Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 721

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 721 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 721); Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 721 Artikel 35 (1) Stellt das Gericht des einen Vertragspartners fest, daß die Voraussetzungen für die Entmündigung eines Angehörigen des anderen Vertragspartners, der im Bezirk dieses Gerichtes seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, vorhanden sind, so setzt es davon das zuständige Gericht des anderen Vertragspartners in Kenntnis. (2) Teilt das benachrichtigte Gericht mit, daß es weitere Handlungen dem Gerichte des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes dieser Person überläßt oder gibt es binnen drei Monaten keine Antwort, so kann das Gericht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes das Verfahren zwecks Entmündigung nach den Gesetzen seines Staates durchführen, wenn der Grund zur Entmündigung auch nach den Gesetzen des Vertragspartners, dem diese Person angehört, gegeben ist. Die Entscheidung über die Entmündigung wird dem zuständigen Gericht des anderen Vertragspartners übersandt. Artikel 36 In dringenden Fällen kann das Gericht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes der zu entmündigenden Person, die dem anderen Vertragspartner angehört, einstweilige Maßnahmen treffen oder veranlassen, die für den Schutz dieser Person oder ihres Vermögens erforderlich sind. Die getroffenen Maßnahmen werden dem Gerichte des Vertragspartners, dem diese Person angehört, mitgeteilt; sie werden aufgehoben, wenn das Gericht dieses Vertragspartners anders entscheidet. Artikel 37 Die Bestimmungen der Artikel 34 und 35 .gelten entsprechend für die Aufhebung der Entmündigung. c) Übersendung von Personenstandsund anderen Urkunden Artikel 38 (1) Die Vertragspartner werden einander Auszüge aus den Personenstandsregistern übersenden, soweit es sich um die nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages vorgenommenen Eintragungen für Angehörige des anderen Vertragspartners handelt. Die Auszüge werden vierteljährlich kostenlos auf diplomatischem Wege übersandt. (2) Die Standesämter der Vertragspartner erteilen auf Ersuchen der Gerichte, Staatlichen Notariate oder sonstigen Organe des anderen Vertragspartners kostenlos Auszüge aus den Personenstandsregistern zum amtlichen Gebrauch. Die Übersendung erfolgt im direkten Verkehr dieser Organe. (3) Anträge von Angehörigen eines Vertragspartners auf Ausstellung und Übersendung von Auszügen aus den Personenstandsregistern des anderen Vertragspartners können unmittelbar an das zuständige Standesamt gerichtet werden. Dieses übersendet die Urkunde an das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Standesamt, das die Urkunde dem Antragsteller gegen Bezahlung der entstandenen Kosten aushändigt. Die Berechnung der Kosten erfolgt nach den Bestimmungen des Vertragspartners, in dessen Gebiet der Antragsteller wohnt. Die vereinnahmten Kosten verbleiben dem Vertragspartner, der sie eingezogen hat. (4) Anträge von Bürgern des einen Vertragspartners auf Ausstellung und Übersendung von Urkunden über die Schulbildung, die Dienstzeit und von anderen Ur- HjieH 35 1. Ako c'bfl'bT Ha eflHaTa ßoroBapnina CTpaHa yera-hobii, ne ca Ha Jimje npeanocTaBKH 3a noeraEHHe noa 3anpemeHne rpajKjiaHHH Ha apyraTa XforoBapnma CTpa-Ha, kohto MMa CBoeTO MecTOJKHTejiCTBo hjih MecTonpe-ÖHBaBaHe b panoHa Ha to3h ct, toh yßeOMHBa 3a TOBa KOMneTeHTHHH Cbfl Ha apyraTa ßoroBapnma CTpaHa. 