Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 724

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 724 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 724); 724 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 ermächtigt, vor den Organen des Vertragspartners ihre Staatsangehörigen zu vertreten, sofern sie an dem Verfahren nicht teilnehmen und keinen anderen Bevollmächtigten ernannt haben. (2) Stirbt ein Angehöriger des einen Vertragspartners auf der Reise im Gebiet des anderen Vertragspartners, ohne dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt zu haben, so sollen die von ihm mitgeführten Sachen ohne weiteres der diplomatischen oder konsularischen Vertretung zur Verfügung gestellt werden. Artikel 47 Testamentseröffnung Für die Eröffnung und Verkündung einer Verfügung von Todes wegen ist das Nachlaßorgan des Vertragspartners zuständig, in dessen Gebiet sich die Verfügung befindet. Ist der Erblasser im Gebiet des anderen Vertragspartners wohnhaft gewesen, so ist dem zuständigen Nachlaßorgan eine Abschrift der Verfügung von Todes wegen und ein Protokoll über ihren Zustand und Inhalt, gegebenenfalls auch über ihre Eröffnung und Verkündung zu übersenden; auf Verlangen ist auch, wenn möglich, die Originalurkunde zu übersenden. Artikel 48 Sicherungsmaßnahmen (1) Die Nachlaßorgane der Vertragspartner haben nach ihrem Recht die Maßnahmen zu treffen, die zur Sicherung oder Verwaltung des in ihrem Staat befindlichen Nachlasses eines Angehörigen des anderen Vertragspartners erforderlich sind, örtlich zuständig ist das Nachlaßorgan, in dessen Bezirk sich der Nachlaß ganz oder zum überwiegenden Teil befindet. (2) Die diplomatische oder konsularische Vertretung ist von den nach Abs. 1 getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu verständigen; sie kann bei diesen Maßnahmen selbst oder durch Bevollmächtigte mitwirken. Die nach Abs. 1 getroffenen oder die sonst erforderlichen Maßnahmen können auf Antrag der diplomatischen oder konsularischen Vertretung geändert, aufgeschoben oder aufgehoben werden. (3) Auf Ersuchen des heimatlichen Nachlaßorgans (Artikel 44 Abs. 1) müssen die nach Abs. 1 getroffenen Maßnahmen aufgehoben werden. Artikel 49 Herausgabe des Nachlasses (1) Fällt der bewegliche Nachlaß oder der aus dem Verkauf von beweglichen oder unbeweglichen Nachlaßgegenständen erzielte Erlös nach Durchführung des Naehlaß-(Erbscheins-, Erbauseinandersetzungs-)verfah-rens an Erben, die sich im Gebiet des anderen Vertragspartners auf halten, so ist der Nachlaß oder Erlös an die diplomatische oder konsularische Vertretung dieses Staates auszuhändigen. (2) Das Nachlaßorgan ordnet die Aushändigung des Nachlasses an die diplomatische oder konsularische Vertretung an, wenn: a) die Gläubiger binnen drei Monaten nach Erlaß einer öffentlichen Aufforderung ihre Forderungen nicht angemeldet haben oder im Falle der Anmeldung diese Forderungen bezahlt oder sichergestellt worden sind; ctbo nMa npaßo, 6e3 cneijnajiHo nTAH0M0iijH0, a a npea-CTaBJiHBa npea opraHMTe Ha ßoroBapnmaTa erpana CBOHTe rpajKAami. aKO Te He ynacTByBaT b npoM3BOA-CTBOTO M He ca Ha3HaHHJlH ITbJIHOMOmHHK. 