Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 722

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 722 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 722); 722 Gesetzblatt Teil ! Nr: 62 ~ Ausgabetag: 15. Oktober 1958 künden, die sich auf die persönlichen Rechte und Interessen der Bürger beziehen, können auf diplomatischem Wege gestellt werden. Die Kosten werden nach den Bestimmungen des Vertragspartners berechnet, auf dessen Gebiet der Antragsteller lebt und von diesem Vertragspartner eingezogen. Die vereinnahmten Kosten verbleiben dem Vertragspartner, der sie eingezogen hat. Artikel 39 Nehmen die Standesämter eines Vertragspartners nachträglich Eintragungen oder Berichtigungen vor, die den Personenstand eines Angehörigen des anderen Vertragspartners betreffen, so ist diesem Vertragspartner ein beglaubigter Auszug aus dem Personenstandsregister mit der nachträglichen Eintragung oder der Berichtigung zu übersenden. Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 findet Anwendung. d) Erbrechtliche Bestimmungen Artikel 40 Grundsatz der Gleichstellung (1) Die Angehörigen des einen Vertragspartners sind in bezug auf die Fähigkeit, eine Verfügung von Todes wegen über das Vermögen, das sich auf dem Gebiet des anderen Vertragspartners befindet, oder über ein Recht, das dort geltend gemacht werden soll, zu errichten oder aufzuheben, sowie in bezug auf die Fähigkeit, durch Erbrecht Vermögen oder Rechte zu erwerben, den Angehörigen des anderen Vertragspartners, die auf seinem Gebiete leben, gleichgestellt. Vermögen und Rechte gehen unter den gleichen Bedingungen auf sie über wie auf die eigenen Angehörigen des anderen Vertragspartners, die auf seinem Gebiet leben. (2) Ein Zeugnis über die erbrechtlichen Verhältnisse, insbesondere ein Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis, das von dem zuständigen Organ des einen Vertragspartners ausgestellt ist, beweist auch auf dem Gebiete des anderen Vertragspartners diese Tatsachen. Artikel 4i' Anzuwendendes Recht (1) Die erbrechtlichen Verhältnisse bestimmen sich nach dem Recht des Vertragspartners, dem der Erblasser zur Zeit seines Todes angehört hat. (2) Sieht das Recht des Vertragspartners, in dessen Gebiet sich zum Nachlaß gehörende Vermögensgegenstände befinden, Beschränkungen in der Verfügung über solche Vermögensgegenstände auch für Inländer vor, so ist für ihre Vererbung die Rechtsordnung des Vertragspartners maßgebend, in dessen Gebiet sie sich befinden. Artikel 42 Erbloser Nachlaß Soweit nach den Gesetzen der Vertragspartner ein Nachlaß dem Staat zufällt, fällt der bewegliche Nachlaß dem Staat zu, dessen Angehöriger der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes ist, der unbewegliche Nachlaß aber dem Staat, auf dessen Gebiet er liegt. 