Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 730

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 730 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 730); 730 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 richtliche Entscheidung und unter gleichzeitiger Ankündigung des Auslieferungsersuchens ersucht wird. Das Ersuchen um Verhaftung kann von den zuständigen Gerichten oder den sonstigen staatlichen Organen unmittelbar auf dem Postwege, telegrafisch, telefonisch oder durch Funkspruch gestellt werden. (2) Auch ohne ein Ersuchen nach Abs. 1 kann in Haft genommen werden, wer dringend verdächtig ist, in dem Gebiet des anderen Vertragspartners eine Auslieferungsstraftat begangen zu haben. (3) Von der Verhaftung (Abs. 1 und 2) ist der andere Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen. Artikel 71 (1) Im Falle des Artikels 70 Abs. 1 kann die Haftentlassung angeordnet werden, wenn nicht innerhalb zweier Monate nach Absendung der Benachrichtigung ein ordnungsgemäß ausgefertigtes Ersuchen um Auslieferung eingeht. (2) Im Falle des Artikels 70 Abs. 2 kann die Haftentlassung angeordnet werden, wenn nicht innerhalb eines Monats nach der Absendung der Benachrichtigung von der Verhaftung ein Ersuchen nach Artikel 70 Abs. 1 eingeht. Artikel 72 Aussetzung der Auslieferung Wird die Person, um deren Auslieferung ersucht worden ist, von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft des ersuchten Vertragspartners wegen einer anderen strafbaren Handlung verfolgt, oder ist sie von einem Gericht dieses Staates wegen einer anderen strafbaren Handlung verurteilt worden, so kann bei der Entscheidung über das Auslieferungsersuchen angeordnet werden, daß die Auslieferung erst nach Beendigung des Verfahrens oder nach Verbüßung oder Erlaß der Strafe erfolgt. Artikel 73 Auslieferung auf Zeit (1) Im Falle des Artikels 72 kann auf Ersuchen eine zeitweilige Auslieferung erfolgen, wenn durch die Aussetzung der Auslieferung eine Verjährung oder eine erhebliche Gefährdung der Strafverfolgung eintreten würde. (2) Die auf Zeit ausgelieferte Person wird nach Durchführung der Strafverfolgung, wegen der sie aus-geliefert wurde, wieder zurückgeführt. Artikel 74 Mehrheit von Auslieferungsersuchen Liegen Auslieferungsersuchen mehrerer Staaten vor, so entscheidet der ersuchte Vertragspartner darüber, welchem Ersuchen entsprochen wird. Artikel 75 Grenzen der Strafverfolgung (1) Der Ausgelieferte darf ohne Zustimmung des ersuchten Vertragspartners nicht wegen einer vor der Auslieferung begangenen Tat, wegen der die Ausliefe- CMJia npncTbßa mjim ctOTBeTHo flpyro ctAeßHo pememie, KaTO crtmeBpeMeHHO ce yBeoMHBa, ne me 6TAe no-fla#eHa MOJiöa 3a npeaßaHe. MojiöaTa 3a saApaHe M02Ke Aa 6-be ompaßeHa ot KowneTeHTHMTe CTbAMJiMina mjim ot zjpyTH Ä'bpjKaBHM opraHM npHKO no noujaTa, TejierpacJMHecKH, no TejiocjpoHa mjim no paAwoTO. 2. VL 6e3 MOji6a no aji. 1 motkg ce 3a;rkpjKH jmne, KoeTO e cepno3HO 3anoA03pnHO, ne e M3B'bpiiiHJio Ha TepuTopnHTa Ha APyraTa ßoroBapnma CTpana HaKa-3yeM0 ßeHHue, 3a KoeTO ce npeABnxsAa npeaßaHe. 3. .ZlpyraTa TforoBapnma crpaHa tph6bh He3a6aBHO Aa 6T,#e yBeOMeHa 3a saA'tpJKaHeTO (ajiHHen 1 m 2). Hjigh 71 1. B cjiynan Ha hji. 70, aji. 1, MOTKe a ce nocTaHOBM ocBoSojKaBaHe ot 3afl'Bp?KaHe, ano b npotJUKeHwe na flBa Meceija cjiga M3npamane Ha yBCAOMJieHMeTO ne nocrtmi peOBHO H3roTBeHa MOJiöa 3a npeßaBaHe. 2. B cjiynan Ha hji. 70, an. 2, motkc ab ce nocTaHOBM ocBoSoaBane ot 3a;gTbp2Kai-ie, bko b npoA'BJnKeHne Ha eßiiH Mecert cneA M3npamane Ha yBeoMJieHneTo 3a safl'bpaaHe ne nocjieBa MOJißa no hji. 70, aji. 1. HjieH 72 OTjiarane Ha npeaaBaneTo Ako JiwneTO, nweTO npeaBaHe ce HCKa, ce npecjieABa ot cbfl hjim ot npoKypop Ha 3aM0JiCHaTa ßoroBapnma CTpaHa, hjim e 6mjio oeibAeHO ot c'bR Ha Ta3M A'bpJKaBa, 3a Apyro HaKa3yewo ennpie, npn pemaßaHe Ha moji-6aTa 3a npeaßaHe mojkc Aa ce nocTaHOBM npeaBaHero na cTaHe cjieA npnKjnoHBaHe Ha nponeca mjim cjieA H3-TTpnHBaHe hjim onpomaßaHe Ha HaKa3aHweTo. HjieH 73 BpcMeHno npenasane 1. B cjiynaH Ha hji. 72 Monte na ce Mcita BpeMeHHO npe-nanaHe, ano c OTJiaraHe Ha npenaßaHeTO 6m H3TeKjia saBHOCT hjim 3iraHMTejiHo 6m ce 3aTpyflHMJio HaKa3aTeji- hoto npecJieflßaHe. 2. BpeMeHHO npenaneHOTO Anne ce Bpma othobo cneR npMKjnoHBaHe Ha HaKa3aTejiH0T0 npecnenßaHe, 3a KoeTO e 6mjio npeAaneHo. HjieH 74 IIcKaHe 3a npenaßane ot noBcne AtpstaBii Ako ca nonaAenn moji6m 3a npeaBaHe ot noßene A'bpncaBM, 3aM0JieHaTa HoroBapnma CTpaHa pernaßa koh MOJi6a na ynoBJieTBopM. HjieH 75 üpeaejm 3a npecJienBane Ha npenaneHOTo Jiime 1. npeaAeHOTO Jinije He Moxe 6e3 CTbrjiacneTO Ha 3aMOJieHaTa ßoroBapHiija CTpaHa na 6*&Ae npecjieAßaHo, HaKa3aHo hjim npeAaneHO Ha TpeTa n'bpjrcaBa 3a agkhmg,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 730 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 730) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 730 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 730)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und ihre beabsichtigten Aktivitäten zu unterbinden und die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bestehen. Die Verletzung dieser Verpflichtung kann gemäß den und Strafgesetzbuch geahndet werden. Genosse wird nach Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X