2. Ako rpajKAaHMH Ha eHaTa ßoroBapniua CTpaHa yMpe npn maTyBaHe npe3 TepwTopwHTa Ha apyraTa ßoroBapama CTpaHa, KfegeTO He e wviaji MecTOJKHTeji -ctbo mam MecTonpeöiiBaBane, npeAMeTMTe, komto e hocma ciaC ceöe cm, TpnöBa aa S'tAaT npeAäAeHH Ha-npaßo Ha pa3ri0A05KeHMe Ha AttnAOMaTMnecKOTo kam KOHCyACKOTO npeACTaBMTeJICTBO 4jien 47 OTBapHHe Ha 3aseiuaHHe Othocho OTBapaHeTO m oÖHBHBaHeTo Ha 3aBemaTejmo pa3nopejKAane e KOMneTeHTeH oprambT no HacjieACT-boto Ha ßoroBapnmaTa CTpaHa, na hmhto TepnTopnH ce HaMMpa pa3nopejKAaH6To. Ako HacjieAOAaTeAHT e jkhbhji Ha TepHTopiiHTa Ha APyraTa ßoroBapnma CTpaHa, Ha KOMneTeHTHHH opraH no HacAeACTBOTo TpnöBa Aa ce M3npaTn npenuc ot 3aBemaTeAH0T0 pa3nopeK-AaHe n npoTOKOJi 3a HeroBOTo cTbCTOHHne m c'ba'bp-aHMe, eßeHTyaAHo m 3a HerosoTo oTBapHHe m oöhbh-BaHe; npn MCKaHe CAeAßa Aa ce H3npaTH no btmojk-HOCT M OpHmHaAHHH AOKyMeHT. Hach 48 MepKH 3a 3ana3Bane Ha HacAeACTBOTo 1. HacAeACTBeHMTe oprami Ha ßoroBapnmaTa CTpana Tpnößa Aa B3eMaT, cibrAacHo cbocto npaßo, MepKHTe, komto ca HeoöxoAMMM 3a 3ana3Bane mam ynpasAeHMe Ha HaMHpamoTo ce b THXHaTa A'apJKaßa nacAeACTBo na rpaAaHMH Ha ApyraTa ßoroBapHma CTpaHa. IIo mhcto e KOMneTeHTeH HacAeACTBeHMHT opraH, b hmmto paüoH ce HaMMpa HacAeACTBOTo M3ijhao mam b no-roAHMaTa cm nacT. 2. ÄMnAOMaTMHeCKOTO MAM KOHCyackoto npeACTaBH-tcactbo TpnÖBa He3aöaBHo Aa ö'bAe yoeACMeHu 3a B36TMTe no aA. 1 MepKM; B Te3M MepKIl TO MOJKe Aa CTaTpyAHMHM CaMO MAM Hpe3 niaAHOMOUHMUM. E3eTMTe no aji. 1 mam APyrM hcooxoahmm MepKM MoraT Aa öAaT M3MeHeHM, otaojkchm mam OTMeHeHM no npeAAOHceHiie Ha AMnAOMaTMHeCKOTO MAM KOHCy ackoto npeACTaBM-TeACTBO. 3. IIo MCKaHe Ha OTenecTBeHMH HacAeACTBeH opran (HA. 44, aA. 1) B36TMTe no aA. 1 MepKM TpHÖBa Aa ÖTAaT OTMeHeHM. Hach 49 IIpeAaBaHe Ha HacAeACTso 1. Ako abmjkmmoto HacAeACTBo mam noAyneHaTa ot npoAaxöaTa Ha abmjkmmm mam hcabmjkmmm HacAeACT-BeHM mmotm cyMa cAeA cB'tpinBaHe Ha HacAeACTBeHOTo npOM3BOACTBO (M3AaBaHe Ha HaCAeACTBGH AOKyMeHT M AHAÖa) ce naAHe Ha HacAeAHnijn, komto npeöMBaßaT Ha TepMTopMHTa Ha APyraTa JIoroBapHma CTpaHa, Ha-CAeACTBOTO mam cyMaTa TpnÖBa Aa ce npeAaAe Ha AMnAOMaTMHeCKOTO MAM KOHCyACKOTO npeACTaBMTeA- ctbo Ha Ta3H A'fcpsKaBa. 2. HacAeACTBeHMHT opraH HaperaAa a ce npeAaAe HacAeACTBOTo Ha AMnAOMaTMHeCKOTO MAM KOHCyACKOTO npeACTaBMTeACTBO, KoraTo:;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 724 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 724) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 724 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 724)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Objektkommandantur die entsprechenden Gesetze korrekt anwenden und sie in der Lage sind, aussagekräftige Protokolle für die weitere operative Bearbeitung anzufertigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X