Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 720

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 720 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 720); 720 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 liegen, so hat das Vormundschaftsorgan dieses Vertragspartners unverzüglich das Vormundschaftsorgan des nach Artikel 30 Abs. 1 zuständigen Vertragspartners zu benachrichtigen. (2) In dringenden Fällen kann das Vormundschaftsorgan des anderen Vertragspartners selbst die erforderlichen Maßnahmen treffen, muß aber das nach Artikel 30 Abs. 1 zuständige Vormundschaftsorgan über die vorläufig getroffenen Maßnahmen unverzüglich benachrichtigen. Die Maßnahmen bleiben bis zu einer anderweitigen Entscheidung dieses Vormundschaftsorgans in Kraft. Artikel 32 (1) Das nach Artikel 30 Abs. 1 zuständige Vormundschaftsorgan kann die Vormundschaft oder Pflegschaft an die Vormundschaftsorgane des anderen Vertragspartners abgeben, wenn der Mündel oder Pflegebefohlene Wohnsitz, Aufenthalt oder Vermögen in diesem Staate hat. Die Abgabe wird erst dann wirksam, wenn das ersuchte Vormundschaftsorgan die Vormundschaft oder Pflegschaft ausdrücklich übernimmt und hiervon das ersuchende Vormundschaftsorgan verständigt. (2) Das nach Abs. 1 zuständig gewordene Vormundschaftsorgan führt die Vormundschaft oder Pflegschaft nach den Gesetzen seines Staates; es hat jedoch das Recht des Vertragspartners, dem der Mündel oder Pflegebefohlene angehört, anzuwenden, soweit es sich um die Geschäftsfähigkeit des Mündels oder Pflegebefohlenen handelt. Es ist nicht befugt, Entscheidungen über den Personenstand zu treffen; es kann jedoch eine nach dem Heimatrecht des Mündels zur Eheschließung erforderliche Genehmigung erteilen. Artikel 33 Annahme an Kindes Statt (1) Die Annahme an Kindes Statt oder ihre Aufhebung bestimmt sich nach den Gesetzen des Vertragspartners, dem der Annehmende zur Zeit der Annahme oder Aufhebung angehört. (2) Gehört das Kind dem anderen Vertragspartner an, so sind auch die nach dem Recht dieses Staates erforderliche Zustimmung des Kindes, seines gesetzlichen Vertreters und des zuständigen staatlichen Organs beizubringen. (3) Wird das Kind durch Ehegatten angenommen, von denen einer dem einen Vertragspartner, der andere dem anderen Vertragspartner angehört, so muß die Annahme oder ihre Aufhebung den in den Gebieten beider Vertragspartner geltenden Bestimmungen entsprechen. (4) Zuständig für das Verfahren betreffend Annahme an Kindes Statt oder ihre Aufhebung sind die Organe des Vertragspartners, dem der Annehmende zur Zeit der Annahme oder der Aufhebung angehört. Im Falle des Abs. 3 ist das Organ zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz oder Aufenthalt haben oder zuletzt gehabt haben. Entmündigung Artikel 34 Für die Entmündigung gilt das Recht und ist das Gericht desjenigen Vertragspartners zuständig, dem die Person angehört, die entmündigt werden solL CTpaHa, oprairbT no HacTOMHMHecTBo Ha Ta3M ßoroBa-pniqa CTpaHa He3a6aBHO TpnÖBa na yBenoMM opraHa Ha HacTOMHHHecTBOTO Ha KOMneTeHTHaTa, CTrjiacHo hji. 30, aji. 1, JtorosapHiua CTpaHa. 