaBaHe; b) Benin, kohto MoraT Aa HMaT 3HaneHHe KaTO AOKa-3aTCJiCTBO no HaKa3aTejiHo agjio h b cjiynaHTe Kora-ro He Moxce a cTaHe npeaßaHe Ha H3BTpriiHTejiH nopain cm'bpt, öhtctbo hjih APyra npnuHHa. 2. Ako BemwTe, hhcto npeanaHe ce HCKa, ca HyjKHM Ha cxa hjih na npoicypaTypa na 3aMOJieHBTa ßoroBa-pama CTpaHa KaTO JiOKa3aTejiCTBeHo cpeCTBO no Ha-Ka3aTejiHO neno, npeaBaneTO motkc Aa ce otjiojkh ao 3aBTpmBaHeT0 Ha TOBa aojio. 3. IlpaBaTa na TpeTH jnnja BTpxy Bemji, noAJiextamH Ha npeAaßaHe, ocTasaT He3acerHaTH. Benin; BTpxy kohto crujecTByBaT TaKHBa npaßa, TpaÖBa Aa 6xAaT BTpnaTH cjieA CBpuiBaHe Ha aojioto Ha 3aM0JieHaTa JloroBapama CTpana 3a npeAasaHe hb npaBOHMamHe.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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