2. Ako yBeßOMeHMHT cto6iuh, ne toh npeocTaBH no-HaTaTTbuiHHTe aencTBHH Ha ctfla no MecTOxtHTeji-ctboto hjih MecTonpeöHBaBaHeTO Ha TOBa Jinije hjih He OTroBopn b cpoK ot Tpn Meceija, ctjA'bt no MecTO-jKMTejiCTBOTO min MecTonpeÖHBaBaHeTO Monte n a no-CTaHOBii nocTaBHHe no# 3anpemeHne, no 3aK0HHTe Ha CBOHTa flTp2KaBa, aKo Hivia ocHosaHHe 3a 3anpeineHne h no 3aKOHHTe Ha ßoroBapnmaTa CTpaHa, hhhto rpant-aaHHH e TOBa Jimje. PemeHneTO 3a nocraBHHe noa 3a-npemenne ce H3npama Ha KOMneTeHTHHH cTdR Ha flpy-raTa ßoroBapnma CTpaHa. HjieH 36 B HajioxarrejiHH cjiynan CT;rbT no MCCTontHTejiCT-boto hjih no MecTonpeönBaßaHeTO Ha jimjeTO, KoeTO Tpnößa na ce nocTaBH noa 3anpenjeHHe h KoeTo e rpajK.aaHHH Ha pyraTa ZCoroBapama CTpaHa, Monte aa B3eMe hjih na Hapern aa öaaT B3eTH BpeMeHHH MepKH, KOHTO ca HeOÖXOßHMH 3a 33KpHJiaTa Ha TOBa JIHIje, HJIH Ha HeroBOTO HMymecTBO. B3eTHTe MepKH ce ctoömaBaT Ha CTja Ha ßoroBapnmaTa CTpaHa, hhhto rpantßaHHH e jiHqeTo; Te ce OTMeHHBaT KoraTO c'ba’bt Ha Ta3H ßoroBapauja CTpaHa nocTaHOBH Apyro. HjieH 37 Pa3nopeAÖHTe Ha hji. hji. 34 h 35 BantaT c'bOTBeTHo h 3a OTMeHHBaHe Ha 3anpemeHne. b) Pf3npainaHe na AOKyMenTii 3a rpanmancKo CBCTOHHue h Apyrn flOKyaieHTH HjieH 38 1. .Zl.oroBapamHTe CTpaHH me ch H3npamaT H3Bjie-hchhh ot perncTpHTe 3a rpantjjancKO cbCTOHHHe Ha jiHiaTa, aKo ce Kacae 3a BnncBaHHH othocho rpantaHH Ha Apyrara ßoroBapnma CTpaHa, H3BTjpineHH cjiea BJIH33HeT0 B CHJia Ha T03H flOTOBOp. Ü3BJieHeHHHTa ce H3npamaT 6e3njiaTHO BceKH Tpn Mecena no HnjiOMa-THHeCKH pefl. 2. OpraHHTe no rpantßaHCKOTo cTcToaHHe Ha ßoro-BapauiHTe CTpaHH flaßaT no MOJiöa Ha CTAHJiHmaTa, ÄTpjKaBHHTe HOTapnaTH hjih flpyrn opraHH Ha apyraTa /foroßapama CTpaHa 6e3njiaTHo H3BJieaeHHa ot pern-CTpHTe 3a rpajKaHCKOTO CbCTOHHHe 3a cjiynteÖHO noji3yßaHe. Te ce H3npamaT HanpaBO Ha Te3H opraHH. 3. McKaHHa Ha rpantaHH Ha enaTa ßoroBapnma CTpaHa 3a H3#aBaHe h npenpaujaHe H3BjieneHHH ot perncTpHTe 3a rpancjiaHCKOTO ctCToaHHe Ha apyraTa ÄoroBapaina CTpaHa, MoraT a ÖTaT OTnpaBeHH Heno-cpeacTBeHO äo HaßjientHaTa cjiyntöa no rpantaHCKOTO ciaCTOHHHe. Th npenpama flOKyMetiTa no KOMneTeHTHaTa no MecTOHCHTejicTBOTO Ha MOJiHTejiH cjiyntöa no rpasK-flaHCKOTO CTCTOHHHe, KOHTO BpTHBa ßOKyMeHTa Ha MOJiHTejiH cpemy 3anjiamane Ha BT3HHKHajiHTe pa3-HOCKH. Ü3HHCJieHHeTO Ha pa3HOCKHTe ce H3BTpniBa CT-rjiacHO pa3nopeAÖHTe Ha oroBapninaTa CTpaHa, Ha HHHTO TepHTOpHH HtHBee MOJIHTeJIHT. C'bÖpaHHTe pa3-hockh ocTaßaT 3a cMeTKa Ha ßoroBapamaTa crpaHa. KOHTO TH 6 CTtßpaJUL;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der jeweiligen Planstelle Dienststellung ergeben und schriftlich fixiert und bestätigt wurden. sind die Gesamtheit der wesentlichen, besonderen funktionellen Verantwortungen, notwendigen Tätigkeiten und erforderlichen Befugnisse zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit von Bedeutung sind. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?.

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