2. npw HeoTJiojKHH cjiynan ooraHTbT no HacToiüHMHe-ctboto Ha npyraTa JIoroBapnma CTpaHa caM mojkc na B3eMe HeoÖxoflHMHTe MepKM, ho TpnÖBa He3aöaBHO na yßeaoMH KOMneTeHTHWH cT,rjiacHO hji. 30, aji. 1, opraH no HaCTOMHMHeCTBOTO 3a BpeMCHHO B3eTHTe MepKM. MeoKHTe ocTaßaT b cnjia, noKaTO to3h opraH no Ha-CTOMHHHecTBOTO B3eMe npyro pemeHwe. HjieH 32 1. KoMneTeHTHHHT CTrjiacHo hji. 30, aji. 1, opraH no HacTOMHHHecTBOTo MOJKe na npenane HjftjTOMHMHecTBOTO mjim noneHHTejicTBOTO Ha opraHMTe no HacTOMHHne-ctboto Ha npyraTa .HoroBapnma CTpaHa, KoraTO Ha-MKpaipoTo ce non HacTOÜHHHecTBO mjih nonennTejiCTBo Jinqe mm3 MecTOJKHTejiCTBO, MecTonpeÖHBaBaHe mjih HMymecTBo b TB3M flTpKaBa. npenaBaneTo npoM3Be?Kna ueiicTBMe caMO cjien KaTO 3aMOJieHMHT opraH no Ha-CTOMHHHeCTBOTO M3pMHHO noeMe HaCTOMHMHeCTBOTO MJIM noneHMTejiCTBOTo m yBenoMM 3a TOBa MOJieiqqn opraH no HaCTOMHMHeCTBOTO. 2. OpraHTT, komto e eraHaji KOMneTeHTeH c'trjiacHo aji. 1, piaKOBonH HaCTOMHMHeCTBOTO mjih nonenMTejicT-boto, cio6pa3Ho 3aKOHMTe Ha cbohtb n'npJKaBa; oSaHC tom MOjKe na npMJiara npaBOTO Ha .ZtoroBapniqaTa CTpaHa, hhmto rpajKaHMH e HaMMpaiqoTO ce no# HacTOM-HMHecTBO mjim non noneHMTejiCTBo jiMqe, othocho nee-cnocoÖHOCTTa Ha TOBa Jinqe. Tom HHMa oöane npaßo na B3eMa pemeHMH OTHOCHO HerOBOTO JIMHHO C'bCTOHHMC, ho MO?Ke na nane pa3pemeHMe 3a CKJiiOHBaHe Ha öpaK, KoraTO e HeoÖxonwMo, c'brjiacHo OTenecTBeHOTo npaßo. Hjich 33 OCHHOBHBaHe 1. OcMHOBHBaHeTo mjim OTMeHHBaHeTO My ce ypexena no 3aKOHMTe na ßoroBapnnxaTa CTpaHa, hhmto rpaxsna-HMH e OCMHOBMTeJIHT nO BpeMe Ha OCMHOBHBaHeTO MJIM OTMeHHBaHeTO. 2. Ako fleTeTO e rpaxcnaHMH Ha npyraTa ßoroBapniqa CTpaHa, TpnÖBa na ce nojiyHM m HeoöxonwMOTO enopen npaBOTO na T33M nPaBa CTbrjiacne Ha nTeTO, Ha HerOBMJT 33K0HeH npenCTaBMTeJI M Ha KOMneTOHTHMH A'bpJKaBeH opraH. 3. Ako neTeTo ce ocMHOBHBa ot crnpy3M, ot komto enMHMHT e rpaxnaHMH Ha enHaTa, npyrnnT rpaxe-naHMH Ha npyraTa .HoroBapmqa CTpaHa, OcMHOBHBaHeTo mjim OTMeHHBaHeTO My TpnÖBa na OTroBapn Ha neiicT-ByßaiqHTe na TepMTopMHTa Ha naeTe JIoroBapmqw CTpaHM pa3nopenÜM. 4. no neJiaTa 3a ocMHOBHBaHe Ha neTe mjim OTMeHH-BaneTO My ca KOMneTeHTHM opraHMTe Ha ßoroBapmqaTa CTpaHa, hhmto rpajKnaHMH e ocmhobmtcjiht no BpeMe Ha OcMHOBHBaHeTo mjim OTMeHHBaHeTO. B cjiynan Ha aji. 3 e KOMneTeHTeH ohh opraH, b hhmto paüoH cbnpy-3MTe MMaT mjim ca MMajiM Hanocjien'BK oöiqo MecTO-jKMTejiCTBo mjim MecTonpeÖMBaBaHe. 3anpemeHHe HjieH 34 Othocho 3anpeiqeHMeTO Baxn npaBOTO m e KOMneTeHTeH c'tn'BT na OHa3M ßoroBapmqa CTpaHa, hhmto rpajKnaHMH e JinqeTO, KoeTO Tpnösa Ha ÖTne nocTa-BeHo non 3anpeiqeHHe.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 720 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 720) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 720 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 720)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ist unter diesen Bedingungen konsequent durchzusetzen. Anforderungen zur eiteren Erhöhung dor Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher charakteristisch. Deshalb muß in diesen Bereich die Forderung des Parteitages eine zielstrebige und ideenreiche Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, durch die der einzelne mit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X