4. McKaHWH Ha rpaJKaHH Ha eHaTa ßoroBapnma CTpaHa 3a H3ßaBaHe h n3npaujaHe Ha aoxyMeHTH 3a oöpa30BaHne, TpyaoB cthzk h npyrn aoKyivieHTH, ot-HacHiiiH ce no JiHHHJfre npaßa h HHTepecn Ha rpajKa-HMTe, MoraT na ö’b.ziaT npaEenn no flnnjiOMaTHHecKH nibT. Pa3HocKHTe ce H3HHCJiHBaT no pa3nopeAbuTe Ha JIoroBapnmaTa CTpaHa, b kohto jKHBee MOJiHTejiHT, cTbönpaT ce ot cibiuaTa w ocTaBaT 3a Heima CMe-nta. HjieH 39 Ako cJiyKÖMTe no rpaKancKOTO C'tcTOHHne Ha ejiHaTa ZfaroBapnma CTpaHa £on,BJiHHTejmo M3B,BpuiBaT BnWCBaHHH HJTH nonpaEKH, KOHTO ce OTHaCHT no rpajK-JiancKOTO ctcTOHHue Ha rpajKanwH Ha npyraTa ßoro-Bapnma CTpaHa, to Ha Ta3n .ZIoroBapHma CTpana TpnöEa na ce M3npaTW 3aBepeno H3BJieneHHe ot rpajKßaHCKHH perHCT'bp c aon'BJiHHTejiHMTe BnncBaHHH hjih nonpaEKH. B cjiynan ce npnnara hji. 38, aji. 1, H3peneHHe BTopo. r) HacjiecTBeHo-npaEHH pa3nopenöi! HjieH 4v. IlpHiiuHn Ha paseiicTBOTo 1. ÖTHOCHO CnOCOÖHOCTTa 3a H3ErbpmBaHe HJIH OT-MeHHBaHe Ha 3aBeiuaTejiHO pa3nope*Kflane 3a MMyme-ctbo, KoeTO ce HaMnpa Ha TepHTopnHTa Ha npyraTa ßoroBapnma CTpaHa, hjih 3a npaßo, KoeTO TpnÖBa aa ce ocTaUtecTBM TaM, KaKTo h no oTHomeHiie Ha cnocoö-HOCTTa fla ce npnnoÖHBaT no HacjiencTBO HMymecTBa hjih npaßa, rpajKflaHHTe Ha ezmaTa ßoroBapmua CTpana ce npHpaBHHBaT c rpa?KaHnTe Ha npyraTa .HoroBapnma CTpana, kohto jkhbcht Ha HeüHa TepwTopiiH. MMymecT-BaTa h npaßaTa npeMHHaßaT B'bpxy thx npn CTbiijHTe ycjiOBMH, KaKTo h BTpxy coöcTBeHMTe rpascaHH Ha ApyraTa Horoßapnma CTpaHa, kohto jkhbcht Ha Heima TepHTOpHH. 2. yocTOBepeHMeTO 3a HacJieacTBeHO-npaBHHTe ot-HouieHHH, ocoöeHo yAOCTOBepeHneTO 3a HacjieAHHLjHTe hjih yAocTOBepeHHeTo 3a HsmajmeHHe Ha 3aBeinaHHe, KoeTO e H3jxaeHo ot naßjiejKHHH opraH Ha ejjHaTa JEtoroBapniua CTpaHa, #OKa3Ba Te3n oöcTOHTejicTBa h Ha TepHTopHHTa Ha apyraTa AoroBapama CTpaHa. 4jieH 41 IlpHJlOHCHMO npaBO 1. HacjieacTBeHMTe npaBooTHomeHHH ce ypencaaT c'trjiacHO npaBOTO na ßoroBapnmaTa CTpaHa, hhhto rpajKflaHHH e öhji HacjieAOAaTejiHT no BpeMe Ha CMTbpTTa. 2. Ako npaBOTO Ha ZIoroBapnmaTa CTpaHa, Ha hhhto TepHTOpHH ce HBMHpaT HMymeCTBCHH npeflMCTH, BJ1H-3amw b HacjieflCTBOTo, npeBHjKAa orpaHHneHHH 3a pa3nope5KaHe c TaKHBa HMymecTBeHH npeMeTH h 3a MecTHH rpaKaHH, to 3a thxhoto HacjieAflßaHe e Mepo-aaßeH npaBHHHT pe# Ha ÄoroBapnmaTa CTpaHa, Ha HHHTO TepHTOpHH Te Ce HBMHpaT. HjieH 42 He3aeT0 HacJieacTBo Ako cnopea 3aKOHHTe Ha ßoroBapnmHTe CTpaHH He-3aeToro HacjieACTBo ce nojiynaBa ot zvbpjKaBaTa, abh-jkhmoto HacJieACTBO ce nojiynaBa ot Ta3H Ä'bpjsaBa, hhüto rpajKaHHH e 6hji HacJieAOAaTejiHT no BpeMe Ha CMTiPTTa, a HeABHJKHMOTO HaCJieflCTBO -------- OT Ta3H flTbpjKaßa, Ha hhhto TepHTOpHH to ce HaMwpa.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 722 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 722) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 722 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 722)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Opv rationsgebiet hat grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung anderen ;Mler. der sowie der operativen Mittel und Methoden eine hohe Wachsamkeit und Geheimhaltung sowie die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X