Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 728

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 728 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 728); 728 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 Artikel 62 Kosten der Zwangsvollstreckung Für die Berechnung und Beitreibung der mit der Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten gelten die gleichen Vorschriften wie im Falle der Vollstreckung der Entscheidung inländischer Gerichte 2. Abschnitt Rechtshilfe in Strafsachen Artikel 63 Auslieferungsstraftaten (1) Die Vertragspartner liefern einander nach Maßgabe dieses Vertrages auf Ersuchen Personen aus, gegen die eine Strafverfolgung oder eine Strafvollstreckung durchgeführt werden soll. (2) Die Auslieferung erfolgt nur wegen solcher strafbaren Handlungen, die nach dem Recht beider Vertragspartner strafbar und mit einer Freiheitsstrafe, deren Höchstgrenze nach dem Gesetz mehr als ein Jahr beträgt, oder mit einer schwereren Strafe als Freiheitsstrafe bedroht sind (Auslieferungsstraftat). Eine Auslieferung zur Strafvollstreckung erfolgt nur, wenn auf eine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten erkannt worden ist. Artikel 64 Ablehnung der Auslieferung Die Auslieferung erfolgt nicht, wenn a) die Person, deren Auslieferung verlangt wird, Angehöriger des ersuchten Vertragspartners ist; b) die strafbare Handlung im Gebiet des ersuchten Vertragspartners begangen ist; c) die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nach dem Recht des ersuchten Vertragspartners wegen Verjährung oder aus einem anderen Grunde unzulässig sein würde; d) gegen den Täter wegen derselben strafbaren Handlung bereits ein Urteil oder eine andere das Verfahren abschließende Entscheidung eines Gerichtes oder eines anderen Organs des ersuchten Vertragspartners ergangen ist; e) die strafbare Handlung nach dem Recht der beiden Vertragspartner im Wege der Privatklage verfolgt wird. Artikel 65 Übernahme der Strafverfolgung (1) Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, auf Ersuchen des anderen Vertragspartners die Strafverfolgung nach den eigenen Gesetzen gegen seine Staatsangehörigen einzuleiten, wenn diese auf dem Gebiet des anderen Vertragspartners eine Auslieferungsstraftat begangen haben. (2) Das Ersuchen um Strafverfolgung wird von dem Minister der Justiz oder dem Generalstaatsanwalt des einen Vertragspartners an den Minister der Justiz oder den Generalstaatsanwalt des anderen Vertragspartners gerichtet. Dem Ersuchen werden alle Beweisgegenstände beigefügt, die über die strafbare Handlung zur Verfügung stehen. HjieH 62 Pa3H0CKH 3a n3niJiHeHiieTo OTH0CH0 H3HHCJieHHeTO H CTHpaHeTO Ha CB'bpsaHHTe c H3rrbJiHeHneTO pa3HOCKH, BaacaT CBiUHTe npeflrmcä-hMH, KaKTo b cjiynan Ha n3n,bJiHeHHe Ha peineHHa Ha MeCTHHTe CbflHJIWma. TjiaBa II IIpaBHa noMom no HaKa3aTejiHH jjeJia HjieH 63 HaKa3yeniH ashhhh, no kohto e AonycTMiuo npeAasaHe 1. ZtoroBapfliuHTe CTpaHH npn noHCKBaHe ch npe-flaßaT cirjiacHO HacToamna AoroBop jimja, cpemy kohto TpnÖBa aa Ce 3anoHHe HaKa3aTejiHo npecjrea-BaHe hjih n3nrbJiHeHMe Ha HaKa3aHne. 2. IIpeflaBaHeTo cTaßa caiMO 3a TaKHBa npecraaiHH Aeanna, kohto ca HaKa3yeMH cnopeA npaBOTO Ha AßeTe ÄoroBapamn CTpami h 3a kohto e npeABHAeHO Haaa-3&HHe JiHLiiaBaHe ot cßoöoAa, HHHTO Han-BHCOKa rpa-HHua B'bSJinsa no 3aKOH Ha noßeae ot eAHa roAHHa, hjih no-TeKKo HaKa3aHne ot jinuiasaHe Ha CßoöoAa (npecrBnjieHHa 3a kohto ce Aonycaa npeAaßane); npe-AaßaHe Ha octahh juma eraBa caMO, KoraTO e Ha-jiojKeHO HaKa3aiiHe noßeue ot rnecT Meceija. jien 64 OTKa3Basie na npeAasaueTo IIpeAaßaHeTO ce OTKa3Ba, KoraTo: а) JiHueTO, HneTO npeAaßaHe ce HCKa, e rpajKASHHH na 3aMOJienaTa ßoronapaina CTpaHa; б) HaKa3yeMOTO AHHiie e HSB'bpmeHO Ha TepHTopnaTa Ha 3aMOJieHaTa ßoroßapama CTpaHa; bj HaKa3aTejiHOTO npecjieAßaHe hjih H3nTjiHeHHeTO Ha HaKa3aHHeTO He öh öhjio AonycTHMO cnopeA npaBOTO Ha 3aMOJienaTa ßoroßapaiija CTpaHa, nopaAH AaBHOCT hjih HHKoe Apyro ocHOsaHHe; r) cpeiuy Aeei;a 3a cbihoto naKa3yeM0 AHMe e önjia nocTaHOBena Beae npncBAa hjih Apyro npHKjnoHBamo np0H3B0ACTB0T0 peiueHHe Ha cta hjih APyr opraH Ha 3aMOJieHaTa ßorosapama CTpana; A) HaKa3yeMOTO nentme ce npecaeAna cnopeA npaBOTO Ha AßeTe ßoroBapamn CTpaHH no Trß2Köa Ha noTtp-□eBUIHH. jieH 65 3anouBaue Ha HaKa3aT.ejmo npecjieAßaHe 1. BcHKa ÄoroBapHiua CTpaHa ce SaA'BJiaBa no MOJiöa Ha ApyraTa .Itoroßapama CTpana Aa 3anoaHe HaKa3aTejmo npecjieAßaHe cnopeA coöcTBeHHTe ch 3aitOHH cpemy cbuh rpajKAann, KoraTo Te ca HSB'bp-luhjih Ha TepHTopHHTa Ha APyrara .ZtoroBapanja CTpaHa AeaHHe, hhhto H3BrbpmHTeji noAnejKH Ha npeAaßaHe. 2. MojiöaTa 3a HaKa3aTejmo npecjieAßaHe ce OTnpaBH OT MHHHCTbpa Ha IIpaBOCT,AMeTO HJIH TjiaBHHH npo-Kypop Ha eAnaTa ßoroBapama CTpaHa ao MHHHCTtpa Ha IIpaBoc'bAHeTo hjih TjiaBHHa npoKypop Ha APyraTa ßoroBapama CTpaHa. Ktm MojiöaTa ce npnjiaraT BCHHKH A0Ka3aTeJICTBa OTHOCHO HaKa3yeM0T0 ACHHHe, kohto ca Ha pa3nojio2teHHe.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die staatliche Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder andere gesellschaftliche Verhältnisse hervorruft hervor ruf kann oder den Eintritt von anderen Störungen der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage objektive und begründete Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Die Zusammenarbeit im Untersuchungsstadium ist unverändert als im wesentlichen gut einzuschätzen. In Einzelfällen fehlt mitunter noch die Bereitschaft, bei Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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